Betreff
Zuwendungen für Investitionen und Ausstattungen in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege zum Ausbau von Plätzen für Kinder unter drei Jahren, Anträge
- des Caritasverbandes für den Kreis Mettmann vom 14.06.2010 für die Einrichtung in der Düsselberger Str. 7
- der Privaten Kindergruppe Haan e. V. vom 14.10.2010 für die Einrichtung in der Guttentag-Loben-Str. 10a
- des Kath. Kirchengemeindeverbandes Haan-Gruiten vom 10.11.2010 für die Einrichtung in der Hochdahler Str. 14
Vorlage
51/031/2011
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Mit Runderlass des Ministeriums für Generationen, Familie, Frauen und Integration vom 09.05.2008 – 321-6252.2 – wurden die

Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen für Investitionen in Kinderta­geseinrich­tungen und Kindertagespflege zum Ausbau von Plätzen für Kinder unter drei Jahren

in Kraft gesetzt (Anlage 1). Die Richtlinien gelten bis zum 31.12.2013.

Nach Nr. 6.2.1 der Richtlinien ist für Maßnahmen der Träger der Förderantrag durch das örtliche Jugendamt zu stellen, Zuwendungsempfänger ist die Kommune (Nr. 3. der Richtli­nien) als Träger der öffentlichen Jugendhilfe. Die Zuwendung ist (ggf.) an den Träger weiter zu leiten (Nr. 6.3 der Richtlinien), der Zuwendungsbescheid der Kommune ist (ggf.) mit einer Auflage nach Nr. 5 der Richtlinien zu versehen. Nach Nr. 6.1 der Richtlinien ist für den hiesi­gen Jugendamtsbezirk der Landschaftsverband Rheinland (Landesjugendamt) in Köln für die Bewilligung zuständig.

Nach Nr. 4.5 ist ein Eigenanteil (der Kommune) einzusetzen (regelmäßig die Diffe­renz zwi­schen Zuwendung und den tatsächlichen Kosten). Elternbeiträge dürfen nicht zur Finanzie­rung des Eigenanteils eingesetzt werden. Der zu leistende Eigen­anteil kann an den Letzt­empfänger (freier Träger) „weiter gegeben“ werden.

 

 

Zum Antrag des Caritasverbandes für den Kreis Mettmann vom 14.06.2010 für die Kindertageseinrichtung in der Düsselberger Str. 7:

Der Träger beantragt unter dem 14.06.2010 (Anlage 2) die Förderung zur Errichtung eines zusätzlichen Nebenraumes sowie der Ausstattung hierfür im Gesamtumfang von 57.797,40 EURO nach Ziffern 2.1.1 i. V. m. 4.4.1.2 (36.700,00 EURO) und 2.1.2 i. V. m. 4.4.1.3 (21.097,40 EURO) der Förderrichtlinien.

Durch die Maßnahme werden fördermäßig 6 zusätzliche U 3-Plätze geschaffen, das Gesamt-Kontingent beträgt dann 20 Plätze für unter Dreijährige. Das Gesamtkontingent von 20 U 3-Plätzen ist bereits im Angebot der Kindertageseinrichtung enthalten und belegt.

Die pauschale Förderung nach den Förderrichtlinien beträgt nach Nr. 4.4.1.2 8.500 EURO je Platz (x 6 Plätze = 51.000 EURO max. förderfähiger Betrag) und nach Nr. 4.4.1.3 3.500 EURO je Platz (x 6 Plätze = 21.000 EURO max. förderfähiger Betrag). Der Aufwand für die bauliche Maßnahme liegt unterhalb der förderfähigen Summe. Der Aufwand für die Ausstattung überschreitet den förderfähigen Betrag um 97,40 EURO.

Der 10 %ige Anteil im Rahmen der tatsächlichen Baukosten und des förderfähigen Aufwands für die Ausstattung Beträgt somit (10 % von 36.700 EURO zzgl. 10 % von 21.000 EURO) 5.770,00 EURO. Der Träger beantragt die Übernahme des Eigenanteils durch die Stadt Haan.

