Betreff
Kindergartenbedarfsplanung 2011 / 2012
Vorlage
51/027/2010
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

 

1.       Anlass der Vorlage, Rechtsgrundlagen

 

§ 79 Abs. 1 und 2 Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII) überträgt dem Träger der öffentlichen Jugendhilfe die Gesamtverantwortung für die Erfüllung der Aufga­ben sowie die Planungsverantwortung.

 

Nach § 80 SGB VIII umfasst die Jugendhilfeplanung die Bestandserhebung, Bedarfsplanung, Maßnahmenplanung, Evaluation und Fortschreibung. Bei der Planung sind die Träger der freien Jugendhilfe zu beteiligen.

Die Bedarfsplanung für Betreuungsplätze in Kindertageseinrichtungen ist jähr­lich für jeweils ein Kindergartenjahr  vorzunehmen. Darüber hinaus ist im Hin­blick auf den zum 01.08.2013 eintretenden Rechtsanspruch auf Betreuung für Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr ein bedarfsgerechtes Angebot (Stichwort: U 3-Ausbau) zu entwickeln.

 

Die Beteiligung der freien Träger der Jugendhilfe erfolgt in einem permanenten Prozess, dies gilt für die jährliche Fortschreibung der Planung und für die mit­telfristige Entwicklung.

 

Weitere zu berücksichtigende Rechtsgrundlagen im Besonderen sind das

- SGB VIII, insbesondere Zweites Kapitel, Dritter Abschnitt,

- Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz   - KiBiz) vom 30.10.2007,

- Gesetz zur Förderung von Kindern unter drei Jahren in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege (Kinderförderungsgesetz - KiföG) vom 10.12.2008.

 

 

 

 

 

 

2.      Ist-Situation (Kindergartenjahr 2010/2011)

 

2.1   Betreuungsangebote

 

Der Rat beschloss in seiner Sitzung am 23.02.2010 für das Kindergartenjahr 2010/2011 ein Betreuungsangebot in Kindertageseinrichtungen von insgesamt 1009 Betreuungsplätzen in 51 Gruppen.

 

Gesamt-Übersicht: Anzahl der Betreuungsplätze nach Gruppentypen:

 

Gruppentyp

Ia

Ib

Ic

IIa

IIb

IIc

IIIa

IIIb

IIIc

Summe

Anz. Plätze

7

142

214

8

10

37

44

271

276

1009

 

 

Gesamt-Übersicht: Anzahl der Betreuungsplätze;  Art und Alterszugehö­rigkeit:

 

Altersgruppe

Anzahl Betreuungsplätze

Kinder ab dem vollendeten 3. Lbj. bis Beginn der Schulpflicht (Gruppentyp I und III)

 

838

 

davon: integrative Plätze

 

18

davon: Plätze in Waldorf-

einrichtung für Auswärtige

 

15

Unter Dreijährige

154

 

davon: in Gruppentyp I

 

99

davon: in Gruppentyp II

 

55

Schulpflichtige

17

 

Summe:

1009

 

 

 

 

 

 

 

Detail-Übersicht: Gruppentypen / Betreuungsplätze je Einrichtung:

 

Einrichtung

Anz Gr.

Gruppentyp / Betreuungsplätze

Insge-samt

I a  

I b

I c

II a

II b

II c

III a

III b

III c

Am Bandenfeld 110

4

 

20

40

 

 

 

 

15 

 

75

Bollenberger Busch 29

5

 

 

15

 

 

 

12

13

50

90

Käthe-Kollwitz-Str. 1

5

 

5

15

 

 

10

 

25

35

90

Düsselberger Str. 7

4

 

22

22

 

5

5

 

 

21

75

Bismarckstr. 10

5

 

20

20

 

 

 

 

53

20

113

Kampstr. 70

3

 

 

20

 

 

 

 

25

20

65

Kurze Str. 4

2

7

13

 

 

 

 

7

18

 

45

Heinhauser Weg 8

5

 

22

22

 

 

10

 

22

22

98

Breidenhofer Str. 1

3

 

20

20

 

 

 

 

 

20

60

Hochdahler Str. 14

2

 

 

 

 

 

 

 

50

 

50

Bachstr. 64

4

 

 

20

 

5

5

 

 

40

70

Waldgruppe, Bachstr.

