Betreff
Satzung der Stadt Haan über die 38. Änderung der Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren
hier: Straßenverzeichnis
Vorlage
60/019/2010
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Anlass der Vorlage

 

Die Verwaltung hat aufgrund einer Winterdienstanfrage festgestellt, dass die am 18.12.1996 für den öffentlichen Verkehr gewidmete Elsa-Brandström-Straße bisher nicht in das Straßenverzeichnis, welches Anlage zur Straßenreinigungssatzung ist, aufgenommen wurde. Dies ist unverzüglich nachzuholen:

 

Elsa-Brandström-Straße

Bisher nehmen hier die Eigentümer der Grundstücke in der Elsa-Brandström-Straße die Straßenreinigung und die Winterwartung der Straße selbst wahr. Dabei kann es bleiben. Im Straßenverzeichnis ist die Übertragung auf die Eigentümer vorzunehmen.

 

 

Darüber hinaus sind im Zuge der derzeitigen Winterwartung einige weitere Problemstellen für den Winterdienst offenbar geworden. Bei folgenden Straßen bzw. Straßenabschnitten sollte der Winterdienst auf die Anlieger übertragen werden:

 

Am Ideck, Stich zu den Häusern 10 – 16

Hier ist eine Übertragung des Winterdienstes auf die Anlieger angezeigt, weil das Räumfahrzeug den Schnee in den Kopf des Wendehammers räumt und hierdurch die Garage des Eigentümers Hausnummer 10 versperrt wird.

 

 

Eschenweg

Der Eschenweg ist eine schmale Anliegerstraße, in der nachrangige Winterwartung vorgesehen ist. Daher wird die Straße ohnehin erst angefahren, wenn die Winterwartung in den Prioritäten 1 und 2 erledigt ist. Durch parkende Autos ist eine Winterwartung in der Regel auch nicht möglich, so dass eine Übertragung auf die Anlieger angezeigt ist.

 

 

Leichtmetallstraße, Stichstraße zu den Häusern 9 – 13 und 24 - 30

Die räumbare Fahrbahnbreite des Stichs entspricht der Breite des Räumfahrzeuges. Der Stich hat keinen Wendehammer, so dass das Räumfahrzeug dort nicht wenden kann.

 

 

Rosenweg, Hausnummer 10, 13 und 15

Hier ist eine Übertragung des Winterdienstes auf die Anlieger angezeigt, weil das Räumfahrzeug den Schnee auch hier in den Kopf des Wendehammers räumt und hierdurch die Garage des Eigentümers Hausnummer 15 versperrt wird.

 


 

 

Satzung der Stadt Haan

über die 38. Änderung der Satzung über die Straßenreinigung

und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren

(Straßenreinigungs- und Gebührensatzung)

vom                    

 

Aufgrund der §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666/SGV NRW 2023), der §§ 3 und 4 des Gesetzes über die Reinigung öffentlicher Straßen (StrReinG NRW) vom 18.12.1975 (GV NRW S. 706) und der §§ 4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) vom 21.10.1969 (GV NRW S 712/SGV NRW 610) in ihren zur Zeit geltenden Fassungen hat der Rat der Stadt Haan in seiner Sitzung am                       die nachstehende Satzung zur 38. Änderung der Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren vom 17.11.1978 in der Fassung der 37. Änderungssatzung vom 15.12.2010 beschlossen:

 

 

§ 1

 

Das Straßenverzeichnis, das gem. § 2 Abs. 1 Satz 3 der Straßenreinigungs- und Gebührensatzung Bestandteil der Satzung ist, wird entsprechend der Anlage zu dieser Satzung geändert.

 

 

§ 2

 

Diese Satzung tritt am Tag nach Ihrer Bekanntmachung in Kraft.

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Satzung über die 38. Änderung der Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren entsprechend dem vorgelegten Entwurf wird beschlossen.

 

Finanz. Auswirkung:

keine