Sachverhalt:
Der Rat der Stadt Haan hat am 20.06.2007 einstimmig ein 10-Punkte-Klimaschutzprogramm beschlossen. In der Sitzung des Rates am 14.12.2010 wurde eine Anfrage nach dem Sachstand zur Umsetzung dieses Beschlusses gestellt. Außerdem wurde eine Auskunft über die Erfüllung der Förderkriterien für ein Klimaschutzkonzept gefordert.
10 –
Punkte – Klimaschutzprogramm
Die einzelnen Programmpunkte sind dem Sachstandsbericht voran gestellt
Punkt 1
Die Stadt Haan bzw. ein von ihr beauftragter Dritter
ermittelt den Heizenergiebedarf/Wärmebedarf aller städtischen Liegenschaften
und erarbeitet ein Maßnahmenprogramm zur Verminderung der CO2-Emissionen. Dabei
sollen sowohl Maßnahmen zur Verminderung des Energiebedarfs (verbesserte
Wärmedämmung, verändertes Nutzerverhalten etc.) wie auch zur Umstellung auf
CO“-freie/-neutrale (z.B. Holzpellets, Geothermie) bzw. Energieträger mit
relativ geringen CO2-Emissionen berücksichtigt und bewertet werden. Ziel ist
es, die klimarelevanten Emissionen der öffentlichen Liegenschaften bis zum Jahr
2012 um mindestens 20% zu verringern. Ein entsprechendes Konzept wird bis zum
Ende des Jahres 2007 vorgelegt. Basis ist der Energieverbrauch im Jahr der
Erstellung des Werker-Gutachtens.
Bereits im Stellenplan 2009 war für
das Gebäudemanagement eine Sachbearbeiterstelle für den Energiemanager der
städtischen Gebäude vorgesehen. Diese wurde jedoch in Abstimmung mit den
politischen Gremien im Rahmen der Haushaltssicherung
(Stellenbesetzungssperre) nicht besetzt.
In die Stellenpläne 2010 und 2011 wurde die Stelle nicht mehr aufgenommen. Das
Gebäudemanagement plant, nach Abschluss der großen Bauprojekte aus der
vorhandenen Personalressource heraus dieses Thema in Angriff zu nehmen. Dies
ist aufgrund der großen Arbeitsbelastung allerdings erst ab frühestens 2tes
Halbjahr 2012 möglich.
Punkt 2
Die Stadt Haan stellt den Bezug ihres Stroms zum
nächstmöglichen Zeitpunkt vollständig auf CO2-frei erzeugten Strom um. Bis zum
Jahresende überprüft die Verwaltung bzw. ein von der Stadt Haan beauftragter
Dritter sämtliche Gebäude und sonstigen Einrichtungen auf Stromeinsparmaßnahmen
(Austausch von Glühbirnen durch Energiesparlampen soweit noch nicht geschehen,
Anschaffung energiesparender Elektrogeräte etc.).
Bei der nächsten Neuausschreibung
der Stromlieferung wird dieser Punkt berücksichtigt. Alte Leuchtmittel wurden
soweit möglich durch Energiesparlampen ersetzt. Bei Elektrogeräten werden
Stromeinsparmaßnahmen sukzessiv umgesetzt.
Punkt 3
Analog zum Beschluss des Kreises Mettmann stellt die Stadt
Haan sämtliche geeignete Dachflächen für Dritte zur Installation von
Photovoltaikanlagen zur Verfügung. Das entsprechende Programm des Kreises wird
übernommen. Die Stadt Haan selbst strebt an, z.B. durch Anbieten über
Pressearbeit der Wirtschaftsförderung, in jedem Haushaltsjahr ein weiteres
Schulgebäude mit einer Photovoltaikanlage zu versehen. Diese Anlagen dienen
sowohl der klimaunschädlichen Erzeugung von Energie wie auch als Lehr- und
Anschauungsobjekt für den Unterricht.
Trotz der fehlenden Personalressource (Energiemanager) hat
das Gebäudemanagement einleitende Maßnahmen zur Umsetzung ergriffen. In ersten
Kontakten mit Interessenten wurde die Eignung städtischer Dächer überprüft.
Dabei stellte sich heraus, dass aufgrund sanierungsbedürftiger Dachabdichtungen,
ungeeigneter Dachkonstruktionen oder starker Beschattung durch Bäume einige
Bestandsdächer nicht ohne weiteres für die Aufstellung von Photovoltaik-Anlagen
geeignet sind.
Hier sind vertiefende Untersuchungen nötig.