1

 

 

 

 

 

 

18

 

 

18

Guttentag-Loben-Str. 14

3

 

 

 

 

 

7

 

25

28

60

Alleestr. 8

2

 

20

20

 

 

 

 

 

 

40

Parkstr. 29

2

 

 

 

 

 

 

 

25

20

45

Friedrichstr. 54

1

 

 

 

8

 

 

7

 

 

15

 

51

7

142

214

8

10

37

44

271

276

1009

 

 

2.2             Aktuelle Bedarfsdeckung

 

Unter Berücksichtigung der entsprechenden Geburtenjahrgänge, der Stich­tagsregelung nach § 19 Abs. 4 KiBiz und dem Stichtag für die Einschulung (§ 35 Abs. 1 Schulgesetz) - für das Schuljahr 2010/2011 der 31. August - beträgt die aktuelle Bedarfsdeckungsquote für Kinder im derzeitigen Rechtsanspruch nach § 24 Abs. 1 SGB VIII (Kinder vom vollendeten dritten Lebensjahr bis zum Schuleintritt) rd. 98 v. H. Die aktuelle Bedarfsdeckungsquote für Kinder im Alter unter drei Jahren beträgt unter Berücksichtigung der Kibiz-Stichtagsre­gelung sowie unter Einrechnung der vorhandenen Betreuungsplätze in der Kindertagespflege rd. 31 v. H.

Vom „hereinwachsenden“ Jahrgang (Kinder von 2 – 3 Jahre) sind im Kinder­gartenjahr 2010/2011 bereits 174 Kinder in Einrichtungen auf­genommen, zusätzlich werden zur Zeit 6 Kinder dieses Jahrgangs in der Kin­dertagespflege betreut. Die Versorgungsquote für den „hereinwachsenden“ Jahrgang beträgt somit annähernd 70 v. H.

 

 

3.                 Angebotsstruktur im Kindergartenjahr 2011/2012

 

3.1            Planungsgrundlage, Anzahl der Kinder

 

Folgend wird eine Übersicht der in der Stadt Haan lebenden und die für die Bedarfsplanung relevanten Kinder in einer Übersicht dargestellt. Die Darstel­lung erfolgt nach Geburtenjahrgänge (Stand Einwohnermeldedatei: November 2010) sowie nach Ortsbereichen. Für die Bedarfsplanung im Kindergartenjahr 2011/2012 sind die Kinder ab dem Geburtsdatum 01.08.2005 zu berücksichti­gen. Im Hinblick auf die KiBiz-Stichtagsregelung werden vom „hereinwach­senden“ Jahrgang (31.08.2008 – 31.07.2009) 3/12 der Kinder dieses Jahr­gangs den „Rechtsanspruchskindern“ und 9/12 den unter Dreijährigen zuge­rechnet.

Anzahl Kinder nach Ortsbereichen

Geburtsjahrgänge

Haan-Ost

Haan-Mitte

Haan-West

Gruiten

Insgesamt

 01.08.2005 - 31.07.2006

           69  

           45  

           93  

           42  

         249  

 01.08.2006 - 31.07.2007

           83  

           56  

           99  

           49  

         287  

 01.08.2007 - 31.08.2008

           59  

           61  

           80  

           62  

         262  

 "Kernjahrgänge"

         211  

         162  

         272  

         153  

         798  

 01.08.2008 - 31.07.2009

           75  

           61  

           80  

           32  

         248  

 01.08.2008 - 31.07.2009 ( x 3/12 )

           19  

           15  

           20  

             8  

           62  

Kinder im Rechtsanspruch"

         230  

         177  

         292  

         161  

         860  

 01.08.2008 - 31.07.2009

           75  

           61  

           80  

           32  

         248  

01.08.2008 - 31.07.2009 ( x 9/12 )

           56  

           46  

           60  

           24  

         186  

 01.08.2009 - 31.07.2010

           48  

           51  

           92  

           49  

         240  

 01.08.2010 - 31.07.2011

           48  

           51  

           92  

           49  

         240  

 Kinder unter 3 Jahre

         152  

         148  

         244  

         122  

         666  

 Kinder insgesamt

         382  

         325  

         536  

         283  

      1.526  

 

Die vorstehende Darstellung nach Ortsbereichen weist in den einzelnen Jahr­gängen (auch gegenüber den Vorjahren) zum Teil stärker abweichende Kin­derzahlen aus. Die Ausrichtung der Bedarfsplanung an Ortsbereiche würde jährlich zu starken "Verwerfen" in der Bedarfsdeckung führen und könnte dann nicht die für die Träger erforderliche Planungssicherheit bieten. Die Bedarfs­planung muss daher gesamtstädtisch betrachtet werden.

