Betreff
Einbringung des Entwurfes der Hebesatzsatzung für das Haushaltsjahr 2011
Vorlage
20/015/2011
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

 

Die Steuerhebesätze werden gemäß § 78 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) grundsätzlich durch die Haushaltssatzung festgesetzt. Gemäß § 82 Abs. 1 Nr. 2 GO NRW darf die Gemeinde Realsteuern nach den Sätzen des Vorjahres erheben, wenn die Haushaltssatzung bei Beginn des Haushaltsjahres noch nicht bekannt gemacht ist. Der Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2011 sieht notwendige Erhöhungen der Steuersätze für die Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftliche Betriebe), die Grundsteuer B (unbebaute u. bebaute Grundstücke)  und die Gewerbesteuer vor.

Die Haushaltssatzung für 2011 wird am 25.01.2011 im Rat eingebracht. Nach den geplanten Etatberatungen ist mit einer Verabschiedung am 29.03.2011 zu rechnen. Aufgrund der derzeitigen Finanzsituation ist weiterhin ein Nothaushalt zu erwarten, der in dieser Form nicht vom Landrat als zuständige Aufsichtsbehörde genehmigt werden wird. Eine genehmigungsfähige Haushaltsatzung wird daher bis zum 30.06. des Jahres nicht veröffentlicht werden können.

Daher wird es – wie im Vorjahr - erforderlich, eine vom Haushaltsgenehmigungs-verfahren losgelöste Hebesatz-Satzung zu erlassen, die die Steuersätze ab Beginn des Haushaltsjahres 2011 nachträglich festsetzt. Die Nennung der Hebesätze in der Haushaltssatzung hat dann nur deklaratorische Bedeutung.

 

Beschlussvorschlag:

 

 

Die als Anlage beigefügte Satzung über die Festsetzung der Steuersätze für die Realsteuern der Stadt Haan im Haushaltsjahr 2011  wird mit folgenden Steuersätzen beschlossen:

 

Grundsteuer A            200  v.H.      - land- und forstwirtschaftliche Betriebe -
Grundsteuer B            396  v.H.      - bebaute u. unbebaute Grundstücke -
Gewerbesteuer            398  v.H.

 

Finanzielle Auswirkungen :

 

 

Die Anhebung der Hebesätze führt 2011 zu folgenden Verbesserungen

auf der Einnahmeseite :

 

Gewerbesteuer             540.000 Euro

Grundsteuer B              216.000 Euro

Grundsteuer A                     875 Euro