Betreff
Winterdienst
- hier: Antrag der FDP-Fraktion vom 05.01.2011
Vorlage
10/085/2011
Art
Antrag

Sachverhalt:

 

Allgemeines

Der kommunale Winterdienst ist eine Leistung im Rahmen der Daseinsvorsorge. Die Untergrenze dessen, was eine Kommune an Winterdienst zu leisten hat, bildet dabei die Verkehrssicherungspflicht als Straßenbaulastträger bzw. Straßeneigentümer. Danach muss sie die Fahrbahnen der öffentlichen Straßen innerhalb geschlossener Ortslagen lediglich an verkehrswichtigen und gefährlichen Stellen bei Schnee und Eisglätte bestreuen, um Haftpflichtrisiken zu entgehen. Die Obergrenze des gebührenfähigen Winterdienstes ist überschritten, soweit es sich lediglich um eine reine Serviceleistung handelt.

 

Geregelt sind die Leistungen für den Winterdienst in der Haaner Straßenreinigungs- und Gebührensatzung bzw. in dem dazugehörigen Straßenverzeichnis.

 

Im Straßenverzeichnis ist aufgeführt, wer zur Winterwartung verpflichtet ist, Stadt oder Anlieger. Die Straßenart und der jeweilige Tarif ist ebenfalls angegeben.

 

In der Satzung ist die Winterwartung der Fahrbahn in drei Prioritäten aufgeteilt:

·        dringlichste Winterdienststrecken

·        wichtige Winderdienststrecken

·        nachrangige Winterdienststecken

 

Die Priorität 1 entspricht den vorgenannten verkehrswichtigen und gefährlichen Stellen und beinhaltet in erster Linie Haupt- und Durchgangsstraßen sowie Busstrecken.

 

 

Abwicklung des Winterdiensteinsatzes in Haan

Die Durchführung des Winterdienstes ist durch eine Dienstanweisung geregelt. Die zur Zeit geltende Dienstanweisung ist am 20.10.2006 in Kraft getreten. Unter anderem ist darin geregelt, wer für den Winterdienst verantwortlich ist, die Abfolge des Einsatzes, die Aufstellung von Streuplänen, der Beginn und das Ende der Einsätze sowie die Aufstellung eines Bereitschaftsdienstplanes. In einem Anhang ist der Einsatz und der Ablauf für den Bereitschaftsdienst geregelt (siehe Anlage).

 

In Haan werden zur Zeit ca. 88 km Straßen gemäß dem Straßenverzeichnis und 25 km Gehwege vom Betriebshof betreut. Es werden dafür drei eigene LKWs und ein Geräteträger auf den Straßen eingesetzt. Für die Gehwege werden vier Kleintraktoren und in der Bereitschaftsdienstzeit außerhalb der normalen Arbeitszeit vier Mitarbeiter als sogenannte "Fußtruppen" für Überwege eingesetzt. In der normalen Dienstzeit kommen dann noch – je nach Witterungslage – weitere Mitarbeiter als Fußtruppen hinzu. In der Bereitschaftszeit – vor und nach Dienstschluss und an den Wochenenden – muss das wegen der Lenkzeitenverordnung und der Arbeitszeitregelung zur Verfügung stehende Personal des Betriebshofes und des Kanalbetriebes in drei Gruppen eingesetzt werden. Frühdienst und Spätdienst jeweils eine Woche. Eine weitere Gruppe hat dann keine Bereitschaft. Insgesamt werden jeweils pro Woche 8 Fahrer und 6 Kräfte für die Fußtruppen benötigt. Mit den Mitarbeitern in der Freiwoche besteht somit ein Personalbedarf von 21 Mitarbeitern. Insgesamt stehen nur 28 Mitarbeiter zur Verfügung. Die Führungskräfte sind in der vorgenannten Summe nicht enthalten und werden im Wechsel als Einsatzleiter in der Bereitschaftszeit eingesetzt.

Da zwei Mitarbeiter aufgrund ihres entfernten Wohnortes nicht eingesetzt werden können, zwei weitere aufgrund ihrer gesundheitlichen Langzeitprobleme nicht für den Bereitschaftsdienst zur Verfügung stehen, ist das Polster von drei Mitarbeitern äußerst gering.

Aus vorgenannten Gründen wird ein städt. LKW mit Fahrern eines Haaner Unternehmens besetzt. Eigene Fahrer stehen dafür nicht zur Verfügung. Ebenfalls sind zwei Kleintraktoren im Auftrag der Stadt auf Gehwegen unterwegs.