Bei den Neubauten der Grundschule Dieker
Str. und der Feuerwehr Nordstr. wurden die Dachkonstruktionen für die
Installation von Photovoltaikanlagen vorbereitet. Für diese Dächer wird nun ein
geeigneter Bieter gesucht. Momentan überprüft der technische Rechnungsprüfer
welche Gesichtspunkte bei der Vermietung/Bereitstellung der Dachflächen und der
Vertragsgestaltung zu berücksichtigen sind.
Punkt 4
VHS, Büchereien, Schulen, Kindergärten und alle anderen
Bildungseinrichtungen in Haan werden gebeten, die Bedrohung unserer Umwelt
durch die Klimaveränderungen und Maßnahmen zum Klimaschutz zu einem
Schwerpunktthema im Rahmen ihrer Angebote und Unterrichtsinhalte zu machen.
Dabei sollen insbesondere auch Veranstaltungen, Kurse, Unterrichtseinheiten
etc. angeboten werden, die über konkrete Möglichkeiten der Energieeinsparung
und effizienten Energienutzung informieren und dafür werben.
Die Themen
"Umwelt" und "Klimaschutz" sind regelmäßige Bestandteile
der altersgemäßen pädagogischen Arbeit in den Kindertageseinrichtungen.
Diese Themen werden sowohl im
Grundschulbereich als auch im weiterführenden Bereich im Rahmen des den Schulen
vorgegebenen Lehrplans im Unterricht behandelt. Aktuell hat sich die
Don-Bosco-Schule mit einer Projektwoche für den Klimaschutzpreis der Stadt Haan
beworben.
Die VHS Hilden-Haan greift in ihrem
Kursangebot Fragen von Klimawandel und Klimaschutz auf.
Punkt 5
Die Stadt Haan wird zukünftig im Rahmen ihrer Beschaffung
verstärkt auf Klimaschutzgesichtspunkte achten. Dies bedeutet nicht nur, dass
die jeweils am wenigsten Energie verbrauchenden bzw. energieeffizientesten
Geräte, Fahrzeuge und Anlagen angeschafft werden, sondern etwa auch bei der
Beschaffung von Produkten möglichst nur zertifiziertes Material
(Zertifizierungssystem zum Schutz und zur nachhaltigen Bewirtschaftung der
Wälder) verwendet wird. Im Rahmen von Ausschreibungen ist diese Vorgabe zur
Bedingung für die Auftragsvergabe zu machen. Über die Umsetzung erfolgt eine
regelmäßige Berichtserstellung. Bei Sitzungsvorlagen erfolgen grundsätzlich
entsprechende Hinweise zu möglichen Klimaschutzgesichtspunkten und deren
Bewertung.
In der Zwischenzeit
wurde beim Bauverwaltungsamt eine zentrale Vergabestelle eingerichtet. Im Zuge
der Neuorganisation müssen auch die für eine Vergabe relevanten Abläufe
verändert werden. Dies hat eine Änderung der geltenden Vergabeordnung zur
Folge. Bei dieser Gelegenheit können
klimarelevante Belange im Sinne des Beschlusses in die Vergabepraxis einfließen
und von der zentralen Vergabestelle kontrolliert werden. – Durch den langen
krankheitsbedingten Ausfall des RPA-Leiters konnte bisher keine Anpassung der
Vergabeordnung abgestimmt werden.
Punkt 6
Ziel bei Verbesserung des ÖPNV (Streckenführung,
Taktfrequenzen, Information der Fahrgäste etc.) ist es grundsätzlich, die
Inanspruchnahme insbesondere im innerörtlichen Verkehr zu steigern und dadurch
Fahrten mit dem PKW - hier vor allem die besonders emissionsträchtigen kurzen
Fahrten - zu vermindern. Auf die Betreiber des ÖPNV soll eingewirkt werden,
dass möglichst emissionsarme Fahrzeuge eingesetzt werden können.
Durch Gespräche mit den Betreibern konnten Verbesserungen für den öffentlichen Personennahverkehr in Haan erreicht werden. Die Erhöhung der Fahrtenzahl auf der Linie SB 50 und die Anpassung an Schulschlusszeiten waren ein wichtiger Beitrag, besonders emissionsträchtige kurze Fahrten mit dem PKW im innerörtlichen Verkehr zu vermindern.
Zum Fahrplanwechsel am 09.01.2011 wurden nach Ratsbeschluss die Linie O1 und 792 wieder zusammengelegt. Hiermit wurde das Ziel verfolgt die Attraktivität im ÖPNV zu steigern.
