Betreff
Sachstandsbericht zum "10-Punkte-Klimaschutzprogramm für Haan"
Vorlage
SKA/018/2011
Aktenzeichen
I / Vo
Art
Informationsvorlage

Sachverhalt:

 

Der Rat der Stadt Haan hat am 20.06.2007 einstimmig ein 10-Punkte-Klimaschutzprogramm beschlossen. In der Sitzung des Rates am 14.12.2010 wurde eine Anfrage nach dem Sachstand zur Umsetzung dieses Beschlusses gestellt. Außerdem wurde eine Auskunft über die Erfüllung der Förderkriterien für ein Klimaschutzkonzept  gefordert.

 

10 – Punkte – Klimaschutzprogramm

Die einzelnen Programmpunkte sind dem Sachstandsbericht voran gestellt

 

Punkt 1

Die Stadt Haan bzw. ein von ihr beauftragter Dritter ermittelt den Heizenergiebedarf/Wärmebedarf aller städtischen Liegenschaften und erarbeitet ein Maßnahmenprogramm zur Verminderung der CO2-Emissionen. Dabei sollen sowohl Maßnahmen zur Verminderung des Energiebedarfs (verbesserte Wärmedämmung, verändertes Nutzerverhalten etc.) wie auch zur Umstellung auf CO“-freie/-neutrale (z.B. Holzpellets, Geothermie) bzw. Energieträger mit relativ geringen CO2-Emissionen berücksichtigt und bewertet werden. Ziel ist es, die klimarelevanten Emissionen der öffentlichen Liegenschaften bis zum Jahr 2012 um mindestens 20% zu verringern. Ein entsprechendes Konzept wird bis zum Ende des Jahres 2007 vorgelegt. Basis ist der Energieverbrauch im Jahr der Erstellung des Werker-Gutachtens.

 

Bereits im Stellenplan 2009 war für das Gebäudemanagement eine Sachbearbeiterstelle für den Energiemanager der städtischen Gebäude vorgesehen. Diese wurde jedoch in Abstimmung mit den politischen Gremien im Rahmen der Haushaltssicherung (Stellenbesetzungssperre)  nicht besetzt. In die Stellenpläne 2010 und 2011 wurde die Stelle nicht mehr aufgenommen. Das Gebäudemanagement plant, nach Abschluss der großen Bauprojekte aus der vorhandenen Personalressource heraus dieses Thema in Angriff zu nehmen. Dies ist aufgrund der großen Arbeitsbelastung allerdings erst ab frühestens 2tes Halbjahr 2012 möglich.

 

 

Punkt 2

 

Die Stadt Haan stellt den Bezug ihres Stroms zum nächstmöglichen Zeitpunkt vollständig auf CO2-frei erzeugten Strom um. Bis zum Jahresende überprüft die Verwaltung bzw. ein von der Stadt Haan beauftragter Dritter sämtliche Gebäude und sonstigen Einrichtungen auf Stromeinsparmaßnahmen (Austausch von Glühbirnen durch Energiesparlampen soweit noch nicht geschehen, Anschaffung energiesparender Elektrogeräte etc.).

 

Bei der nächsten Neuausschreibung der Stromlieferung wird dieser Punkt berücksichtigt. Alte Leuchtmittel wurden soweit möglich durch Energiesparlampen ersetzt. Bei Elektrogeräten werden Stromeinsparmaßnahmen sukzessiv umgesetzt.

 

 

 

 

 

Punkt 3

 

Analog zum Beschluss des Kreises Mettmann stellt die Stadt Haan sämtliche geeignete Dachflächen für Dritte zur Installation von Photovoltaikanlagen zur Verfügung. Das entsprechende Programm des Kreises wird übernommen. Die Stadt Haan selbst strebt an, z.B. durch Anbieten über Pressearbeit der Wirtschaftsförderung, in jedem Haushaltsjahr ein weiteres Schulgebäude mit einer Photovoltaikanlage zu versehen. Diese Anlagen dienen sowohl der klimaunschädlichen Erzeugung von Energie wie auch als Lehr- und Anschauungsobjekt für den Unterricht.

 

Trotz der fehlenden Personalressource (Energiemanager) hat das Gebäudemanagement einleitende Maßnahmen zur Umsetzung ergriffen. In ersten Kontakten mit Interessenten wurde die Eignung städtischer Dächer überprüft. Dabei stellte sich heraus, dass aufgrund sanierungsbedürftiger Dachabdichtungen, ungeeigneter Dachkonstruktionen oder starker Beschattung durch Bäume einige Bestandsdächer nicht ohne weiteres für die Aufstellung von Photovoltaik-Anlagen geeignet sind.
Hier sind vertiefende Untersuchungen nötig. 