 

 

Erfahrungen des bisherigen Winters 2010/2011

Der Winter im vergangenen Jahr war ein außergewöhnlicher Winter für unsere Region. Nicht nur Anfang des Jahres lang anhaltend mit Frost und Schnee, sondern vor allem im Dezember 2010 mit außergewöhnlich viel Schneefällen bis zu einer Stärke von ca. 30 cm. Dies hatte zur Folge, dass die Salzvorräte von ca. 350 t  bereits am 10.12.2010 zu mehr als der Hälfte verbraucht waren. Der Salzlieferant hatte zugesagte Lieferungen mehrmals verschoben. Die Bevölkerung wurde deshalb darüber informiert, dass der Einsatz von Streusalz nur noch auf die Priorität 1 beschränkt wird. Auf den anderen beiden Prioritäten würde nur noch geräumt. Für einige Tage musste kurz vor Weihnachten mangels Salz auch das Streuen der Priorität 1 eingestellt werden. Zu dem Problem mit den Salznachlieferungen fiel der Geräteträger sowie ein LKW aus. Der LKW konnte nach zwei Tagen wieder eingesetzt werden. Der Geräteträger ist bereits am 09.12.2010 durch einen Schaden des hydrostatischen Fahrantriebes ausgefallen. Mittlerweile ist ein Ersatzfahrzeug in Betrieb (siehe hierzu auch TOP 14 im nichtöffentlichen Teil der Ratssitzung).

Es wurde auch erkennbar, das die parkenden Fahrzeuge in den Wohngebieten zu erheblichen Behinderungen beim Wintereinsatz führen.

Schwierigkeiten gab es mit der Ersatzteilbeschaffung und dem Einsatz von möglichen Ersatzfahrzeugen. Vor allem zum Jahreswechsel hatten darüber hinaus auch viele Betriebe geschlossen.

Hinzu kam zwischen Weihnachten und Neujahr ein Krankenstand, der doppelt so hoch war als der Durchschnittsstand im bisherigen Verlauf des Jahres 2010. Vermutlich hat der Winterdiensteinsatz zu diesem Ergebnis geführt.

 

 

Nachfolgend ein Vergleich der Einsatzstunden der Beschäftigten des Betriebshofes.

Im gesamten Winter 2006/2007 betrug die Einsatzzeit ca. 750 Arbeitsstunden. Im Winter 2009/2010 betrug sie bereits ca. 3.600 Arbeitsstunden und in diesem Winter 2010/2011 sind bereits 3.100 Arbeitsstunden angefallen.

 

 

Streusalzproblematik

In einem Strategiepapier der Verkehrsministerkonferenz von August 2010 werden nachfolgende Werte für die Lagerkapazitäten von Streusalz empfohlen:

Bei einer maximalen Streusalzmenge pro LKW von 40 g/m² Feuchtsalz werden als Mindestlagerkapazität für kommunale Straßen 3,5 t/km zweistreifiger Straße empfohlen. Anzustreben wäre darüber hinaus eine Lagermenge von 5 t/km. Allerdings sind in die Berechnung nur die Straßen einzubeziehen, die regelmäßig mit Salz behandelt werden. Gleichzeitig wird in dem Strategiepapier aber auch eingeräumt, es wäre wohl trotzdem, allerdings etwas später und in geringerem Umfang, zu Lieferengpässen im Winter 2009/2010 gekommen, zumal die Salzindustrie keine ausreichende Versorgung im Extremfall garantieren kann.

 

Für die Lagerhaltung in Haan ergibt sich daraus folgendes Bild:

Bei Lagerkapazitäten von ca. 350 t  und ca. 88 km Straßennetz der Priorität 1-3 ergibt dies einen Vorrat von ca. 4 t/km, also mehr als die vorgeschlagene Mindestmenge. Unter Berücksichtigung einer in Haan seit einem Beschluss von 1985 zur ökologisch orientierten Durchführung des Winterdienstes festgelegten Streumenge von 15-20 g/m² Feuchtsalz ergibt sich eine Vorratsmenge von 8 t/km. Wird dabei noch berücksichtigt, dass in Haan nur die Priorität 1 aus überwiegend zweistreifen Straßen besteht und die Priorität 3 nicht zu den regelmäßig mit Salz zu behandelnden Straßen gehört, ist die verfügbare Lagerkapazität für normale Winter bei weitem ausreichend.