Aufgabenträger im
ÖPNV ist der Kreis Mettmann. Der Kreis stellt zur Sicherung und zur
Verbesserung des ÖPNV den Nahverkehrsplan auf. Dieser soll die öffentlichen
Verkehrsinteressen des Nahverkehrs konkretisieren. Bei der Aufstellung sind
u.a. die Belange des Umwelt- und Klimaschutzes zu berücksichtigen.
Der Nahverkehrsplan
wird im Benehmen mit der Stadt Haan aufgestellt und alle 5 Jahre überprüft. Der
2. Nahverkehrsplan des Kreises Mettmann wurde im Jahr 2004 aufgestellt. Bei der
kommenden Überprüfung bietet sich für die Stadt Haan die Gelegenheit über den
Nahverkehrsplan auf die Betreiber des ÖPNV einzuwirken, möglichst emissionsarme
Fahrzeuge einzusetzen bzw. bei Neuanschaffungen konsequent auf schadstoffarme
Fahrzeuge zu setzen.
Punkt 7
Die Verwaltung wird gebeten, gemeinsam mit dem ADFC und
sonstigen interessierten Bürgerinnen und Bürgern Verbesserungsmöglichkeiten für
den Radverkehr in Haan zu ermitteln, Schwachstellen aufzuspüren und in einem
Konzept darzulegen, welche Maßnahmen zur Steigerung der Attraktivität des
Radverkehrs in Haan mittelfristig bis zum Jahr 2012 durchgeführt werden können.
Im Rahmen der Aufstellung des
Verkehrsentwicklungsplans (VEP) – Stufe I, den der Rat der Stadt Haan am
27.04.2010 beschlossen hat, wurde unter anderem das vorhandene Radwegenetz
aufgenommen und bewertet. Eine umfassende Bürger- und
Öffentlichkeitsbeteiligung wurde zum VEP, Stufe 1, durchgeführt. Im Rahmen der
Stufe II des VEP soll nunmehr gemäß Beschluss des BVVFA vom 10.06.2010 ein
Fahrradverkehrskonzept mit Beschränkung auf die Einzugsbereiche von Schulen und
Kindergärten erarbeitet werden. Hierbei ist eine Einbindung des ADFC möglich.
Die Auftragsvergabe ist für die erste Jahreshälfte 2011 vorgesehen. Maßnahmen, die sich aus diesem Konzept
ergeben, können zur Steigerung der Attraktivität des Radverkehrs in der Stadt
Haan beitragen.
Punkt 8a
Im Umweltbericht gemäß § 2a BauGB sollen grundsätzlich der
Energiebedarf der künftigen Bebauung, die passive und aktive Nutzung der
Solarenergie und die Möglichkeiten einer Wärmeversorgung mit niedrigen
CO2-Emissionen untersucht und bewertet werden.
Seit der letzten Berichterstattung
wurden ausschließlich Bebauungspläne der Innenentwicklung oder vereinfachte
Planänderungsverfahren aufgestellt, bei denen die Erarbeitung von
Umweltberichten nicht erforderlich war. Zum 21.04.2009 war im PLUVA wie folgt
Stellung genommen worden:
„Nach dem
Ratsbeschluss vom 20.06.2007 wurde ein Umweltbericht gemäß § 2a zum
Bebauungsplan Nr. 66c „Buschhöfen“ erstellt. Bei allen anderen Planungen
entfiel dieses Erfordernis, da es sich um vereinfachte Planänderungen oder
Bebauungspläne der Innenentwicklung handelt. Zum Bebauungsplan Nr. 66c hat der
PlUVA am 23.10.2007 festgestellt: Das in der Sitzung des Rates der Stadt Haan
am 20.06.2007 beschlossene 10-Punkte-Klimaschutzprogramm für die Stadt Haan
wird im Bebauungsplan berücksichtigt.“
Punkt 8b
Die Bauleitplanung soll möglichst Festsetzungen nach § 9 Abs.