Die Kinderzahl für den Geburtsjahrgang 01.08.2010 bis 31.07.2011 kann nur geschätzt werden, in den weiteren Berechnungen werden für diesen Geburts­jahrgang die Zahlen des davor liegenden Geburtsjahrganges übernommen. 

Für die Bedarfsplanung im Kindergartenjahr 2011/2012 sind im Rechtsan­spruch insgesamt 860 Kinder zu berücksichtigen. Die Bedarfsplanung für unter Dreijährige ist auf insgesamt rd. 666 Kinder auszurichten.

 

 

3.2            Bedarfsfeststellungen für das Kindergartenjahr 2011/2012

 

Für die Bedarfsfeststellung sind folgende Berechnungen / Eckpunkte zu Grunde  gelegt:

 

 -  Im Hinblick auf die derzeitige Bedarfsdeckungsquote von rd. 97 v. H für Kin­der in den Kernjahrgängen wird auch für das Kindergartenjahr 2010/2011 die gleiche Bedarfsdeckungsquote zu Grunde gelegt.

-   Der „hereinwachsende“ Jahrgang wird anteilsmäßig mit 3/12 für Kinder im „Rechtsanspruch“ und mit 9/12 für unter Dreijäh­rige berechnet. Nach § 19 Abs. 4 KiBiz ist für das Kindergartenjahr das Alter maßgeblich, welches ein Kind zum Stichtag am 1. November hat. Im Hinblick auf die bereits vorhan­dene hohe Bedarfsdeckungsquote für Kinder, die als Dreijährige zu berück­sichtigen sind, wird die Bedarfsdeckungsquote der „Kernjahrgänge“ berück­sichtigt.

-   Das „Waldorf-Kontingent“ für auswärtige Kinder bleibt in den Berechnungen für den „Rechtsanspruch“ unberück­sichtigt.

-         Aufgrund der Vorverlegung des Einschulungstermins für das Schuljahr 2011/2012 auf den 30 September wird der betreffende Geburtenjahrgang (01.08.2005 – 31.07.2006) anteilsmäßig mit 10/12 des Jahrgangs berech­net. Nach § 35 Schulgesetz wird der Stichtag für das Einschulungsalter in Monatsschritten inner­halb von sieben Jahren vom 30. Juni auf den 31. Dezember vorverlegt. Bis zum Schuljahr 2014/2015 sollen alle Kinder ein­geschult werden, die bis zum 31.Dezember ihr sechstes Lebensjahr been­det haben.

-   In die Bedarfsdeckungsquote für unter Dreijährige werden die auf Grund der Pflegeerlaubnisse nach § 43 SGB VIII in der Kindertagespflege zur Verfügung stehenden Betreuungsplätze berücksichtigt. Ab 2010 werden die Pflegeerlaubnisse für die gleichzei­tige Betreuung von unter Dreijährigen auf bis zu drei Kinder beschränkt. Dies erfolgt in Anlehnung an die Empfehlung der "Deutsche Liga für das Kind".

 

 

Bedarfsfeststellung für Kinder mit Rechtsanspruch 2011/2012

 

5 – 6 Jahre            249 x 10/12*                         208 Kinder

4 – 5 Jahre                                                           287 Kinder

3 – 4 Jahre                                 262 Kinder

2 – 3 Jahre          < 1.11                              63 Kinder

Insgesamt:                                                820 Kinder

Bedarfsdeckungsquote 97 v. H.                    795 Betreuungsplätze

 

Für Kinder im Rechtsanspruch sind bei einer Bedarfsdeckungsquote von 97 % insgesamt 795 Betreuungsplätze erforderlich.