Die Maßnahme ist hinsichtlich der Landesmittel sowie des städtischen Zuschusses von 5.770 EURO im Haushaltsplan 2011 - Verwaltungsentwurf - eingearbeitet.

 

Zum Antrag der Privaten Kindergruppe Haan e. V. vom 14.10.2010 für die Kindertageseinrichtung in der Guttentag-Loben-Str 10a:

Der Träger beantragte bereits unter dem 22.04. / 26.04.2010 für die bauliche Errichtung von 10 zusätz­lichen U 3-Plätzen (Gruppe des Typs II c) nach Nr. 2.2.1 i. V. m. Nr. 4.4.1.1 der Förderichtlinien die Förderung der Maßnahme im Unfang von insgesamt 299.234,00 EURO (förderfähiger Betrag: 200.000 €). In dieser geplanten Maßnahme waren umfangreiche  energetische Sanierungsmaßnahmen enthalten.

Vor dem Hintergrund des Gesamtaufwands im Verhältnis zum förderfähigen Aufwand, des Prüfungsbedarfs zur Fördermöglichkeit der energetischen Maßnahmen und der haushalts­rechtlichen Restriktionen auf Grund des „Nothaushalts“ beschloss der Rat in seiner Sitzung am 08.06.2010:

"Die Verwaltung wird beauftragt, den auf der Grundlage der Richtlinien über die Gewäh­rung von Zuwen­dungen für Investitionen und Ausstattungen in Kindertageseinrichtungen und Kinder­tagespflege zum Ausbau von Plätzen für Kinder unter drei Jahren (RdErl. des Ministe­riums für Generationen, Familie, Frauen und Integration vom 09.05.2008) gestell­ten Zuwendungsantrag der Privaten Kindergruppe Haan e. V. (Träger) vom 22.04./26.04.2010 für die Kindertageseinrichtung in der Guttentag-Loben-Str. 10a für den Haushalt 2011 aufzubereiten und zu berücksichtigen."

 

Die Prüfung nach der Förderrichtlinie „Investitionspakt zur energetischen Erneuerung sozia­ler Infrastruktur“ in den Gemeinden in Nordrhein-Westfalen ergab, dass in 2010 keine För­dermittel bereit standen. Ob für die bis 2013 geltende Richtlinie nochmals Fördermittel bereit gestellt werden, blieb unklar.

Seitens des Trägers wurde der Förderantrag für den U 3-Ausbau überarbeitet, auf den vor­genannten Zweck beschränkt und mündete in den Antrag vom 14.10.2010 (Anlage 3) mit einem Gesamtaufwand von 216.523 EURO .

Beabsichtigt ist die Schaffung des Raumprogramms für eine zusätzliche Gruppe des Typs IIc (10 U 3-Plätze).

Nach Nr. 2.1.1 i. V. m. Nr. 4.4.1.1 beträgt der förderfähige Gesamtaufwand 200.000 EURO (20.000 EURO je Platz).

 Mit Schreiben vom 14.10.2010 beantragt der Träger die Übernahme des 10 %igen Träger­anteils (20.000 EURO) sowie die Übernahme des Mehraufwands (als einmaligen Zuschus­ses bzw. als Kapitaldienst) von 16.523 EURO durch die Stadt Haan. In der Fortentwicklung sieht sich der Träger inzwischen in der Lage, den Aufwand auf den förderfähigen Betrag zu „drücken“ bzw. einen eventuell noch entstehenden Mehraufwand anderweitig zu decken.

Die Maßnahme ist hinsichtlich der Landesmittel sowie des städtischen Zuschusses von 20.000 EURO im Haushaltsplan 2011 - Verwaltungsentwurf - eingearbeitet.

