Betreff
Beratung des Haushaltes 2011, des Stellenplanes 2011 und des Haushaltssicherungskonzeptes 2011 - 2015, jeweils für den Bereich des Jugendamtes
Vorlage
51/032/2011
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

 

1.    Vorbemerkungen

Zuständigkeit des Jugendhilfeausschusses

 

Der Jugendhilfeausschuss befasst sich nach § 71 Abs. 2 SGB VIII mit allen Angelegenheiten der Jugendhilfe. Gem. § 71 Abs. 3 SGB VIII soll der Jugendhilfeausschuss vor jeder Beschlussfassung der Vertretungskörperschaft in Fragen der Jugendhilfe gehört werden. Der Jugendhilfeausschuss hat das Recht, Anträge an die Vertretungskörperschaft zu stellen. Nach § 5 Abs. 6 der Satzung des Jugendamtes erfolgt durch den Jugendhilfeausschuss Vorberatung des Haushalts für den Bereich der Jugendhilfe.

 

Finanzsituation der Stadt Haan und Auswirkungen

 

Auf den Vorbericht zum Haushaltsplan wird verwiesen insbesondere im Hinblick auf die Finanzsituation der Stadt Haan und den sich hieraus ergebenden Auswirkungen für den Haushaltsausgleich, die Verpflichtung zur Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzepts sowie die Ausführungen zum Nothaushaltsrecht (dauerhaft vorläufige Haushaltsführung).

 

 

2.   Waldorfkindergarten Haan e.V., Antrag vom 01.02.2011

(Produkt 060110 - Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen

(fremder Träger)

 

          Mit Antrag vom 01.02.2011 (Anlage 1) stellt der der Waldorfkindergarten Haan e.V. als Träger der Kindertageseinrichtungen in der Parkstr. 29 und Friedrichstr. 54 dar, dass der Haushalt für das Kindergartenjahr 2010 / 2011 mit einem voraussichtlichen Defizit von ca. 19.000 € abschließen wird. Der Träger begründet dies mit dem Anstieg der Personalkosten aufgrund tariflicher Erhöhungen und der neuen Eingruppierung des pädagogischen Personals sowie den Kostensteigerungen, die nicht durch die KiBiz-Struktur aufgefangen werden.

         

Der Träger bittet um finanzielle Hilfe.

         

Sowohl im Antrag vom 01.02., als auch im Gespräch der Verwaltung mit Vertretern des Trägers wurde von diesen dargestellt, dass verschiedene Maßnahmen zur Reduzierung des Defizits eingeleitet bzw. geprüft werden. Der Träger sieht die Möglichkeit, durch eine veränderte Angebotsstruktur (Einstieg in die U 3-Betreuung in der Einrichtung in der Parkstr. 29) ab dem Kindergartenjahr 2012/2013 die Finanzsituation zu konsolidieren.

           

Ob und inwieweit das Defizit in den kommenden Wochen und Monaten reduziert werden kann, bleibt der Umsetzbarkeit der vom Träger geprüften bzw. beabsichtigten Maßnahmen vorbehalten. Der Träger erklärte, er werde die Verwaltung in diesen Prozess einbinden bzw. über die Fortschritte informieren. Gleiches wird die Verwaltung gegenüber dem Jugendhilfeausschuss vornehmen.

         

Nach § 20 Abs. 1 Kinderbildungsgesetz NRW (KiBiz NRW) erhält der Träger für den Betrieb der Einrichtungen einen Jugendamtszuschuss in Höhe von 96 v. H. der Kindpauschalen nach § 19 KiBiz. Hieraus ergibt sich ein Trägeranteil von 4 v. H. der Kindpauschalen, dieser Trägeranteil wird aufgrund früherer Ratsbeschlüsse dem Träger als städtischer Zuschuss gewährt.

 

Der Betrag von 19.000 € ist nicht im Haushaltsplanentwurf eingeplant. Der Sperrvermerk ist aus Sicht der Verwaltung erforderlich, da aufgrund der Bemühungen des Trägers die Höhe des zu erwartenden Defizits unklar ist und die Verwaltung vor einer eventuellen Freigabe von Mitteln die Angelegenheit abschließend prüft.

 

 

 

3.   Beratung des Haushaltes 2011 für den Bereich des Jugendamtes

 

Für die Haushaltsberatung beigefügt (siehe Anlage 2.1) sind die Unterlagen für den Pro­duktbereich 06 - Kinder, Jugend- und Familienhilfe.