 

 

3.3   Betreuungsplätze in Einrichtungen

 

In den Trägergesprächen im September sowie November 2010 wurden die Ist-Situation, die Bedarfslagen und künftigen Strukturen erörtert, nach den Gesprächen wurden von den Trägern die in den Einrichtungen durch Voran­meldungen erkannten Bedarfslagen und die sich hieraus erge­benden  Ände­rungsbedarfe dem Jugendamt mitgeteilt. Die hieraus resultierende Angebots­struktur für das Kindergartenjahr 2011/2012 wurde anschließend nochmals mit den Trägern bzw. Einrichtungen abgestimmt. Des Weiteren wurden seitens des Jugendamtes die bis zur Erstellung dieser Vor­lage von den Einrichtungen an die Verwaltung übermittelten unverbindlichen Voranmeldun­gen berücksichtigt. Diese unverbindlichen Voranmeldungen, die zu diesem frühen Zeitpunkt noch kein vollständiges Bild widerspiegeln, können in den Planungs­prozess nur als Hinweis einfließen. Allerdings wird deutlich, dass die derzeit in den Einrichtun­gen vorhandenen 154 Betreuungsplätze für unter Dreijährige bereits durch die unverbindlichen Voranmeldungen deutlich überschritten wird.

 

         Unverbindliche Voranmeldungen (Stand: 12/2010):

3 – 6 Jahre:                                                        108 Kinder

2 – 3 Jahre vor 1.11:                                              36 Kinder

Zwischensumme Rechtsanspruch:         144 Kinder

2 – 3 Jahre nach 1.11:                                       117 Kinder

0 – 2 Jahre:                                                            60 Kinder

      Zwischensumme unter Dreijährige:                177 Kinder

        Insgesamt:                                                                                       321 Kinder

 

 

3.4            Betreuungszeiten / Angebotsstrukturen in Einrichtungen

 

In den folgenden zwei Übersichten werden die zwischen den Trägern und der Verwaltung abgestimmten bzw. zusammen entwickelten Betreuungsstrukturen für das Kindergartenjahr 2011/2012 je Einrichtung dargestellt nach

- Gruppentypen und Platzzahlen sowie

- Art der Betreuungsplätze und der Altersgruppe.

 

 

Übersicht nach Gruppentypen und Platzahlen im Kindergartenjahr 2011/2012

Träger/Einrichtung

Anz. Gr.

Gruppentyp / Betreuungsplätze

Insge-samt

I a

I b

I c

II a

II b

II c

III a

III b

III c

AWO Kreisverb. Mettmann gGmbH

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Am Bandenfeld 110

4

 

20

40

 

 

 

 

9

6

75

Bollenberger Busch 29

5

 

 

35

 

 

 

12

13

30

90

Käthe-Kollwitz-Str. 1

5

 

10

30

 

 

10

 

15

25

90

Caritasverband Kreis Mettmann

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Düsselberger Str. 7

4

 

20

20

 

 

10

 

 

20

70

Ev. Kirchengem. Haan

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bismarckstr. 10

5

 

20

20

 

 

 

 

53

20

113

Kampstr. 70

3

 

 

20

 

 

 

 

25

20

65

Kurze Str. 4

2

 

10

10

 

 

 

10

15

 

45

Ev. Reform. Kirchengem. Gruiten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Heinhauser Weg 8

5

 

 

66

 

 

10

 

27

 

103

 

Kath. Kirchengem. Haan/Gruiten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Breidenhofer Str. 1

3

 

20

20

 

 

 

 

 

20

60

Hochdahler Str. 14

2

 

10

10

 

 

 

 

25

 

45

Private Kindergruppe

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bachstr. 64

4

 

 

20

 

5

5

 

 

40

70

Waldgruppe, Bachstr.

1

 

 

 

 

 

 

18

 

 

18

Guttentag-Loben-Str. 14

4

 

 

 

 

 

17

 

25

28

70

Stadt Haan

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Alleestr. 8

2

 

20

20

 

 

 

 

 

 

40

Waldorfkindergarten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Parkstr. 29

2

 

 

 

 

 

 

 

25

20

45

Friedrichstr. 54

1

 

 

 

8

 

 

7

 

 

15

 

52

 

130

311

8

5

52

47

232

229

1014

Gruppen/Platzangebot 2010/2011:

51

7

142

214

8

10

37

44

271

276

1009

 

 

Übersicht nach Art der Plätze und Altersgruppen im Kindergartenjahr 2011/2012

Einrichtungen

alt / neu *)

Plätze nach Art und Alter

3 J. - Schul- pflicht

3-6 J. inte- grativ

U 3

2-3 J.