Das zusätzliche Angebot von 10 U 3-Plätzen (Gruppe Typ IIc) wurde in die Kindergartenbedarfsplanung 2011/2012 eingearbeitet, wird jedoch aller Voraussicht nach nicht zu Beginn des Kindergartenjahres (01.08.2011) zur Verfügung stehen.

 

Zum Antrag des Kath. Kirchengemeindeverbandes Haan-Gruiten vom 10.11.2010 für die Kindertageseinrichtung in der Hochdahler Str, 14:

Der Träger beantragt unter dem 10.11.2010 (Anlage 4) die Förderung des Raumprogramms zur Schaffung von 12 U 3-Plätzen im Gesamtumfang von 255.000 EURO nach Nr. 2.1.1 i. V. m. Nr. 4.4.1.1 der Förderrichtlinien.

Die pauschale Förderung nach den Förderrichtlinien beträgt nach Nr. 4.4.1.1 20.000 EURO je Platz (x 12 Plätze = 240.000 EURO max. förderfähiger Betrag). Zum Mehraufwand in Höhe von 15.000 EURO erklärte der Träger, er sehe die Möglichkeit, den Gesamtaufwand auf den förderfähigen Betrag zu „drücken“.

Der Träger beantragt die Übernahme des 10 %igen Trägeranteils von 24.000 EURO durch die Stadt Haan.

Die Maßnahme ist hinsichtlich der Landesmittel sowie des städtischen Zuschusses von 24.000 EURO im Haushaltsplan 2011 - Verwaltungsentwurf - eingearbeitet.

Im aktuellen Kindergartenjahr 2010/2011 werden in der Kindertageseinrichtung 2 Gruppen des Typs IIIb (insgesamt 50 Plätze) für Kinder ab dem vollendeten 3. Lebensjahr angeboten. Im Vorgriff auf die beabsichtigte Maßnahme wurde in der Kindergartenbedarfsplanung für das Kindergartenjahr 2011/2012 eine Gruppe Typ Ib/Ic (bis zu 6 U 3-Plätze) und eine Gruppe des Typs IIIb ausgewiesen. Das Gesamtkontingent der U 3-Plätze soll ab dem Kindergartenjahr 2011/2012 zur Verfügung stehen.

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

1.    Die Verwaltung wird beauftragt, nach den Richtlinien über die Gewährung von Zuwen­dungen für Investitionen und Ausstattungen in Kindertageseinrichtungen und Kinder­ta­gespflege zum Ausbau von Plätzen für Kinder unter drei Jahren (RdErl. des Ministe­riums für Generationen, Familie, Frauen und Integration vom 09.05.2008) Förderan­träge für 2011 an das Landesjugendamt (LVR Köln) zu richten für die

a) Kindertageseinrichtung in der Düsselberger Str. 7 in Höhe von 57.797,40 EUR;

b) Kindertageseinrichtung in der Guttentag-Loben-Str. 10a in der Höhe von 216.523,00 EUR;

c) Kindertageseinrichtung in der Hochdahler Str. 14 in Höhe von 255.000,00 EUR.

 

2.    Die Stadt Haan gewährt den Trägern auf deren Antrag zu den unter 1. des Beschlussent­wurfs aufgeführ­ten Zuwendungsanträ­gen unter dem Vorbehalt, dass keine Eigenmittel zur Verfügung stehen, einen städtischen Zuschuss (Übernahme der Eigen­anteile) für die

a) Kindertageseinrichtung in der Düsselberger Str. 7 in Höhe von 5.770,00 EUR;

b) Kindertageseinrichtung in der Guttentag-Loben-Str. 10a in Höhe von 20.000,00 EUR.

c)      Kindertageseinrichtung in der Hochdahler Str. 14 in Höhe von 24.000,00 EUR.

 

Finanz. Auswirkung:

 

 Produkt  060 110 - Landeszuschüsse: 447.930 EURO

                                 - Städtische Zuschüsse:       49.770 EURO