Sachverhalt:
1. Vorbemerkungen
Zuständigkeit
des Jugendhilfeausschusses
Der Jugendhilfeausschuss befasst sich nach § 71 Abs. 2 SGB VIII mit allen Angelegenheiten der Jugendhilfe. Gem. § 71 Abs. 3 SGB VIII soll der Jugendhilfeausschuss vor jeder Beschlussfassung der Vertretungskörperschaft in Fragen der Jugendhilfe gehört werden. Der Jugendhilfeausschuss hat das Recht, Anträge an die Vertretungskörperschaft zu stellen. Nach § 5 Abs. 6 der Satzung des Jugendamtes erfolgt durch den Jugendhilfeausschuss Vorberatung des Haushalts für den Bereich der Jugendhilfe.
Finanzsituation
der Stadt Haan und Auswirkungen
Auf den Vorbericht zum Haushaltsplan wird verwiesen insbesondere im Hinblick auf die Finanzsituation der Stadt Haan und den sich hieraus ergebenden Auswirkungen für den Haushaltsausgleich, die Verpflichtung zur Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzepts sowie die Ausführungen zum Nothaushaltsrecht (dauerhaft vorläufige Haushaltsführung).
2. Waldorfkindergarten Haan
e.V., Antrag vom 01.02.2011
(Produkt 060110 - Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen
(fremder Träger)
Mit Antrag vom 01.02.2011 (Anlage 1) stellt der der Waldorfkindergarten Haan e.V. als Träger der Kindertageseinrichtungen in der Parkstr. 29 und Friedrichstr. 54 dar, dass der Haushalt für das Kindergartenjahr 2010 / 2011 mit einem voraussichtlichen Defizit von ca. 19.000 € abschließen wird. Der Träger begründet dies mit dem Anstieg der Personalkosten aufgrund tariflicher Erhöhungen und der neuen Eingruppierung des pädagogischen Personals sowie den Kostensteigerungen, die nicht durch die KiBiz-Struktur aufgefangen werden.
Der Träger bittet um finanzielle Hilfe.
Sowohl im Antrag vom 01.02., als auch im Gespräch der Verwaltung mit Vertretern des Trägers wurde von diesen dargestellt, dass verschiedene Maßnahmen zur Reduzierung des Defizits eingeleitet bzw. geprüft werden. Der Träger sieht die Möglichkeit, durch eine veränderte Angebotsstruktur (Einstieg in die U 3-Betreuung in der Einrichtung in der Parkstr. 29) ab dem Kindergartenjahr 2012/2013 die Finanzsituation zu konsolidieren.
Ob und inwieweit das Defizit in den kommenden Wochen und Monaten reduziert werden kann, bleibt der Umsetzbarkeit der vom Träger geprüften bzw. beabsichtigten Maßnahmen vorbehalten. Der Träger erklärte, er werde die Verwaltung in diesen Prozess einbinden bzw. über die Fortschritte informieren. Gleiches wird die Verwaltung gegenüber dem Jugendhilfeausschuss vornehmen.
Nach § 20 Abs. 1 Kinderbildungsgesetz NRW (KiBiz NRW) erhält der Träger für den Betrieb der Einrichtungen einen Jugendamtszuschuss in Höhe von 96 v. H. der Kindpauschalen nach § 19 KiBiz. Hieraus ergibt sich ein Trägeranteil von 4 v. H. der Kindpauschalen, dieser Trägeranteil wird aufgrund früherer Ratsbeschlüsse dem Träger als städtischer Zuschuss gewährt.
Der Betrag von 19.000 € ist nicht im Haushaltsplanentwurf eingeplant. Der Sperrvermerk ist aus Sicht der Verwaltung erforderlich, da aufgrund der Bemühungen des Trägers die Höhe des zu erwartenden Defizits unklar ist und die Verwaltung vor einer eventuellen Freigabe von Mitteln die Angelegenheit abschließend prüft.
3. Beratung des Haushaltes
2011 für den Bereich des Jugendamtes
Für die Haushaltsberatung beigefügt (siehe Anlage 2.1) sind die Unterlagen für den Produktbereich 06 - Kinder, Jugend- und Familienhilfe.