U 3 inte- grativ

Schul- pflichtige

Insgesamt

Am Bandenfeld 110

alt

57

 

 

18

 

 

75

neu

57

 

 

18

 

 

75

Bollenberger Busch 29

alt

73

13

 

       2

       2

 

90

neu

73

13

 

2

2

 

90

Käthe-Kollwitz-Str. 1

alt

70

5

10

5

 

 

90

neu

70

5

10

5

 

 

90

Düsselberger Str. 7

alt

57

 

10

     8

 

 

75

neu

48

 

10

12

 

 

70

Bismarckstr. 10

alt

84

 

 

12

 

      17

113

neu

88

 

 

12

 

13

113

Kampstr. 70

alt

59

 

 

6

 

 

65

neu

59

 

 

6

 

 

65

Kurze Str. 4

alt

39

 

 

6

 

 

45

neu

39

 

 

6

 

 

45

Heinhauser Weg 8

alt

neu

76

75

 

10

10

12

18

 

 

98

103

Breidenhofer Str. 1

alt

48

 

 

12

 

 

60

neu

48

 

 

12

 

 

60

Hochdahler Str. 14

alt

50

 

 

 

 

 

50

neu

39

 

 

6

 

 

45

Bachstr. 64

alt

54

 

10

6

 

 

70

neu

54

 

10

6

 

 

70

Waldgruppe, Bachstr.

alt

18

 

 

 

 

 

18

neu

18

 

 

 

 

 

18

Guttentag-Loben-Str. 14

alt

53

 

7

 

 

 

60

neu

53

 

17

 

 

 

70

Alleestr. 8

alt

30

 

 

10

 

 

40

neu

30

 

 

10

 

 

40

Parkstr. 29

alt

45

 

 

 

 

 

45

neu

45

 

 

 

 

 

45

Friedrichstr. 54

alt

 7

 

8

 

 

 

15

neu

7

 

8

 

 

 

15

   Insgesamt

alt

820

18

55

97

2

17

1009

neu

803

18

65

113                         

2

13

1014

Veränderung +/-

-17

0

+10

+16

0

-4

+5

     *)   alt:   Kindergartenjahr 2010/2011

      neu: Kindergartenjahr 2011/2012

 

Erläuterungen:

-   In der Einrichtung Guttentag-Loben-Str. 14 wird eine zusätzliche Gruppe des Typs IIc eingerechnet. Hierfür liegt der Verwaltung ein Förderantrag zur baulichen Errichtung dieser zusätzlichen Gruppe vor. Der Antrag ist im Rahmen der Etatberatung - die Angelegenheit ist im Verwaltungsentwurf für den im März 2011 zu beratenden Haushalt 2011 ff. eingearbeitet - durch den Rat  zu entscheiden. Bei positiver Beschlussfassung wird der Antrag an das Land gerichtet. Die zusätzliche Gruppe wird zu Beginn des Kindergartenjahres 2011/2012 nicht zur Verfügung stehen.

-   Das Betreuungsangebot für Kinder im Rechtsanspruch verringert sich um 17 Plätze auf insgesamt 821 Plätze, die Anzahl der Betreuungsplätze für unter Dreijährige erhöht sich um 26 Plätze auf insgesamt bis zu 180 Plätze. Da im Gruppentyp I die Platzzahl für unter Dreijährige je Gruppe zwischen 4 und 6 Plätzen variieren kann, handelt es sich bei der Darstellung um eine „Maximalzahl“.

-   Für das kommende Kindergartenjahr stehen für Kinder im Rechtsanspruch nach § 24 Abs. 1 SGB VIII in den Einrichtungen 806 Plätze (insgesamt 821 Plätze abzgl. 15 „Waldorf-Plätze“ für Auswärtige) sowie 180 Plätze für unter Dreijährige zur Verfügung.

 

 

3.4.1            Betreuungsangebot im Rechtsanspruch im Kindergartenjahr 2011/2012

 

            Im Rechtsanspruch werden im Kindergartenjahr 2011/2012 bei 820 zu berück­sichtigenden Kindern und einer  Bedarfsdeckungsquote von rd. 97 v. H. insge­samt 795 Betreuungsplätze in den Kindertageseinrichtungen erforderlich.

