Betreff
Ausgliederung des städtischen Badbetriebes in die Stadtwerke Haan GmbH
Vorlage
SKA/017/2010
Aktenzeichen
I / Vo
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Anlass / Ziel

Im Jahr 2007 konkretisierten sich die Überlegungen, den städtischen Badbetrieb in eine andere Organisationsform zu überführen oder in die Stadtwerke Haan GmbH einzugliedern. Mit diesen Überlegungen wurde das Ziel verbunden, die Verluste des Badbetriebs durch die Generierung von Steuervorteilen zu vermindern.

In einer gutachterlichen Stellungnahme wurden im Jahr 2008 die steuerlichen Optimierungsansätze bezüglich des Badbetriebes untersucht. Die Untersuchung führte zu dem Ergebnis, dass in Verbindung mit einer Eingliederung in die Stadtwerke Haan GmbH die Optimierung erreicht werden kann und am vorteilhaftesten ist.

 

Verbesserung im NKF-Gesamtabschluss

Im Jahr 2010 wird lt. Haushaltsplan für den Badbetrieb mit einem Verlust von rd. 797 T€ gerechnet. – Es ist davon auszugehen, dass sich das Ergebnis der Stadtwerke nach Einbringung des Badbetriebs erheblich verschlechtert; folglich wird sich auch die an die Stadt abzuführende Gewinnbeteiligung vermindern. Per Saldo werden jedoch die Verluste für den „Konzern Stadt“ durch die Generierung von Steuervorteilen vermindert.

 

Steuerlicher Querverbund

Voraussetzung zur Erreichung dieses Ziels war eine verbindliche Auskunft zur Herstellung eines steuerlichen Querverbundes in Verbindung mit dem dauerhaften Betrieb eines BHKW`s  durch die Stadtwerke Haan GmbH.

Ein entsprechender Antrag wurde erstmalig am 27.2.2009 bei der zuständigen Finanzverwaltung gestellt und mit Bescheid vom 4.6.2009 abgelehnt.

Eine zwischenzeitlich geänderte Steuergesetzgebung, insbes. des Körperschaftssteuergesetzes, führte dazu, dass ein steuerlicher Querverbund nicht in Verbindung mit dem Aufbau einer Stromvertriebssparte durch den Betrieb eines BHKW`s  dargestellt werden konnte. Nach Abstimmung im Arbeitskreis Strategie wurde mit Schreiben vom 2.7.2009 gegen die Ablehnung der gewünschten verbindlichen Auskunft Einspruch eingelegt.

Im November 2009 hat das Bundesfinanzministerium zu Anwendungsfragen der geänderten Steuergesetzgebung Stellung genommen. Danach hat sich für den „Haaner Fall“ ein neuer Handlungsspielraum ergeben. Da der Einspruch formal aufrecht erhalten wurde, konnte mit einer geänderten Einspruchsbegründung, diese Möglichkeit genutzt werden.  Mit Bescheid vom 23.9.2010 hat die Finanzbehörde dem Einspruch stattgegeben und der Stadt Haan eine verbindliche Auskunft zur Herstellung eines steuerlichen Querverbundes erteilt.

 

Betrieb eines BHKW`s

Kern der Umsetzung der darin enthaltenen Vorgaben ist der Bau eines BHKW`s durch die Stadtwerke Haan GmbH und dessen Integration in die Versorgungssparte.  Erst nach Inbetriebnahme kann die Eingliederung des Badbetriebs in die Stadtwerke erfolgen.

Die Voraussetzungen zum Bau des BHKW`s  wurden durch entsprechenden Ratsbeschluss am 2.11.2010 und die Auftragserteilung an die Stadtwerke in der Gesellschafterversammlung am 3.11.2010 geschaffen.

In der Zwischenzeit haben die Stadtwerke mit den Vorbereitungen zum Bau des BHKW`s begonnen. Die Inbetriebnahme wird voraussichtlich im IV. Quartal 2011 erfolgen.

 

Vorbereitung der Ausgliederung des Badbetriebs

Lt. Auskunft der Beratungsgesellschaft, die die Stadt bzw. die Stadtwerke bei der Umsetzung der von der verbindlichen Auskunft vorgegebenen Schritte begleitet, ist die Vorbereitung zur gesellschaftsrechtlichen Ausgliederung des städt. Badbetriebs in die Stadtwerke Haan GmbH parallel zum Bau des BHKW`s möglich, ohne die Herstellung des steuerlichen Querverbundes zu gefährden. – Seitens der Verwaltung wird eine gesellschaftsrechtliche Ausgliederung/Eingliederung mit Wirkung zum 1.1.2012 angestrebt. Um dieses Ziel zu erreichen schlägt die Verwaltung vor, den Vorbereitungsprozess in Gang zu setzen.

 

Beratungskosten

Zur Umsetzung der notwendigen Maßnahmen müssen Beratungsleistungen (u.a. für Wertermittlungen, Vertragsentwürfe, Erstellung der Ausgliederungsbilanz, Steuererklärungen) in Anspruch genommen werden. Eine Kostenübernahme durch die aufnehmende Gesellschaft ist vertretbar und steuerlich vorteilhaft. Grundsätzlich muss eine enge Zusammenarbeit zwischen der Stadt und den Stadtwerken erfolgen. Einzelne Leistungen wie z.B. die Personalüberleitung und die Abgabe von Steuerklärungen  sollten bzw. können nur von der Stadt beauftragt werden.

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Bürgermeister als Vertreter der Gesellschafterversammlung wird beauftragt, die Stadtwerke Haan GmbH zu veranlassen, die nötigen vorbereitenden Maßnahmen  zur gesellschaftsrechtlichen Ausgliederung des Badbetriebs parallel zur Errichtung eines BHKW`s zu ergreifen. Der Prozess ist in Abstimmung mit dem Gesellschafter und im Hinblick auf notwendige Beratungsleistungen unter größtmöglicher finanzieller Beteiligung  der Stadtwerke Haan GmbH zu gestalten.

 

Finanz. Auswirkung:

 

 

Die Beratungsleistungen im Zusammenhang mit der Personalüberleitung und die steuerlichen Beratungsleistungen verursachen voraussichtlich einen Honoraraufwand von ca. 20.500€/br.