 

Im Einzelnen:

Produkt     Bezeichnung                                               Seiten

             Haushalts-

         planentwurf

060110      Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen   363 - 369

(fremder Trä­ger)

060120      Städt. Kindertageseinrichtung Alleestr.        371 - 377

060130      Kindertagespflege                                  379 - 384

 

060210      Kinder- und Jugendarbeit außerhalb                385 - 391

                  von Einrichtungen

060220      Einrichtungen der Jugendarbeit                           393 - 399

060310      Ambulante Hilfen                                    401 - 406

060320      Stationäre Hilfe                                   407 - 412

060330      Rechtsangelegenheiten Minderjähriger            413 - 418

060340      Unterhaltsvorschuss                               419 - 424

 

Mit Vorlage 20/11/2010 wurden dem Jugendhilfeausschuss in seiner Sitzung am 22.09.2010 vertiefende Haushaltsdaten (mit Fallzahlen) für den Bereich der Hilfen zur Erziehung (Produkte 060310 "Ambulante Hilfen" und 060320 "Stationäre Hilfen") vorgelegt. Diese Daten werden aktualisiert bzw. weiterentwickelt  vorgelegt (Anlage 2.2).

 

 

 

4.   Beratung des Stellenplans 2011 für den Bereich des Jugendamtes

          (siehe Anlage 3)

 

          Ergänzend zu der am 25.01.2011 in den Rat eingebrachten Stellenplanvorlage (siehe Vorlage 10/086/2011) ist zu Nr. 2.4.2 Wiederbesetzungssperre und der in Anlage 5 zur Stellenplanvorlage zur Stelle 51/7 (Jugendhilfeplanung) dargestellten Ausführung anzumerken, dass der Jugendhilfeausschuss in seiner Sitzung am 18.05.2010 dem Rat empfahl und der Rat in seiner Sitzung am 08.06.2010 beschloss (jeweils im Rahmen der Beratung über den Stellenplan 2010), "die personalwirtschaftliche Maßnahme der Wiederbesetzungssperre für die Stelle 51/7 (Wiederbesetzungssperre) ist auf sechs Monate zu begrenzen". (Siehe hierzu auch die Erläuterungen zu den Veränderungen in der Stellenübersicht - Anlage 3 zur Stellenplanvorlage -, lfd. Nr. 5.).

 

         

          Der Stellenplanentwurf 2011 wird 22.02.2011 im Arbeitskreis für Personal- und Organisationsentwicklung vorberaten.

          Hinweis:

          Die Stellungnahme der Kämmerin zum Stellenplanentwurf wurde nur teilweise berücksichtigt. Die HSK-Einsparungsvorgabe wurde nicht vollständig umgesetzt.

         

Für die Beratung im Jugendhilfeausschuss sind die in der Stellenplanvorlage aufgeführten Anlagen 4, 6 und 7 nicht beigefügt, da hier keine Zuständigkeit des Jugendhilfeausschusses besteht. Die Anlagen 1, 2, 3 und 5 zur Stellenplanvorlage sind auf die Zuständigkeit des Jugendhilfeausschusses reduziert.

         

Die Unterlagen ab Anlage 2 der Stellenplanvorlage des Amtes 10 sind nur für nichtöffentliche Beratung bestimmt.

 

 

5.   Beratung des Haushaltssicherungskonzeptes 2011 – 2015 für den Bereich des Jugendamtes

          (siehe Anlage 4)

         

Freiwillige Zuschüsse an Dritte (Vereine, Initiativen u. ä.)

          (Haushaltssicherungskonzept Seite 7 und Anlage 1 zum Haushaltssicherungskonzept)

         

          Die Verwaltung schlägt vor, die freiwilligen Zuschüsse an Dritte um 10 % zu kürzen. Im Haushaltsplanentwurf 2011 wurde eine entsprechende Kürzung eingearbeitet.

          Maßnahmen nach Anlage 1 zum Haushaltssicherungskonzept:

          Nr. 16   Produkt 060210   Zuschüsse an Jugendverbände / -gemeinschaften

                                          im Stadtjugendring

                                          (Siehe auch Haushaltsplanentwurf, Seiten 388 und

389, jeweils Nr. 15)

 

          Nr. 17   Produkt 060220   Zuschüsse an freie Träger der Jugendhilfe

                                          (Siehe auch Haushaltsplanentwurf, Seiten 396 und

                                          397, jeweils Nr. 15)

 

 

          Elternbeiträge für Kindertageseinrichtungen (Produkte 060110 und 060120)

         

Die Verwaltung schlägt die Erhöhung der Elternbeiträge für Kindertageseinrichtungen um 10 % ab Beginn des Kindergartenjahres 2011/2012 (ab 01.08.2011) vor. Eine entsprechende Einplanung ist im Haushaltsplanentwurf 2011 erfolgt.