            Dem gegenüber steht ein Angebot von (821 Plätze ./. 15 Plätze Waldorfkontin­gent für Auswärtige) 806 Betreuungsplätzen.

            Auf Grund des vorstehenden Verhältnisses zwischen den zu berücksichtigen­den Kindern und dem Betreuungsangebot ergibt sich im Kindergartenjahr 2011/2012 eine Bedarfsdeckungsquote von rd. 98 v. H.

 

 

 

3.2.2            Ausbau der U 3 Betreuung für das  Kindergartenjahr 2011/2012

 

Das Gesetz zur Förderung von Kindern unter drei Jahren in Tageseinrichtun­gen und in Kindertagespflege (Kinderförderungsgesetz - KiföG) vom 10.12.2008 weitet mit Wirkung ab 01.08.2013 den Rechtsanspruch auf früh­kindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in Kindertagespflege auf Kinder ab der Vollendung des ersten Lebensjahres (bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres) aus.

Als Übergangsregelung bis zum 31.07.2013 besteht für die Träger der öffentli­chen Jugendhilfe die Verpflichtung, ausreichend Plätze für unter Dreijährige nach gesetzlicher Maßgabe vorzuhalten bzw. ein nicht ausreichendes Ange­bot stufenweise auszubauen.

Der Rat der Stadt Haan hat in seiner Sitzung am 17.02.2009 die zu errei­chende Bedarfsdeckungsquote für Kinder unter drei Jahre auf 37 v. H. festge­setzt.

 

Als unter Dreijährige sind im Hinblick auf den Ausbau der Betreuungsplätze zu berücksichtigen:

 

 2 – 3 Jahre          geb. ab 1.11                 186 Kinder

 < 2 Jahre                                                           480 Kinder

Insgesamt:                                                      666 Kinder

 

Unter Berücksichtigung von 666 Kindern und des Gesamt-Betreuungsange­bots von

 

- in Einrichtungen bis zu                            180 Betreuungsplätze

- in Kindertagespflege bis zu                       60 Betreuungsplätze

insgesamt bis zu                                             240 Betreuungsplätze

 

ergäbe sich eine rechnerische Bedarfsdeckungsquote von 36 v. H. (siehe hierzu auch Ziff. 4.2).

 

 

 

4.            Ausbauplanung U 3 bis 2013

 

4.1            Kinderförderungsgesetz (KiföG)

 

Das Kinderförderungsgesetz (KiföG) weitet ab dem 1. August 2013 den Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr aus. Für Kinder bis zur Vollendung des ersten Lebensjah­res gilt die objektiv-rechtliche Verpflichtung, ein ausreichendes Platzangebot vorzuhalten. Hinsichtlich des Betreuungsausbaus ist das Ziel der Bundesre­gierung bis zum Jahr 2013 die Versorgungsquote für unter Dreijährige auf 35 % zu erhöhen, was somit bis zum Jahr 2013 den kontinuierlichen und stufenwei­sen Ausbau an Tagesbetreuungsplätzen für unter Dreijährige fordert.

 

Ob die vom Bund und den Ländern für das Jahr 2013 angestrebte Bedarfs­deckungsquote von 35 % bei unter Dreijährigen tatsächlich dem zu erwarten­den Bedarf entspricht, muss aus heutiger Sicht bezweifelt werden. Es wird davon ausgegan­gen, dass der Bedarf höher ausfallen wird. Nach den Ergeb­nissen einer Forsa-Umfrage, die im Januar 2010 veröffentlicht wurden, wün­schen sich 66 % der jungen Mütter bzw. Eltern einen Betreuungsplatz für ein Kind unter 3 Jahren.

Bereits in der Vorlage im Februar 2009 (Vorlage: 51/024/2009) wird für die Stadt Haan von einem höheren Bedarf ausgegangen; durch Ratsbeschluss vom 17.02.2009 wurde eine Bedarfsdeckungsquote von 37 v. H. für Kinder unter 3 Jahren festgelegt. Es ist erkennbar, dass auch in Haan der Betreu­ungsbedarf für Kin­der unter 3 Jahren kontinuierlich ansteigt. Aus dem herein­wachsenden Jahr­gang (2 - 3 Jährige) werden im laufenden Kindergartenjahr bereits 180 Kinder (davon 115 U 3-Kinder) in Tageseinrichtungen und Tages­pflege betreut, was einer Versorgungsquote von rd. 70 v. H.  für den komplet­ten Jahrgang entspricht.

