hier: Straßenverzeichnis
Sachverhalt:
Anlass der Vorlage
Die
Verwaltung hat aufgrund einer Winterdienstanfrage festgestellt, dass die am
18.12.1996 für den öffentlichen Verkehr gewidmete Elsa-Brandström-Straße bisher
nicht in das Straßenverzeichnis, welches Anlage zur Straßenreinigungssatzung
ist, aufgenommen wurde. Dies ist unverzüglich nachzuholen:
Elsa-Brandström-Straße
Bisher
nehmen hier die Eigentümer der Grundstücke in der Elsa-Brandström-Straße die
Straßenreinigung und die Winterwartung der Straße selbst wahr. Dabei kann es
bleiben. Im Straßenverzeichnis ist die Übertragung auf die Eigentümer
vorzunehmen.
Darüber
hinaus sind im Zuge der derzeitigen Winterwartung einige weitere Problemstellen
für den Winterdienst offenbar geworden. Bei folgenden Straßen bzw.
Straßenabschnitten sollte der Winterdienst auf die Anlieger übertragen werden:
Am
Ideck, Stich zu den Häusern 10 – 16
Hier ist
eine Übertragung des Winterdienstes auf die Anlieger angezeigt, weil das
Räumfahrzeug den Schnee in den Kopf des Wendehammers räumt und hierdurch die
Garage des Eigentümers Hausnummer 10 versperrt wird.
Eschenweg
Der
Eschenweg ist eine schmale Anliegerstraße, in der nachrangige Winterwartung
vorgesehen ist. Daher wird die Straße ohnehin erst angefahren, wenn die
Winterwartung in den Prioritäten 1 und 2 erledigt ist. Durch parkende Autos ist
eine Winterwartung in der Regel auch nicht möglich, so dass eine Übertragung
auf die Anlieger angezeigt ist.
Leichtmetallstraße,
Stichstraße zu den Häusern 9 – 13 und 24 - 30
Die
räumbare Fahrbahnbreite des Stichs entspricht der Breite des Räumfahrzeuges. Der
Stich hat keinen Wendehammer, so dass das Räumfahrzeug dort nicht wenden kann.
Rosenweg,
Hausnummer 10, 13 und 15
Hier ist
eine Übertragung des Winterdienstes auf die Anlieger angezeigt, weil das
Räumfahrzeug den Schnee auch hier in den Kopf des Wendehammers räumt und
hierdurch die Garage des Eigentümers Hausnummer 15 versperrt wird.
Satzung der Stadt Haan
über die 38. Änderung der Satzung über
die Straßenreinigung
und die Erhebung von
Straßenreinigungsgebühren
(Straßenreinigungs- und Gebührensatzung)
vom
Aufgrund
der §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW)
in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666/SGV NRW 2023),
der §§ 3 und 4 des Gesetzes über die Reinigung öffentlicher Straßen (StrReinG
NRW) vom 18.12.1975 (GV NRW S. 706) und der §§ 4 und 6 des
Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) vom
21.10.1969 (GV NRW S 712/SGV NRW 610) in ihren zur Zeit geltenden Fassungen hat
der Rat der Stadt Haan in seiner Sitzung am die nachstehende Satzung zur 38. Änderung
der Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von
Straßenreinigungsgebühren vom 17.11.1978 in der Fassung der 37. Änderungssatzung
vom 15.12.2010 beschlossen:
§ 1
Das Straßenverzeichnis, das gem. §
2 Abs. 1 Satz 3 der Straßenreinigungs- und Gebührensatzung Bestandteil der
Satzung ist, wird entsprechend der Anlage zu dieser Satzung geändert.
§ 2
Diese Satzung tritt am Tag nach
Ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Beschlussvorschlag:
Die
Satzung über die 38. Änderung der Satzung über die Straßenreinigung und die
Erhebung von Straßenreinigungsgebühren entsprechend dem vorgelegten Entwurf
wird beschlossen.
Finanz. Auswirkung:
keine