Bei den Neubauten der Grundschule Dieker Str. und der Feuerwehr Nordstr. wurden die Dachkonstruktionen für die Installation von Photovoltaikanlagen vorbereitet. Für diese Dächer wird nun ein geeigneter Bieter gesucht. Momentan überprüft der technische Rechnungsprüfer welche Gesichtspunkte bei der Vermietung/Bereitstellung der Dachflächen und der Vertragsgestaltung zu berücksichtigen sind.

 

 

Punkt 4

 

VHS, Büchereien, Schulen, Kindergärten und alle anderen Bildungseinrichtungen in Haan werden gebeten, die Bedrohung unserer Umwelt durch die Klimaveränderungen und Maßnahmen zum Klimaschutz zu einem Schwerpunktthema im Rahmen ihrer Angebote und Unterrichtsinhalte zu machen. Dabei sollen insbesondere auch Veranstaltungen, Kurse, Unterrichtseinheiten etc. angeboten werden, die über konkrete Möglichkeiten der Energieeinsparung und effizienten Energienutzung informieren und dafür werben.

 

Die Themen "Umwelt" und "Klimaschutz" sind regelmäßige Bestandteile der altersgemäßen pädagogischen Arbeit in den Kindertageseinrichtungen.

 

Diese Themen werden sowohl im Grundschulbereich als auch im weiterführenden Bereich im Rahmen des den Schulen vorgegebenen Lehrplans im Unterricht behandelt. Aktuell hat sich die Don-Bosco-Schule mit einer Projektwoche für den Klimaschutzpreis der Stadt Haan beworben.

 

Die VHS Hilden-Haan greift in ihrem Kursangebot Fragen von Klimawandel und Klimaschutz auf.

 

 

Punkt 5

 

Die Stadt Haan wird zukünftig im Rahmen ihrer Beschaffung verstärkt auf Klimaschutzgesichtspunkte achten. Dies bedeutet nicht nur, dass die jeweils am wenigsten Energie verbrauchenden bzw. energieeffizientesten Geräte, Fahrzeuge und Anlagen angeschafft werden, sondern etwa auch bei der Beschaffung von Produkten möglichst nur zertifiziertes Material (Zertifizierungssystem zum Schutz und zur nachhaltigen Bewirtschaftung der Wälder) verwendet wird. Im Rahmen von Ausschreibungen ist diese Vorgabe zur Bedingung für die Auftragsvergabe zu machen. Über die Umsetzung erfolgt eine regelmäßige Berichtserstellung. Bei Sitzungsvorlagen erfolgen grundsätzlich entsprechende Hinweise zu möglichen Klimaschutzgesichtspunkten und deren Bewertung.

 

 

In der Zwischenzeit wurde beim Bauverwaltungsamt eine zentrale Vergabestelle eingerichtet. Im Zuge der Neuorganisation müssen auch die für eine Vergabe relevanten Abläufe verändert werden. Dies hat eine Änderung der geltenden Vergabeordnung zur Folge.  Bei dieser Gelegenheit können klimarelevante Belange im Sinne des Beschlusses in die Vergabepraxis einfließen und von der zentralen Vergabestelle kontrolliert werden. – Durch den langen krankheitsbedingten Ausfall des RPA-Leiters konnte bisher keine Anpassung der Vergabeordnung abgestimmt werden.

 

 

Punkt 6

 

Ziel bei Verbesserung des ÖPNV (Streckenführung, Taktfrequenzen, Information der Fahrgäste etc.) ist es grundsätzlich, die Inanspruchnahme insbesondere im innerörtlichen Verkehr zu steigern und dadurch Fahrten mit dem PKW - hier vor allem die besonders emissionsträchtigen kurzen Fahrten - zu vermindern. Auf die Betreiber des ÖPNV soll eingewirkt werden, dass möglichst emissionsarme Fahrzeuge eingesetzt werden können.

 

 

Durch Gespräche mit den Betreibern konnten Verbesserungen für den öffentlichen Personennahverkehr in Haan erreicht werden. Die Erhöhung der Fahrtenzahl auf der Linie SB 50 und die Anpassung an Schulschlusszeiten waren ein wichtiger Beitrag, besonders emissionsträchtige kurze Fahrten mit dem PKW im innerörtlichen Verkehr zu vermindern.

 

Zum Fahrplanwechsel am 09.01.2011 wurden nach Ratsbeschluss die Linie O1 und 792 wieder zusammengelegt. Hiermit wurde das Ziel verfolgt die Attraktivität im ÖPNV zu steigern.