1 Nr. 23 lit. b BauGB enthalten. Die Verwaltung macht hierzu bei jedem Entwurf
eines Planes Vorschläge für Festsetzungen, die die Installation von
Solaranlagen oder von anderen Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien (etwa
Geotherme) oder energieeffizienten Lösungen (z.B. zentrale Energieversorgung
durch BHKWs) verlangen.“
Festsetzungen nach § 9 (1) 23 b)
BauGB sind nur dann zulässig, wenn sie städtebaulich gerechtfertigt und
erforderlich sind. Nach Auswertung vorliegender Rechtsgutachten und Erfahrungen
anderer Kommunen konnte die Verwaltung bislang keine Vorschläge für die
laufenden Haaner Bauleitplanungen unterbreiten, die eine rechtssichere
Festsetzung der oben genannten Anlagen zulassen. Es kann ggfls. über
„Anreizsysteme“ nachgedacht werden. (Stellungnahme 2011 gleichlautend zum
Sachstandsbericht im PlUVA 21.04.2009)
Punkt 8c
Die Verwaltung achtet bei der Erstellung von Bauleitplänen
darauf, dass die Festsetzungen von Ausrichtung und Höhe von Gebäuden
„solartauglich“ sind. Bei den Verwaltungsvorlagen für Bebauungspläne sollen
stets Ausführungen über die Solartauglichkeit der Festsetzungen erfolgen.
Die Verwaltung achtet regelmäßig
darauf, dass Festsetzungen von Bauleitplänen im Hinblick auf die Ausrichtung
und Höhe von Gebäuden „solartauglich“ sind. Ausführungen zur Solartauglichkeit
der Festsetzungen sind in Begründungen zu Bebauungsplänen enthalten, sofern
dies gerechtfertigt ist. Ausführungen erübrigen sich in der Regel bei einer
Bestandsbebauung oder bei vorgesehenen Flächennutzungen bei denen die
Ausrichtung der Gebäude ohne Relevanz für eine Solarnutzung ist.
Punkt 9
Die Stadt Haan vereinbart in den Kaufverträgen für kommunale
Grundstücke einen erhöhten Wärmeschutz und eine emissionsarme Wärmeversorgung
als Anforderung an die Neubauten. Es ist zu prüfen, ob der Bau von
Passivhäusern durch geringere Grundstückspreise gefördert werden kann.“
In den Grundstückskaufverträgen für Wohnbaugrundstücke befindet sich bereits seit 1999 (Wohnbaugebiet Wiedenhof) eine Vertragsvereinbarung, dass nur eine immissionsarme Wärmeversorgung zulässig ist.
Nach dem Ratsbeschluss des Klimaschutzprogramms hat die Stadt keine Baugebiete mehr veräußert. Das nächste größere Projekt ist der Verkauf des Schulgrundstücks Blücherstraße, in dessen Kaufvertrag wieder die emissionsarme Wärmeversorgung und der erhöhte Wärmeschutz aufgenommen werden.
Da seit Sommer 2007 keine städtischen Baugebiete mehr zur Verfügung standen, konnte auch keine Förderung von Passivhäusern durch niedrigere Grundstückspreise erfolgen. Dies ist auch für den Verkauf des Grundstückes Blücherstraße nicht geplant. Für das Gelände Dieker Straße / Feldstraße ist eine Klimaschutzsiedlung in der Diskussion (PLUA SV 61/048/2011). Grundsätzlich ist zu bedenken, dass die Stadt im Nothaushalt keine freiwilligen Leistungen (z.B. durch Verzicht auf den maximalen Verkaufserlös) gewähren kann.
Punkt 10
Die Verwaltung überprüft, welche weiteren Maßnahmen anderer
Städte, die von der Deutschen Umwelthilfe für den Klimaschutz ausgezeichnet
wurden, ebenfalls in Haan durchführbar sind und legt dazu einen Bericht bis
spätestens Mitte 2008 vor. Die städtische Internetseite wird um eine
Informationsseite mit Informationen zu möglichen CO2-Einsparmöglichkeiten für
Privat und Gewerbe ergänzt. Die Seite enthält Links zu weiteren kompetenten
Partnern, z.B. die Energieagenturen des Landes und des Bundes, die
KfW-Förderbank, das Passivhaus-Institut, das Bundesamt für Wirtschaft und
Ausfuhrkontrolle, die Stadtwerke Haan und andere.
Im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit
bzw. des Internetauftritts der Stadt sind entsprechende Informationen bzw.
Verlinkungen auf weiterführende Informationen bereits gestellt.
Förderkriterien für
Klimaschutzprojekte
Mit Datum vom 1.12.2010 hat das Bundesumweltministerium die
aktuellen Richtlinien zur Förderung von Klimaschutzprojekten in sozialen,
kulturellen und öffentlichen Einrichtungen im Rahmen der Klimaschutzinitiative
veröffentlicht (www.bmu-klimaschutzinitiative.de). Gegenstand der Förderung
sind :
