Betreff
Antrag der FDP-Ratsfraktion vom 18.01.2011 zur Erarbeitung eines Sicherheitskonzeptes für die Landstraße
hier: Stellungnahme der Verwaltung
Vorlage
61/044/2011
Art
Antrag

Sachverhalt:

 

Sachverhalt:

 

Durch die FDP-Ratsfraktion Haan wurde mit Schreiben vom 18.01.2011 der Antrag (s. Anlage1) gestellt, für die Landstraße zwischen der L 357n und der Einfahrt Lidl ein Gesamtsicherheitskonzept zu erstellen. Besonderes Augenmerk soll hierbei auf folgende Punkte gelegt werden:

·               Linksabbieger im Bereich Tankstelle/Waschstraße/Burger-King

·               Fußgängerquerung im Bereich des Haupteinganges Ostermann

·               Linksabbieger zu Lidl

·               Fußgänger im Bereich Bandenfeld

·               Einmündungsbereich Kampheider Straße

 

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Im Jahr 2009 wurde durch das Büro Runge + Küchler der Verkehrsentwicklungsplan (VEP) Haan, Stufe I aufgestellt. Im Rahmen der hier erfolgten umfangreichen Mängel- und Konfliktanalyse wurden im Bereich der Landstraße keine Mängel- und Konflikte mit hoher Bedeutung festgestellt. Der Gutachter stellt zwar fest, dass im Bereich der unteren Landstraße grundsätzliche Konflikte durch die unmittelbare Zuordnung von gewerblicher und Wohnbaunutzung sowie durch Tempoverstöße bestehen, er schlägt aber keine notwendigen Maßnahmen oder weiteren Untersuchungen vor. Entsprechend wurden in den Beratungen des Arbeitskreises VEP und im BVVFA zu der Auftragsvergabe für die II Stufe des VEP auch keine zu untersuchenden Maßnahmen für die Landstraße aufgenommen. Des Weiteren ist anzuführen, dass auf der Landstraße keine behördlich festgestellten Unfallschwerpunkte bekannt sind. Aufgrund der vorgenannten Aspekte wird seitens der Verwaltung empfohlen, den vorgelegten Antrag der FDP-Fraktion zurückzuweisen.

 

Sollte der Ausschuss dem Antrag zustimmen, sind im Haushaltsplan 2011 entsprechende Mittel zu etatisieren, da ein solches Sicherheitskonzept aufgrund des fehlenden Verkehrsingenieurs nicht in der Verwaltung erarbeitet werden kann. Die geschätzten Kosten für ein solches Gutachten belaufen sich auf ca. 10.-15.000 € zzgl. ggf. erforderlicher Vermessungsarbeiten auf der Landstraße. Die Aufstellung eines solchen Sicherheitskonzeptes sollte dann im Rahmen der Auftragsvergabe zu der Stufe II des Verkehrsentwicklungsplans erfolgen.

 

 

Beschlussvorschlag:

 

"Dem Antrag der FDP-Fraktion vom 18.01.2011 zur Erarbeitung eines Sicherheitskonzeptes für die Landstraße wird nicht entsprochen."