         

          Produkt          Ansatz 2010         Vorläufiges              Ansatz 2011          Ansatz 2012 ff.

  Ergebnis 2010

          060110            1.075.000 €              984.550 €             1.040.000 €               1.100.000 €

          060120                 25.000 €       20.033 €           21.000 €           22.000 €

         

Ausgangswerte für die 10 %ige Anhebung sind die vorläufigen Ergebnisse des Jahres 2010. Hieraus ergibt sich zu den in 2010 ausgewiesenen Ansätzen eine Unterdeckung von rd. 95000 €.

Die Defizitsituation ist aus Sicht der Verwaltung im Wesentlichen zurückzuführen auf die mit Änderung der Beitragsstaffel zum 01.08.2009 in Kraft getretene Erhöhung der Einkommensgrenze für „Nichtzahler“ sowie die strukturelle Änderung hinsichtlich der Altersgruppen der Kinder.

          Die Auswirkung der Beitragserhöhung im Detail wird durch Gegenüberstellung der zur Zeit gültigen Elternbeiträge nach der satzungsgemäßen Beitragsstaffel sowie den eingearbeiteten erhöhten Elternbeiträgen (in "fett"; auf- bzw. abgerundet auf volle EURO) dargestellt.

 

            Jahreseinkommen

Alle Gruppenformen

Kinder ab 2 Jahre

Kinder unter 2 Jahre

bis 25

bis 35

bis 45

bis 25

bis 35

bis 45

Stunden

Stunden

Stunden

Stunden

Stunden

Stunden

 

         EUR

wöchentlich

wöchentlich

wöchentlich

wöchentlich

wöchentlich

wöchentlich

von 0 bis 17.500

0 / 0

0 / 0

0 / 0

0 / 0

0 / 0

0 / 0

über 17.500 bis 25.000

21 / 23

27 / 30

37 / 41

44 / 48

57 / 63

77 / 85

über 25.000 bis 37.000

34 / 37

45 / 50

61 / 67

71 / 78

93 / 102

126 / 139

über 37.000 bis 50.000

56 / 62

74 / 81

100 / 110

116 / 128

153 / 168

206 / 227

über 50.000 bis 62.000

87 / 96

116 / 128

157 / 173

180 / 198

239 / 263

324 / 356

über 62.000 bis 75.000

114 / 125

152 / 167

210 / 231

235 / 259

314 / 345

433 / 476

 über 75.000

150 / 165

200 / 220

270 / 297

309 / 340

412 / 453

557 / 613

 

 

Anlagen

 

Anlage 1            Antrag Waldorfkindergarten vom 01.02.2010

Anlage 2.1            Haushaltplanentwurf 2011 für den Bereich des Jugendamtes

Anlage 2.2            Haushaltsdaten / Fallzahlen für den Bereich der Hilfen zur Erziehung

(Produkte 060310 "Ambulante Hilfen" und 060320 "Stationäre Hilfen")

Anlage 3            Stellenplan für den Bereich des Jugendamtes

Anlage 4            Haushaltssicherungskonzept 2011 – 2015

Anlage 5            Anregung der Eheleute Heimansfeld zum Nachbarschaftstreff

                        Flemingstr. vom 16.12.2010

Anlage 6            Bürgerantrag     der Frau Marion und des Herrn Karl Rösges

vom 07.02.2011zum Nachbarschaftstreff Flemingstr.

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

1.       Auf Antrag des Waldorfkindergarten Haan e.V. vom 01.02.2011 wird bei Produkt 060110 zur Defizitabdeckung in den Kindertageseinrichtungen in der Parkstr. 29 und Friedrichstr. 54 ein städtischer Zuschuss von 19.000 € etatisiert und mit einem Sperrvermerk versehen. Die Freigabe erfolgt durch den Rat nach Vorberatung im Jugendhilfeausschuss.

2.       Der Haushalt 2011 für den Bereich des Jugendamtes wird - ggf. unter Berücksichtigung der Beschlussfassung zu 1. -  entsprechend dem beigefügten Verwaltungsentwurf (Anlage 2.1) beschlossen.

3,       Der Stellenplan 2011 für den Bereich des Jugendamtes wird entsprechend dem beigefügten Verwaltungsentwurf (Anlage 3) beschlossen.

4.       Das Haushaltssicherungskonzept 2011 – 2015 wird, soweit Maßnahmen den Bereich des Jugendamtes betreffen, entsprechend dem beigefügten Verwaltungsentwurf (Anlage 4) beschlossen.

 

Finanz. Auswirkung:

 

Siehe Vorlage