1. Klimaschutzkonzepte und Teilkonzepte
2. Beratende Begleitung bei der Umsetzung von
Klimaschutzkonzepten bzw. Teilkonzep-
ten sowie die Umsetzung einer
ausgewählten Klimaschutzmaßnahme
3. Beratende Begleitung bei der Einführung bzw.
Weiterführung von Energiesparmodellen
an Schulen und
Kindertageseinrichtungen
4. Anwendung von Klimaschutztechnologien bei der
Stromnutzung mit geringer Wirtschaft-
lichkeitsschwelle
5. Erstellung von „Masterplänen 100% Klimaschutz“ sowie die
beratende Begleitung bei
deren Umsetzung
Zu Ziff. 1,2 und 5 ist anzumerken, dass jeweils 65% bzw. 80% der zuschussfähigen Ausgaben
gefördert werden und der Förderzeitraum begrenzt ist . Die Bereitstellung der Eigenmittel stellt eine freiwillige Leistung dar, die im
Rahmen des Nothaushaltes nicht möglich ist.
Nach den Richtlinien ist für Antragsteller, die keine
ausreichenden Eigenmittel bereitstellen können und für die eine
Kreditfinanzierung nicht zugelassen ist, eine höhere Förderung möglich. Lt.
Auskunft des Ministeriums kann die Erstellung eines Klimaschutzkonzeptes für
eine Kommune im Nothaushalt mit 95% der zuwendungsfähigen Ausgaben gefördert
werden. Zuwendungsfähig sind auch die im Rahmen des Projektes anfallenden Sach-
und Personalausgaben von fachkundigen Dritten.
Mit der Erstellung eines Klimaschutzkonzeptes werden
lediglich die Grundlagen zur Umsetzung eines Zielkataloges geschaffen. Die
eigentliche Umsetzung von Maßnahmen des Klimaschutzkonzeptes , die Klimaschutzprojekte
und daraus resultierende notwendige Investitionen sind nicht förderfähig. Sie
liegt in der Verantwortung der Antragsteller. Lediglich für die Kosten
nachfolgender begleitender Beratungsleistungsleistungen können Zuwendungen
beantragt werden.
Klimaschutz in Haan
Eine konzeptionelle Bearbeitung der miteinander verbundenen
Themen Klimaschutz und Energieeinsparung ist z.Zt. seitens der Verwaltung wegen
der fehlenden finanziellen und personellen Ressourcen nicht möglich. Allerdings
besteht der Wille, diese Themen im Bewustsein zu halten und im Rahmen der
gegebenen Möglichkeiten zu fördern (z.B. Unterstützung des Klimaschutzpreises,
Bau des BHKW`s im Hallenbad).
Beim Bürger und dem ortsansässigen Gewerbe hat das Thema
große Bedeutung. Diese Interpretation lässt die Liste der nachfolgenden
Projekte zu, die der Verwaltung bekannt sind aber sicher nicht ein
vollständiges Bild der privaten Initiativen widerspiegeln :
·
Haaner
Bürger investieren in Solardächer (www.agnu-haan.de/solar)
- Felsenquelle: Fotovoltaik, Bürgerenergie Haan GbR
-Golf-Club Haan-Düsseltal, Fotovoltaik, 21 qm
-Niepenberg, Fotovoltaik, 85 kWp
- Brink & Kron, Fotovoltaik, 55 KW
·
AMADA
: Das Geothermiefeld ist mit 53 Tiefenbohrungen von je 130 Metern eines der
größten in Nordrhein-Westfalen.
·
Die
E.ON Gas Mobil, eine Tochtergesellschaft der E.ON Ruhrgas, hat in Kooperation mit den Stadtwerken Haan und
TOTAL in unmittelbarer Nähe zur BAB A46 in Haan-Ost eine leistungsstarke
Erdgastankstelle auf der neu errichteten TOTAL-Station an der Landstr. 64 in
Betrieb genommen.
·
Mit
dem Autowaschpark Haan GmbH wurde eine der modernsten und umweltfreundlichsten
Waschanlagen errichtet. Unterirdische Bio-Reaktoren mit Bakterienkulturen
sorgen dafür, dass das komplette Waschwasser wieder aufbereitet werden kann.
·
Die
neue LIDL-Filiale an der Landstr wird zu 100% durch die Nutzung der Abwärme aus
den Kühlregalen beheizt. Eine verbesserte Lüftungsanlage reduziert den Aufwand
für die maschinelle Lüftung um über 75 %.
·
Die
Wachsmann Weis GbR hat sich in einem städtebaulichen Vertrag (BP 119) zur
Einbeziehung von Klimaschutzzielen in die Planung der Wohnbebauung verpflichtet.
·
Die
Fa. Retsch plant im Rahmen ihres Neubauvorhabens im Technologiepark Haan den
Einsatz von Geothermie.