 

Aufgabenträger im ÖPNV ist der Kreis Mettmann. Der Kreis stellt zur Sicherung und zur Verbesserung des ÖPNV den Nahverkehrsplan auf. Dieser soll die öffentlichen Verkehrsinteressen des Nahverkehrs konkretisieren. Bei der Aufstellung sind u.a. die Belange des Umwelt- und Klimaschutzes zu berücksichtigen.

 

Der Nahverkehrsplan wird im Benehmen mit der Stadt Haan aufgestellt und alle 5 Jahre überprüft. Der 2. Nahverkehrsplan des Kreises Mettmann wurde im Jahr 2004 aufgestellt. Bei der kommenden Überprüfung bietet sich für die Stadt Haan die Gelegenheit über den Nahverkehrsplan auf die Betreiber des ÖPNV einzuwirken, möglichst emissionsarme Fahrzeuge einzusetzen bzw. bei Neuanschaffungen konsequent auf schadstoffarme Fahrzeuge zu setzen.

 

 

 

 

Punkt 7

 

Die Verwaltung wird gebeten, gemeinsam mit dem ADFC und sonstigen interessierten Bürgerinnen und Bürgern Verbesserungsmöglichkeiten für den Radverkehr in Haan zu ermitteln, Schwachstellen aufzuspüren und in einem Konzept darzulegen, welche Maßnahmen zur Steigerung der Attraktivität des Radverkehrs in Haan mittelfristig bis zum Jahr 2012 durchgeführt werden können.

 

Im Rahmen der Aufstellung des Verkehrsentwicklungsplans (VEP) – Stufe I, den der Rat der Stadt Haan am 27.04.2010 beschlossen hat, wurde unter anderem das vorhandene Radwegenetz aufgenommen und bewertet. Eine umfassende Bürger- und Öffentlichkeitsbeteiligung wurde zum VEP, Stufe 1, durchgeführt. Im Rahmen der Stufe II des VEP soll nunmehr gemäß Beschluss des BVVFA vom 10.06.2010 ein Fahrradverkehrskonzept mit Beschränkung auf die Einzugsbereiche von Schulen und Kindergärten erarbeitet werden. Hierbei ist eine Einbindung des ADFC möglich. Die Auftragsvergabe ist für die erste Jahreshälfte 2011 vorgesehen.  Maßnahmen, die sich aus diesem Konzept ergeben, können zur Steigerung der Attraktivität des Radverkehrs in der Stadt Haan beitragen.

 

 

Punkt 8a

 

Im Umweltbericht gemäß § 2a BauGB sollen grundsätzlich der Energiebedarf der künftigen Bebauung, die passive und aktive Nutzung der Solarenergie und die Möglichkeiten einer Wärmeversorgung mit niedrigen CO2-Emissionen untersucht und bewertet werden.

 

 

Seit der letzten Berichterstattung wurden ausschließlich Bebauungspläne der Innenentwicklung oder vereinfachte Planänderungsverfahren aufgestellt, bei denen die Erarbeitung von Umweltberichten nicht erforderlich war. Zum 21.04.2009 war im PLUVA wie folgt Stellung genommen worden:

 

Nach dem Ratsbeschluss vom 20.06.2007 wurde ein Umweltbericht gemäß § 2a zum Bebauungsplan Nr. 66c „Buschhöfen“ erstellt. Bei allen anderen Planungen entfiel dieses Erfordernis, da es sich um vereinfachte Planänderungen oder Bebauungspläne der Innenentwicklung handelt. Zum Bebauungsplan Nr. 66c hat der PlUVA am 23.10.2007 festgestellt: Das in der Sitzung des Rates der Stadt Haan am 20.06.2007 beschlossene 10-Punkte-Klimaschutzprogramm für die Stadt Haan wird im Bebauungsplan berücksichtigt.“

 

 

Punkt 8b

 

Die Bauleitplanung soll möglichst Festsetzungen nach § 9 Abs. 1 Nr. 23 lit. b BauGB enthalten. Die Verwaltung macht hierzu bei jedem Entwurf eines Planes Vorschläge für Festsetzungen, die die Installation von Solaranlagen oder von anderen Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien (etwa Geotherme) oder energieeffizienten Lösungen (z.B. zentrale Energieversorgung durch BHKWs) verlangen.“

 

 

