Betreff
Winterdienst- Einkaufsgemeinschaft für Streusalz
hier: Antrag der CDU- Fraktion vom 02.02.2011
Vorlage
70/009/2011
Art
Antrag

Sachverhalt:

 

Bisherige Praxis

Bereits 2006 hat u.a. die Stadt Haan im Rahmen einer Zusammenkunft zur Interkommunalen Zusammenarbeit aller kreisangehörigen Städte in den  Bereichen Straßenunterhaltung und Naherholung die Kreisverwaltung  Mettmann gebeten, beim Landesbetrieb Straßen NRW anzufragen, ob eine Teilnahme an einer gemeinsamen Tausalzausschreibung möglich ist. Daraufhin hat die Kreisverwaltung mit Schreiben vom 09.03.2006 mitgeteilt:

Nach Anfrage beim Landesbetrieb Straßen NRW ist eine Teilnahme an einer gemeinsamen Tausalzausschreibung erst ab dem Winter 2007/2008 möglich.

 

In der sog. Eberhard-Studie aus dem Jahre 2004 wurde die Zusammenarbeit der Baubetriebshöfe der Städte Erkrath, Haan, Mettmann und Wülfrath sowie des Kreisbauhofes untersucht.

Unter anderem auch ein gemeinsamer Einkauf.

Die beteiligten Städte haben sich auf Grund der v. g. Aussage des Kreises ab dem Winter 2006/2007 für einen gemeinsamen Tausalzeinkauf entschieden. Bis zum Winter 2009/2010 wurde gemeinsam Auftausalz eingekauft.

 

 

Zukünftige Vorgehensweise

Die Verwaltung hat sich im Vorfeld zum Antrag mit den Betriebshofleitern/innen der Städte Mettmann, Erkrath und Ratingen über ihre Erfahrungen beim gemeinsamen Tausalzeinkauf mit dem Landesbetrieb informiert. Nachfolgend sind die Aussagen dazu zusammengefasst:

 

Bei allen drei Städten kam es bereits Mitte Dezember 2010 zu Schwierigkeiten bei der Nachlieferung von Auftausalz. Erkrath und Mettmann haben deshalb zusätzlich Auftausalz von einem anderen Anbieter gekauft. Gleichzeitig wurde das Auftausalz durch Beimischung von Splitt gestreckt.

Ein der Verwaltung vorliegendes Schreiben von Straßen NRW bestätigt dies. Danach waren bereits am 9. Dezember 2010 die Vertragsmengen überschritten und den Gebietskörperschaften wurde es freigestellt, ihren Tausalzbedarf bei einem andern Lieferanten zu beziehen.

Die Städte Erkrath und Mettmann haben eventuell vor, ihren Tausalzbedarf durch einen zweiten  Lieferanten abzudecken, um Lieferengpässe zukünftig zu vermeiden.

Im Strategiepapier der Verkehrsministerkonferenz vom August 2010 wird eingeräumt, das die Salzindustrie keine ausreichende Versorgung im Extremfall garantieren kann.

Die Erfahrungen der v. g. Städte bestätigen dies wieder.

Die Verwaltung sieht ein Verteilen der Tausalzbestellungen auf zwei Lieferanten nicht als Lösung an. Auch zukünftig wird das vorhandene Auftausalz bei Engpässen im Winter weiterhin vorzugsweise an die Landesbetriebe und Kreise abgegeben. Dies ist auch sinnvoll, da auf Grund der höheren Geschwindigkeiten auf diesen Straßen ein erheblich größeres Gefährdungspotenzial besteht.

Vorrangig ist für die Verwaltung eine ausreichende Lagerhaltung. Im Laufe des Jahres kann das Lager problemlos auch von einem Lieferanten aufgefüllt werden. In diesem Zusammenhang wird auf die Vorlage 10/085/2011 "Winterdienst" für die Ratssitzung am 25.01.2011 und auf die darin enthaltenen Vorschläge zur Kapazitätserhöhung hingewiesen.

 

Alle drei Städte bestätigten aber einen sehr günstigen Einkaufspreis durch die gemeinsame Ausschreibung des Landesbetriebes Straßen NRW.

 

Die Verwaltung schlägt deshalb vor, an der diesjährigen Ausschreibung von Straßen NRW für die nächsten zwei Jahre teilzunehmen.

 

 

Auf Anfrage hat Straßen NRW folgendes mitgeteilt:

 

Der Landesbetrieb beteiligt seit einigen Jahren Gebietskörperschaften (derzeit 109) aus NRW an den EU-Ausschreibungen für den Taustoffbedarf im Winterdienst.

Die aktuellen zweijährigen Bezugsverträge für Auftausalz, wie auch für NaCl- Sole (Feuchtsalzverfahren), enden zum 31.10.2011. Eine zwischenzeitliche Beteiligung an den bestehenden Verträgen ist leider nicht möglich.

Für den Folgezeitraum werden Anfang 2011 erneut die Ausschreibungen vorbereitet. Besteht Interesse, ist eine Beteiligung der Stadt Haan möglich. Bedingungen für eine Beteiligung sind im Wesentlichen:

-      Auftausalz: Mindestbedarfsmenge pro Saison 100 t; Bezug in Abrufmengen von mindestens 25 t pro Bestellung

-      NaCl- Lösung: Mindestbedarfsmenge pro Saison 24 Tonnen (ein Tankzug); Bezug in Abrufmengen von mindestens 24 t pro Bestellung

 

Die Vertragsgestaltung obliegt dem Landesbetrieb Straßenbau NRW. Der Landesbetrieb berechnet aufgrund der gesetzlichen Verpflichtung für seine Leistungen eine Aufwandsvergütung. Derzeit wird pauschal bei einer Beteiligung 100 € für die Ausschreibung von Auftausalz und 60 € für die Ausschreibung von NaCl-Lösung als Aufwandvergütung berechnet. Dies kann sich jedoch noch verändern.

Der Landesbetrieb hat die Anfrage entsprechend vorgemerkt und wird im Rahmen der Ausschreibungsvorbereitungen der Stadt Haan unaufgefordert eine Beteiligungsabfrage mit den aktuellen Bedingungen zuleiten.

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadt Haan beteiligt sich an der diesjährigen EU-Ausschreibung für den Taustoffbedarf im Winterdienst des Landesbetriebes Straßenbau NRW.

 

Finanz. Auswirkung:

 

Bei einem geschätzten Verbrauch von ca.500 t Auftausalz und ca. 100 t Lösung im Winter 2011/2012 ist mit Kosten von ca. 50.000 Euro zu rechnen. Abhängig vom Ausschreibungsergebnis wird mit einem Einsparpotential von ca. 5.000 € gerechnet.