Betreff
Seniorentreff der Arbeiterwohlfahrt, Ortverein Haan, in der Breidenhofer Str. 7, Antrag vom 10.01.2011
Vorlage
51/030/2011
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Nach Ankündigung der Verwaltung mit Schreiben vom 09.12.2010, verwaltungsseitig im Haushaltssicherungskonzept 2011 und Verwaltungsentwurf für den Haushalt 2011 eine 10 %ige Kürzung der freiwilligen städtischen Zuschüsse aus dem Sozialetat der Stadt Haan vorzuschlagen, beantragt die Arbeiterwohlfahrt mit Schreiben vom 10.01.2011 (siehe Anlage 1), den Zuschuss für den Seniorentreff in der Breidenhofer Str. 7 für 2011 in ungekürzter Höhe bereit zu stellen und weist in diesem Zusammenhang auf den Antrag aus 2008 hin, den Zuschuss auf die Grundlage von 2002 zu stellen.

 

Die Arbeiterwohlfahrt begründet ihren Antrag mit den umfangreichen und qualitativ hochstehenden sozialen Angeboten, der umfangreichen Nutzung der Einrichtung durch andere Vereine, Verbände und Aktivitäten sowie mit den in 2011 entstehenden bzw. erwarteten zusätzlichen Aufwand (tarifliche Lohnsteigerung, Kompensation des Wegfalls von Zivilleistenden-Stellen).

 

Der Seniorentreff der Arbeiterwohlfahrt in der Breidenhofer Str. 7 wird als einzige Einrich­tung in Haan nach den Richtlinien über die Förderung von Seniorentreffs im Kreis Mettmann durch den Kreis gefördert. Nach den bis 31.12.2010 gelten­den Richtlinien des Kreises erfolgte eine Förderung bis max. 50 % der anerkennungsfähigen Betriebskosten.

Für den Seniorentreff der Arbeiterwohlfahrt wurde erstmals mit Ratsbeschluss vom 19.01.1968 ein städtischer Zuschuss in Höhe von 25 % der anerkannten Betriebskosten gewährt, der Zuschuss wurde im Jahre 1973 auf 40 % erhöht und im Rahmen von Haushaltskonsolidie­rungsmaßnahmen abgesenkt in den Jahren 1994, 1996 und 1997 auf zuletzt 20,16 %. Die Zuschusshöhe von 20,16 % wurde durch Ratsbe­schluss am 19.12.2000 nach Umzug des Seni­orentreffs von der Turnstrasse in die Breidenhofer Strasse bestätigt.

Für das Jahr 2010 wurden vom Kreis Betriebskosten in Höhe von 80.805,81 EURO anerkannt, der Kreis gewährte einen Zuschuss in Höhe von 40.402,90 EURO. Auf Grund des vorgenannten Ratsbeschlusses gewährte die Stadt Haan einen Zuschuss in Höhe von 16.290,45 EURO.

 

Im Vorfeld der Haushaltsberatungen für das Jahr 2009 beantragte die Arbeiterwohlfahrt die Erhöhung des städtischen Zuschusses auf 25 % (Stand: 2002). Mit dem „Haushaltsbeschluss“ des Rates für 2009 erhielt die Arbeiterwohlfahrt für 2009 einen zusätzlichen städtischen Zuschuss von 4.000 EURO. Im Rahmen der Beratung bestand Einvernehmen, dass die Zuschussangelegenheit erneut aufzugreifen sei, wenn die damals im Gespräch befindliche Änderung der Richtlinien des Kreises einen konkreten Abschluss gefunden hätten.

 

Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 12.07.2010 neue Richtlinien über die Förderung von Seniorentreffs im Kreis Mettmann beschlossen (siehe Anlage 2). Diese Richtlinien sind am 01.1.2011 in Kraft getreten.

Nach den neuen Richtlinien wird – bei Einhaltung der Förderrichtlinie – dem Seniorentreff ein Sockelbetrag in Höhe von 70 % der Förderung des Jahres 2010 gewährt. Zusätzliche Fördermittel können über ein Bewertungssystem (Punktesystem) erreicht werden. Der vom Kreistag verabschiedete Doppelhaushalt für die Jahre 2011 / 2012 weist hinsichtlich des Gesamt-Förderbetrages für Seniorentreffs gegenüber dem Jahr 2010 keine Änderung aus. Es stehen jährlich 1,375 Mio. EURO zur Verfügung.

 

Die Bewertung der Seniorentreffs nach dem neuen Punktesystem wurde inzwischen durch den Kreis durchgeführt. Hierbei hat die Einrichtung der Arbeiterwohlfahrt deutlich überdurchschnittlich abgeschnitten, die Breite und gute Qualität der Arbeit hat hier Berücksichtigung erfahren.

Noch befindet sich das Bewertungssystem „im Fluss“, da der Kreis den Trägern Möglichkeiten bzw. Zeit für Nachbesserungen eingeräumt hat. Allerdings ist festzuhalten, dass auch ein hoher Punktwert, somit auch die Haaner Einrichtung betreffend, keine entscheidende finanzielle Besserstellung nach sich zieht.

 

Die Verwaltung erkennt die Bedeutung und gute Qualität der Arbeit im und durch den Seniorentreff, auch im Hinblick auf die Vielschichtigkeit der Nutzungen bzw. Angebote. Herauszuheben ist sicherlich die Bedeutung dieser Arbeit, die in Haan in dieser Form eine wichtige Stütze für die Zielsetzung des Kreises als Träger der Sozialhilfe nach SGB XII zur Eindämmung der Steigerung der Soziallasten darstellt.

Allerdings muss auch herausgestellt werden, dass eine Erhöhung des freiwilligen städtischen Zuschusses mit den Regelungen des § 81 GO NRW über die vorläufige Haushaltsführung ("Nothaushalt").

 

Beschlussvorschlag:

 

Beschluss nach Beratung.

Finanz. Auswirkung:

 

Siehe Sachverhalt.