Die bis zur Erstellung dieser Vorlage erfolgten Voranmeldungen in den Einrichtungen für unter Dreijährige erreichen bereits den Ausbaustand für das Kindergartenjahr 2011/2012.

 

4.2            Tagespflege

 

Der Gesetzesgeber geht davon aus, dass 30 % des Betreuungsbedarfes für unter Dreijährige mit Plätzen in der Tagespflege abgedeckt werden kann.

 

Um die Zielvorgabe von 30 v. H. einzuhalten, müsste im Hinblick auf die aktu­ellen Kinderzahlen die Anzahl der Tagespflegeplätze für unter Dreijährige auf insgesamt rd. 75 aufgestockt werden. Der Verwaltung ist es in 2010 gelungen, dass Angebot weiter auszu­bauen. Derzeit stehen 27 Tagesmütter/-väter zur Verfügung mit bis zu 71 Betreuungsplätzen zur Verfügung, hiervon können bis zu 61 Plätze für unter Dreijährige bereit gestellt werden.

 

Real werden zur Zeit 34 Kinder im Alter von unter drei Jahren in der Kinderta­gespflege betreut, für die das Jugendamt das entsprechende Betreuungsent­gelt zahlt.

Der Bestand an Betreuungsplätze unterliegt der Fluktuation. Darüber hinaus zeigen die Erfahrungen, dass Kindertagespflegeplätze auch von Kindern über drei Jahre in Anspruch genommen werden.

Die Gesamtumstände lassen es weiterhin als nicht gesichert erscheinen, dass ab 2013 30 v. H. des Bedarfs an Betreuungsplätzen für unter Dreijährige durch die Kindertagespflege gedeckt werden können.

 

 

4.3            Ausbaubedarf U 3

 

            Die Kommunen und Spitzenverbände der Kommunen gehen inzwischen davon aus, dass die vom Bund und den Ländern definierte Versorgungsquote von 35 v. H. für unter Dreijährige nicht ausreichen wird. Die Spitzenverbände fordern inzwischen, dass der Bund die Bedarfsfrage wissen­schaftlich klären lässt.

            Der Deutsche Städtetag führte zuletzt im November 2010 aus, Bund und Län­der hätten den Betreuungsbedarf und auch die Kosten unterschätzt. Der Hauptgeschäftsführer, Stephan Articus, wies in diesem Zusammenhang auf eine Modellberechnung des Statistischen Bundesamtes hin, wonach der Rechtsanspruch den Ausbaubedarf gegenüber dem vom Bund unterstellten Bedarf nahezu verdoppeln wird.

            Auch der Städte- und Gemeindebund NRW bezweifelte in seinen Mitteilungen in 2010 wiederholt, dass die vom Bund und den Ländern angenommene Ziel­marke von 35 % (NRW 32 %) ausreiche, den durch das KiföG definierten Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für unter Dreijährige zu decken.  Zuletzt am 18.10.2010 (im Zusammenhang mit dem Urteil des Verfassungsge­richtshofes Münster vom gleichen Tage zum finanziellen Ausgleich für die Kommunen für den Ausbau der Kinderbetreuung) und am  03.12.2010 forderte der Städte- und Gemeindebund den Bund und die Länder auf, realistische Annahmen über den mit dem Rechtsanspruch verbundenen Bedarf zu treffen.

 

Alleine die Heraufsetzung der Versorgungsquote auf örtlicher Ebene hilft nicht weiter. Die 2013 auslaufende finanzielle staatliche Förderung des Betreu­ungsausbaus ist eben auf die bisher festgelegte Quote ausgerichtet. Ob und in welchem Umfang das Urteil des Verfassungsgerichtshofes NRW in Münster aus Oktober 2010 bei einem notwendigen höheren U 3-Ausbau dann zu einer staatlichen Förderung führt, bleibt abzuwarten.