 

Zur Zeit sind ca. 150 t Salz wieder vorrätig. Es stehen allerdings noch Bestellungen von ca. 200 t aus. Die 150 t entsprechen der vorgenannten Empfehlung der Verkehrsministerkonferenz für maximal 5 t/km  bei ca. 30 km Streckenlänge der Priorität 1 in Haan.

Der Betriebshof hat für den Winter 2010/11 den Salzlieferanten gewechselt. im Winter 2009/10 hat uns der  Lieferant, der auch die Landesbetriebe beliefert, wochenlang nicht beliefert. Nur der in diesem Winter beauftragte Lieferant hat uns, wenn auch zu überhöhten Preisen, Salz geliefert. Der Abschluss eines Liefervertrages mit vereinbarten Vertragsstrafen und garantierten Liefermengen konnte aber auch mit dem neuen Lieferanten nicht abgeschlossen werden.

 

 

Vorschläge zur Verbesserung des Winterdienstes:

1.    Einsatz eines weiteren Fahrzeuges, möglichst eines Unimogs, um den Geräteträger aus dem Bereitschaftseinsatz herauszunehmen.

2.    Einsatz des Geräteträgers im Bedarfsfall in der Normalarbeitszeit, um die Strecken, die für die eingesetzten LKWs zu eng sind, besser bedienen zu können. Im Notfall auch als Reservegerät bei Fahrzeugausfall.

3.    Einsatz von Traktoren Haaner Landwirte, um die Außenbereichsstrecken zu den ehemaligen Hofschaften zumindest räumen zu können. Dadurch kann auch erreicht werden, dass im Außenbereich sowohl die Müllabfuhr als auch sonstige Dienstleister wie die Post etc. ihre Aufgaben besser erfüllen können. Streugeräte sollen allerdings nicht eingesetzt werden. Auch ist der Einsatz der Landwirte erst nach Erledigung ihrer eigenen Arbeiten möglich. Berücksichtigt werden muss dabei, dass die anfallenden Kosten nicht über die Gebührensatzung umgelegt werden können. Sie müssen aus dem allgemeinen Haushalt beglichen werden.

4.    Wie in den letzten beiden Wintern bzw. verstärkt im Dezember soll auch zukünftig bei starken Schneefällen zur Beseitigung des Schnees aus den Busbuchten zusätzliche Radlader eingesetzt werden. Auch die Fußgängerzone Neuer Markt soll dann wieder mittels angemieteten Radladern geräumt werden.

5.    Um zukünftig für extreme Winterereignisse noch besser gerüstet zu sein, soll die vorhandene Salzhalle an der Landstraße so umgerüstet werden. dass noch ca. 100 Tonnen mehr eingelagert werden können. Zusätzliche Rohrleitungen sollen bei Anlieferung durch Silofahrzeuge die gesamte Grundfläche der Halle abdecken. Die vorhandene asphaltierte Fläche zum Rangieren dieser Großfahrzeuge wird entsprechend vergrößert.

6.     Wünschenswert wäre auch die Aufstellung eines zweiten Laugenbehälters von noch einmal 30 cbm Inhalt. Damit können Lieferengpässe vermieden werden.

7.    Um zukünftig das Beschwerdemanagement noch zu verbessern, müssen Überlegungen angestellt werden, wie es für den nächsten Winter noch praktikabler abzuwickeln ist.

 

Die Kosten für die v.g. Vorschläge müssen noch konkret ermittelt werden. Die Verwaltung wird sobald Ergebnisse vorliegen darüber berichten und entsprechende Beschlüsse vorschlagen.

 

Grundsätzlich gilt es bei aller Winterdienstproblematik auch an den Umweltschutz zu denken. Pflanzen, Böden und Gewässer werden durch den Einsatz von Streusalz geschädigt. In welchem Umfang, ist noch immer nicht konkret geklärt. In Haan wird seit den 80er Jahren durch den Einsatz von Feuchtsalz und Mengen von 15-20 g/m² ein kleiner Beitrag zur Vermeidung von Umweltschäden geleistet. Die im Strategiepapier der Verkehrsministerkonferenz für die Berechnung angegebenen 40 g/m² sind nach unserer Erfahrung nicht erforderlich.

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Stellungnahme der Verwaltung zum Antrag der FDP-Fraktion bzgl. Winterdienst wird zur Kenntnis genommen.