Festsetzungen nach § 9 (1) 23 b) BauGB sind nur dann zulässig, wenn sie städtebaulich gerechtfertigt und erforderlich sind. Nach Auswertung vorliegender Rechtsgutachten und Erfahrungen anderer Kommunen konnte die Verwaltung bislang keine Vorschläge für die laufenden Haaner Bauleitplanungen unterbreiten, die eine rechtssichere Festsetzung der oben genannten Anlagen zulassen. Es kann ggfls. über „Anreizsysteme“ nachgedacht werden. (Stellungnahme 2011 gleichlautend zum Sachstandsbericht im PlUVA 21.04.2009)

 

 

Punkt 8c

 

Die Verwaltung achtet bei der Erstellung von Bauleitplänen darauf, dass die Festsetzungen von Ausrichtung und Höhe von Gebäuden „solartauglich“ sind. Bei den Verwaltungsvorlagen für Bebauungspläne sollen stets Ausführungen über die Solartauglichkeit der Festsetzungen erfolgen.

 

Die Verwaltung achtet regelmäßig darauf, dass Festsetzungen von Bauleitplänen im Hinblick auf die Ausrichtung und Höhe von Gebäuden „solartauglich“ sind. Ausführungen zur Solartauglichkeit der Festsetzungen sind in Begründungen zu Bebauungsplänen enthalten, sofern dies gerechtfertigt ist. Ausführungen erübrigen sich in der Regel bei einer Bestandsbebauung oder bei vorgesehenen Flächennutzungen bei denen die Ausrichtung der Gebäude ohne Relevanz für eine Solarnutzung ist.

 

 

 

Punkt 9

 

Die Stadt Haan vereinbart in den Kaufverträgen für kommunale Grundstücke einen erhöhten Wärmeschutz und eine emissionsarme Wärmeversorgung als Anforderung an die Neubauten. Es ist zu prüfen, ob der Bau von Passivhäusern durch geringere Grundstückspreise gefördert werden kann.“

 

 

In den Grundstückskaufverträgen für Wohnbaugrundstücke befindet sich bereits seit 1999 (Wohnbaugebiet Wiedenhof) eine Vertragsvereinbarung, dass nur eine immissionsarme Wärmeversorgung zulässig ist.

Nach dem Ratsbeschluss des Klimaschutzprogramms hat die Stadt keine Baugebiete mehr veräußert. Das nächste größere Projekt ist der Verkauf des Schulgrundstücks Blücherstraße, in dessen Kaufvertrag wieder die emissionsarme Wärmeversorgung und der erhöhte Wärmeschutz aufgenommen werden.

Da seit Sommer 2007 keine städtischen Baugebiete mehr zur Verfügung standen, konnte auch keine Förderung von Passivhäusern durch niedrigere Grundstückspreise erfolgen. Dies ist auch für den Verkauf des Grundstückes Blücherstraße nicht geplant. Für das Gelände Dieker Straße / Feldstraße ist eine Klimaschutzsiedlung in der Diskussion (PLUA SV 61/048/2011). Grundsätzlich ist zu bedenken, dass die Stadt im Nothaushalt keine freiwilligen Leistungen (z.B. durch Verzicht auf den maximalen Verkaufserlös) gewähren kann.

 

 

 

 

Punkt 10

 

Die Verwaltung überprüft, welche weiteren Maßnahmen anderer Städte, die von der Deutschen Umwelthilfe für den Klimaschutz ausgezeichnet wurden, ebenfalls in Haan durchführbar sind und legt dazu einen Bericht bis spätestens Mitte 2008 vor. Die städtische Internetseite wird um eine Informationsseite mit Informationen zu möglichen CO2-Einsparmöglichkeiten für Privat und Gewerbe ergänzt. Die Seite enthält Links zu weiteren kompetenten Partnern, z.B. die Energieagenturen des Landes und des Bundes, die KfW-Förderbank, das Passivhaus-Institut, das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, die Stadtwerke Haan und andere.

 

 

Im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit bzw. des Internetauftritts der Stadt sind entsprechende Informationen bzw. Verlinkungen auf weiterführende Informationen bereits gestellt.