Im Einzelnen:
Produkt Bezeichnung Seiten
Haushalts-
planentwurf
060110 Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen 363 - 369
(fremder Träger)
060120 Städt. Kindertageseinrichtung Alleestr. 371 - 377
060130 Kindertagespflege 379 - 384
060210 Kinder- und Jugendarbeit außerhalb 385 - 391
von Einrichtungen
060220 Einrichtungen der Jugendarbeit 393 - 399
060310 Ambulante Hilfen 401 - 406
060320 Stationäre Hilfe 407 - 412
060330 Rechtsangelegenheiten Minderjähriger 413 - 418
060340 Unterhaltsvorschuss 419 - 424
Mit Vorlage 20/11/2010 wurden dem Jugendhilfeausschuss in seiner Sitzung am 22.09.2010 vertiefende Haushaltsdaten (mit Fallzahlen) für den Bereich der Hilfen zur Erziehung (Produkte 060310 "Ambulante Hilfen" und 060320 "Stationäre Hilfen") vorgelegt. Diese Daten werden aktualisiert bzw. weiterentwickelt vorgelegt (Anlage 2.2).
4. Beratung des Stellenplans 2011 für den Bereich des Jugendamtes
(siehe Anlage 3)
Ergänzend zu der am 25.01.2011 in den Rat eingebrachten Stellenplanvorlage (siehe Vorlage 10/086/2011) ist zu Nr. 2.4.2 Wiederbesetzungssperre und der in Anlage 5 zur Stellenplanvorlage zur Stelle 51/7 (Jugendhilfeplanung) dargestellten Ausführung anzumerken, dass der Jugendhilfeausschuss in seiner Sitzung am 18.05.2010 dem Rat empfahl und der Rat in seiner Sitzung am 08.06.2010 beschloss (jeweils im Rahmen der Beratung über den Stellenplan 2010), "die personalwirtschaftliche Maßnahme der Wiederbesetzungssperre für die Stelle 51/7 (Wiederbesetzungssperre) ist auf sechs Monate zu begrenzen". (Siehe hierzu auch die Erläuterungen zu den Veränderungen in der Stellenübersicht - Anlage 3 zur Stellenplanvorlage -, lfd. Nr. 5.).
Der Stellenplanentwurf 2011 wird 22.02.2011 im Arbeitskreis für Personal- und Organisationsentwicklung vorberaten.
Hinweis:
Die Stellungnahme der Kämmerin zum Stellenplanentwurf wurde nur teilweise berücksichtigt. Die HSK-Einsparungsvorgabe wurde nicht vollständig umgesetzt.
Für die Beratung im Jugendhilfeausschuss sind die in der Stellenplanvorlage aufgeführten Anlagen 4, 6 und 7 nicht beigefügt, da hier keine Zuständigkeit des Jugendhilfeausschusses besteht. Die Anlagen 1, 2, 3 und 5 zur Stellenplanvorlage sind auf die Zuständigkeit des Jugendhilfeausschusses reduziert.
Die Unterlagen ab Anlage 2 der
Stellenplanvorlage des Amtes 10 sind nur für nichtöffentliche Beratung
bestimmt.
5. Beratung des Haushaltssicherungskonzeptes
2011 – 2015 für den Bereich des Jugendamtes
(siehe Anlage 4)
Freiwillige Zuschüsse an Dritte
(Vereine, Initiativen u. ä.)
(Haushaltssicherungskonzept Seite 7 und Anlage 1 zum Haushaltssicherungskonzept)
Die Verwaltung schlägt vor, die freiwilligen Zuschüsse an Dritte um 10 % zu kürzen. Im Haushaltsplanentwurf 2011 wurde eine entsprechende Kürzung eingearbeitet.
Maßnahmen nach Anlage 1 zum Haushaltssicherungskonzept:
Nr. 16 Produkt 060210 Zuschüsse an Jugendverbände / -gemeinschaften
im Stadtjugendring
(Siehe auch Haushaltsplanentwurf, Seiten 388 und
389, jeweils Nr. 15)
Nr. 17 Produkt 060220 Zuschüsse an freie Träger der Jugendhilfe
(Siehe auch Haushaltsplanentwurf, Seiten 396 und
397, jeweils Nr. 15)
Elternbeiträge für
Kindertageseinrichtungen (Produkte 060110 und 060120)
Die Verwaltung schlägt die Erhöhung der Elternbeiträge für Kindertageseinrichtungen um 10 % ab Beginn des Kindergartenjahres 2011/2012 (ab 01.08.2011) vor. Eine entsprechende Einplanung ist im Haushaltsplanentwurf 2011 erfolgt.
Produkt Ansatz 2010 Vorläufiges Ansatz 2011 Ansatz 2012 ff.