 

Festzuhalten bleibt, dass im Bestand nur noch marginale Veränderungen im Sinne einer Erhöhung des Platzangebotes für unter Dreijährige möglich sind. Unterstellt, rückläufige Kinderzahlen lassen mittelfristig zwei Gruppen (Typ IIIb = 50 Plätze) umwandlungsfähig werden, schafft dies nur zwei Gruppen des Typs II mit insgesamt 20 Plätzen. Dies macht deutlich, dass bei einer Bedarfslage (deutlich) über der bisherigen Zielmarke hinaus die Bedarfs­deckung dann nur über eine Neuerrichtung erfolgen kann.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Für das Kindergartenjahr 2011/2012 entsteht folgender Aufwand / Ertrag:

 

Kindpauschalen (Anlage zu § 19 Abs. 1 KiBiz):            rd. 7,0    Mio. EURO

Landeszuschuss (§ 21 KiBiz):                                        rd. 2,56  Mio.        EURO

Jugendamtszuschuss (§ 20 KiBiz):                          rd. 6,0    Mio.     EURO

Vertragliche städt. Zuschüsse:                                            rd. 0,315 Mio. EURO

Elternbeiträge (§23 KiBiz):                                                     rd. 1,0     Mio. EURO

 

 


Anlage 1

Gruppentypen und Platzahlen im Kindergartenjahr 2011/2012

 

Träger/Einrichtung

Anz. Gr.

Gruppentyp / Betreuungsplätze

Insge-samt

I a

I b

I c

II a

II b

II c

III a

III b

III c

AWO Kreisverb. Mettmann gGmbH

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Am Bandenfeld 110

4

 

20

40

 

 

 

 

9

6

75

Bollenberger Busch 29

5

 

 

35

 

 

 

12

13

30

90

Käthe-Kollwitz-Str. 1

5

 

10

30

 

 

10

 

15

25

90

Caritasverband Kreis Mettmann

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Düsselberger Str. 7

4

 

20

20

 

 

10

 

 

20

70

Ev. Kirchengem. Haan

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bismarckstr. 10

5

 

20

20

 

 

 

 

53

20

113

Kampstr. 70

3

 

 

20

 

 

 

 

25

20

65

Kurze Str. 4

2

 

10

10

 

 

 

10

15

 

45

Ev. Reform. Kirchengem. Gruiten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Heinhauser Weg 8

5

 

 

66

 

 

10

 

27

 

103

 

Kath. Kirchengem. Haan/Gruiten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Breidenhofer Str. 1

3

 

20

20

 

 

 

 

 

20

60

Hochdahler Str. 14

2

 

10

10

 

 

 

 

25

 

45

Private Kindergruppe

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bachstr. 64

4

 

 

20

 

5

5

 

 

40

70

Waldgruppe, Bachstr.

1

 

 

 

 

 

 

18

 

 

18

Guttentag-Loben-Str. 14

4

 

 

 

 

 

17

 

25

28

70

Stadt Haan

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Alleestr. 8

2

 

20

20

 

 

 

 

 

 

40

Waldorfkindergarten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Parkstr. 29

2

 

 

 

 

 

 

 

25

20

45

Friedrichstr. 54

1

 

 

 

8

 

 

7

 

 

15

 

52

 

130

311

8

5

52

47

232

229

1014

 

Beschlussvorschlag:

 

Für das Kindergartenjahr 2011/2012 (01.08.2011 - 31.07.2012) wird als Ergebnis der Jugendhilfeplanung nach § 80 SGB VIII vorbehaltlich der Zustimmung des Landes und der Zuschussgewährung nach § 21 Kinderbildungsgesetz NRW beschlossen, die in Anlage 1 aufgeführten Gruppen und zu bilden.

Die Verwaltung wird beauftragt, den entsprechenden Finanzbedarf dem Land nach § 19 Abs. 3 Kinderbildungsgesetz NRW fristgerecht zu melden.

 

Finanz. Auswirkung:

 

Für das Kindergartenjahr 2011/2012 entsteht folgender Aufwand / Ertrag:

 

Kindpauschalen (Anlage zu § 19 Abs. 1 KiBiz):            rd. 7,0    Mio. EURO

Landeszuschuss (§ 21 KiBiz):                                        rd. 2,56  Mio.        EURO

Jugendamtszuschuss (§ 20 KiBiz):                          rd. 6,0    Mio.     EURO

Vertragliche städt. Zuschüsse:                                            rd. 0,315 Mio. EURO

Elternbeiträge (§23 KiBiz):                                                     rd. 1,0     Mio. EURO