 

 

 

 

 

Förderkriterien für Klimaschutzprojekte

 

 

Mit Datum vom 1.12.2010 hat das Bundesumweltministerium die aktuellen Richtlinien zur Förderung von Klimaschutzprojekten in sozialen, kulturellen und öffentlichen Einrichtungen im Rahmen der Klimaschutzinitiative veröffentlicht (www.bmu-klimaschutzinitiative.de). Gegenstand der Förderung sind :

 

1. Klimaschutzkonzepte und Teilkonzepte

2. Beratende Begleitung bei der Umsetzung von Klimaschutzkonzepten bzw. Teilkonzep-
    ten sowie die Umsetzung einer ausgewählten Klimaschutzmaßnahme

3. Beratende Begleitung bei der Einführung bzw. Weiterführung von Energiesparmodellen
    an Schulen und Kindertageseinrichtungen

4. Anwendung von Klimaschutztechnologien bei der Stromnutzung mit geringer Wirtschaft-
    lichkeitsschwelle

5. Erstellung von „Masterplänen 100% Klimaschutz“ sowie die beratende Begleitung bei
    deren Umsetzung

 

Zu Ziff. 1,2 und 5 ist anzumerken, dass jeweils 65%  bzw. 80% der zuschussfähigen Ausgaben gefördert werden und der Förderzeitraum begrenzt ist .  Die Bereitstellung der Eigenmittel  stellt eine freiwillige Leistung dar, die im Rahmen des Nothaushaltes nicht möglich ist.

 

Nach den Richtlinien ist für Antragsteller, die keine ausreichenden Eigenmittel bereitstellen können und für die eine Kreditfinanzierung nicht zugelassen ist, eine höhere Förderung möglich. Lt. Auskunft des Ministeriums kann die Erstellung eines Klimaschutzkonzeptes für eine Kommune im Nothaushalt mit 95% der zuwendungsfähigen Ausgaben gefördert werden. Zuwendungsfähig sind auch die im Rahmen des Projektes anfallenden Sach- und Personalausgaben von fachkundigen Dritten.

 

Mit der Erstellung eines Klimaschutzkonzeptes werden lediglich die Grundlagen zur Umsetzung eines Zielkataloges geschaffen. Die eigentliche Umsetzung von Maßnahmen des Klimaschutzkonzeptes , die Klimaschutzprojekte und daraus resultierende notwendige Investitionen sind nicht förderfähig. Sie liegt in der Verantwortung der Antragsteller. Lediglich für die Kosten nachfolgender begleitender Beratungsleistungsleistungen können Zuwendungen beantragt werden.

 

 

 

 

Klimaschutz in Haan

 

Eine konzeptionelle Bearbeitung der miteinander verbundenen Themen Klimaschutz und Energieeinsparung ist z.Zt. seitens der Verwaltung wegen der fehlenden finanziellen und personellen Ressourcen nicht möglich. Allerdings besteht der Wille, diese Themen im Bewustsein zu halten und im Rahmen der gegebenen Möglichkeiten zu fördern (z.B. Unterstützung des Klimaschutzpreises, Bau des BHKW`s im Hallenbad).

 

Beim Bürger und dem ortsansässigen Gewerbe hat das Thema große Bedeutung. Diese Interpretation lässt die Liste der nachfolgenden Projekte zu, die der Verwaltung bekannt sind aber sicher nicht ein vollständiges Bild der privaten Initiativen widerspiegeln :

 

·        Haaner Bürger investieren in Solardächer (www.agnu-haan.de/solar)
- Felsenquelle: Fotovoltaik, Bürgerenergie Haan GbR
-Golf-Club Haan-Düsseltal, Fotovoltaik, 21 qm
-Niepenberg, Fotovoltaik, 85 kWp
- Brink & Kron, Fotovoltaik,  55 KW

·        AMADA : Das Geothermiefeld ist mit 53 Tiefenbohrungen von je 130 Metern eines der größten in Nordrhein-Westfalen.

·        Die E.ON Gas Mobil, eine Tochtergesellschaft der E.ON Ruhrgas, hat  in Kooperation mit den Stadtwerken Haan und TOTAL in unmittelbarer Nähe zur BAB A46 in Haan-Ost eine leistungsstarke Erdgastankstelle auf der neu errichteten TOTAL-Station an der Landstr. 64 in Betrieb genommen.

·        Mit dem Autowaschpark Haan GmbH wurde eine der modernsten und umweltfreundlichsten Waschanlagen errichtet. Unterirdische Bio-Reaktoren mit Bakterienkulturen sorgen dafür, dass das komplette Waschwasser wieder aufbereitet werden kann.

·        Die neue LIDL-Filiale an der Landstr wird zu 100% durch die Nutzung der Abwärme aus den Kühlregalen beheizt. Eine verbesserte Lüftungsanlage reduziert den Aufwand für die maschinelle Lüftung um über 75 %.

·        Die Wachsmann Weis GbR hat sich in einem städtebaulichen Vertrag (BP 119) zur Einbeziehung von Klimaschutzzielen in die Planung  der Wohnbebauung verpflichtet.

·        Die Fa. Retsch plant im Rahmen ihres Neubauvorhabens im Technologiepark Haan den Einsatz von Geothermie.