Ergebnis 2010
060110 1.075.000 € 984.550 € 1.040.000 € 1.100.000 €
060120 25.000 € 20.033 € 21.000 € 22.000 €
Ausgangswerte für die 10 %ige Anhebung sind die vorläufigen Ergebnisse des Jahres 2010. Hieraus ergibt sich zu den in 2010 ausgewiesenen Ansätzen eine Unterdeckung von rd. 95000 €.
Die Defizitsituation ist aus Sicht der Verwaltung im Wesentlichen zurückzuführen auf die mit Änderung der Beitragsstaffel zum 01.08.2009 in Kraft getretene Erhöhung der Einkommensgrenze für „Nichtzahler“ sowie die strukturelle Änderung hinsichtlich der Altersgruppen der Kinder.
Die Auswirkung der Beitragserhöhung im Detail wird durch Gegenüberstellung der zur Zeit gültigen Elternbeiträge nach der satzungsgemäßen Beitragsstaffel sowie den eingearbeiteten erhöhten Elternbeiträgen (in "fett"; auf- bzw. abgerundet auf volle EURO) dargestellt.
Jahreseinkommen |
Alle Gruppenformen |
|||||
Kinder ab 2 Jahre |
Kinder unter 2 Jahre |
|||||
bis 25 |
bis 35 |
bis 45 |
bis 25 |
bis 35 |
bis 45 |
|
Stunden |
Stunden |
Stunden |
Stunden |
Stunden |
Stunden |
|
EUR |
wöchentlich |
wöchentlich |
wöchentlich |
wöchentlich |
wöchentlich |
wöchentlich |
von 0 bis 17.500 |
0 / 0 |
0 / 0 |
0 / 0 |
0 / 0 |
0 / 0 |
0 / 0 |
über 17.500 bis 25.000 |
21 / 23 |
27 / 30 |
37 / 41 |
44 / 48 |
57 / 63 |
77 / 85 |
über 25.000 bis 37.000 |
34 / 37 |
45 / 50 |
61 / 67 |
71 / 78 |
93 / 102 |
126 / 139 |
über 37.000 bis 50.000 |
56 / 62 |
74 / 81 |
100 / 110 |
116 / 128 |
153 / 168 |
206 / 227 |
über 50.000 bis 62.000 |
87 / 96 |
116 / 128 |
157 / 173 |
180 / 198 |
239 / 263 |
324 / 356 |
über 62.000 bis 75.000 |
114 / 125 |
152 / 167 |
210 / 231 |
235 / 259 |
314 / 345 |
433 / 476 |
über 75.000 |
150 / 165 |
200 / 220 |
270 / 297 |
309 / 340 |
412 / 453 |
557 / 613 |
Anlagen
Anlage 1 Antrag Waldorfkindergarten vom 01.02.2010
Anlage 2.1 Haushaltplanentwurf 2011 für den Bereich des Jugendamtes
Anlage 2.2 Haushaltsdaten / Fallzahlen für den Bereich der Hilfen zur Erziehung
(Produkte 060310 "Ambulante Hilfen" und 060320 "Stationäre Hilfen")
Anlage 3 Stellenplan für den Bereich des Jugendamtes
Anlage 4 Haushaltssicherungskonzept 2011 – 2015
Anlage 5 Anregung der Eheleute Heimansfeld zum Nachbarschaftstreff
Flemingstr. vom 16.12.2010
Anlage 6 Bürgerantrag der Frau Marion und des Herrn Karl Rösges
vom 07.02.2011zum Nachbarschaftstreff Flemingstr.
Beschlussvorschlag:
1. Auf Antrag des Waldorfkindergarten Haan e.V. vom 01.02.2011 wird bei Produkt 060110 zur Defizitabdeckung in den Kindertageseinrichtungen in der Parkstr. 29 und Friedrichstr. 54 ein städtischer Zuschuss von 19.000 € etatisiert und mit einem Sperrvermerk versehen. Die Freigabe erfolgt durch den Rat nach Vorberatung im Jugendhilfeausschuss.
2. Der Haushalt 2011 für den Bereich des Jugendamtes wird - ggf. unter Berücksichtigung der Beschlussfassung zu 1. - entsprechend dem beigefügten Verwaltungsentwurf (Anlage 2.1) beschlossen.
3, Der Stellenplan 2011 für den Bereich des Jugendamtes wird entsprechend dem beigefügten Verwaltungsentwurf (Anlage 3) beschlossen.
4. Das Haushaltssicherungskonzept 2011 – 2015 wird, soweit Maßnahmen den Bereich des Jugendamtes betreffen, entsprechend dem beigefügten Verwaltungsentwurf (Anlage 4) beschlossen.
Finanz. Auswirkung:
Siehe Vorlage