Betreff
Haaner Kirmes 2011 - Erlass des Innenministers und Gebührensatzung
Antrag der CDU-Fraktion im Rat der Stadt Haan vom 04.02.2011
Vorlage
32-2/007/2011
Art
Informationsvorlage

Sachverhalt:

 

A. Sicherheitskonzept Haaner Kirmes

 

1. Allgemeines

 

Vor dem Hintergrund der tragischen Ereignisse während der Loveparade 2010 in Duisburg hat das Ministerium für Inneres und Kommunales (MIK NRW) erstmals mit Erlass vom 11.08.2010 Regelungen erlassen mit dem Ziel, Großveranstaltungen in Nordrhein-Westfalen sicherer zu machen. Der auf Druck der Öffentlichkeit und Medien eilig verfasste Erlass enthielt lediglich die grundsätzliche Anweisung zum Aufstellen eines Sicherheitskonzeptes und die erforderlichen Abstimmungsverfahren mit anderen Behörden. Inhaltliche Vorgaben gab es kaum; diese sind auch bis heute eher unspezifisch vorhanden.

 

Zumindest die Mehrzahl der Veranstalter von großen Volksfesten (auch Haan) zeigten sich jedoch gut vorbereitet. In der Regel waren die bereits seit vielen Jahren vorhanden Konzepte und Pläne erneut kritisch zu prüfen, zentral zu erfassen und schriftlich niederzulegen.

 

Mit weiteren Erlassen des MIK NRW und Verfügungen der  Bezirksregierung Düsseldorf bis zum Jahresende 2010 wurden aufgrund der hohen Anzahl von Nachfragen aus dem Bereich der Veranstalter und Aufsichtsbehörden zahlreiche Klarstellungen und Erläuterungen nachgereicht. Aktuell haben die Veranstalter von Großveranstaltungen der Aufsichtsbehörde rechtzeitig auf einem standardisierten Vordruck zum Sicherheitskonzept zu berichten. Dabei findet eine inhaltliche Überprüfung nicht statt. Es wird lediglich geprüft, ob alle erforderlichen Behörden beteiligt worden sind, die notwendigen Genehmigungen eingeholt wurden und zum Sicherheitskonzept Einvernehmen aller Beteiligten besteht.

 

Das MIK NRW hat inzwischen eine Arbeitsgruppe mit verschiedenen sachkundigen Personen aus unterschiedlichen Bereichen eingerichtet, welche sich mit der rechtlichen und inhaltlichen Ausgestaltung von Sicherheitskonzepten beschäftigt.  Derzeit ist offen, in welcher Form (Gesetz, Verordnung, Runderlass) die Ergebnisse umgesetzt werden und ob eine Verabschiedung noch in diesem Jahr erfolgen wird.

 

2. Situation Haaner Kirmes

 

Die Haaner Kirmes erhält ihren Charakter und unnachahmliche Stimmung aus der Tatsache, dass sie sich mitten in der Innenstadt abspielt. Während sich ein Sicherheitskonzept in der Regel mit der Sicherheit der Besucher der Veranstaltung beschäftigt, wurde in Haan bereits frühzeitig auf eine Betrachtung der Auswirkungen auf das gesamte Stadtgebiet abgestellt.

 

 

 

So wurde schon vor vielen Jahren dafür gesorgt, dass trotz der Beeinträchtigungen durch den Kirmesbetrieb ein den gesetzlichen Anforderungen entsprechender Brandschutz und Rettungsdienst auch außerhalb des Veranstaltungsgeländes sicher gestellt ist.

Ebenfalls vor vielen Jahren wurde in einer gemeinsamen Begehung von Feuerwehr, Bauaufsichtsbehörde und Veranstalter für jedes einzelne Gebäude im Veranstaltungsgelände festgelegt, wie der Brandschutz und die Personenrettung vorgenommen werden kann. Die gewonnenen Erkenntnisse und daraus resultierenden notwendigen Vorhaltungen sind Bestandteil der bauaufsichtlichen Betriebsgenehmigung zur Haaner Kirmes.

Darüber hinaus existierten bereits eine Vielzahl von Einsatzkonzepten im Zuständigkeitsbereich der jeweiligen Abteilung. Soweit für den Betrieb erforderlich wurden diese Konzepte gegenseitig ausgetauscht. Beispielhaft seien hier genannt:

 

·        Einsatzplan und Bereitschaftsdienstpläne des Ordnungsamtes

·        Dienstplan der Polizei

·        Dienstplan der Feuer- und Rettungswache

·        Teilnehmer- und Standortverzeichnisse

·        Einsatzpläne für den Rettungsdienst

·        Einsatzpläne für die Feuerwehr

Bereits der Aufbau der Kirmes wird durch den vorbeugenden Brandschutz der Feuerwehr begleitet. Vor Betriebsbeginn der Kirmes führen die Einsatzkräfte der Feuerwehr Testfahrten mit den Großfahrzeugen durch und die Führungskräfte verschaffen sich durch eine nachhaltige Begehung des Veranstaltungsgeländes die notwendigen allgemeinen und besonderen Ortskenntnisse.

 

Das Sicherheitskonzept der Haaner Kirmes fasst nunmehr die Pläne und Einzelkonzepte, deren Kenntnis in einem Schadensfall im Betriebsbereich der Haaner Kirmes für alle Beteiligten erforderlich ist, in einem Ordner zusammen.

 

3. Sicherheitskonzept Haaner Kirmes

 

Die für das Sicherheitskonzept der Haaner Kirmes erforderlichen Informationen wurden federführend durch das Ordnungsamt zusammengestellt und zunächst allen Beteiligten zur Prüfung zur Verfügung gestellt. In einer gemeinsamen Besprechung Anfang September 2010 wurden die Berichtigungen und Ergänzungen erarbeitet. Hieran waren beteiligt:

·        Feuerwehr

·        Bauaufsicht

·        Polizei

·        Hilfsorganisationen

·        Kreisordnungsbehörde

·        Bauhof

·        Straßenverkehrsbehörde

·        örtliche Schaustellerverbände

·        Ordnungsamt

Bereits in der Besprechung konnte festgestellt werden, dass nach Aufnahme von geringfügigen Änderungen das geforderte gemeinsame Einvernehmen mit dem Sicherheitskonzept besteht.

 

Wg. des Umfangs des Gesamtpaketes wird auf eine Beifügung der Ausarbeitung verzichtet. In der Anlage sind aber die Inhaltsverzeichnisse wiedergegeben, um zumindest einen thematischen Überblick zu geben.

 

4. Auswirkungen

 

Für die Erstellung des Sicherheitskonzeptes fielen außer den eigenen Personalstunden und geringfügigen Sachkosten keine weiteren Kosten an. Es konnten im gleichen Umfang wie in den Vorjahren Betriebe zugelassen werden. Standortveränderungen waren nicht notwendig. Auch für den Kirmesbetrieb selbst war nur wenig Aufwand für zusätzliche Schilder, Absperrungen, Kleinmaterial und eine Nachtwache erforderlich. Insgesamt waren ausreichend Haushaltsmittel vorhanden bzw. konnten die angefallenen Kosten kompensiert werden. Auswirkungen auf den Gebührenhaushalt, welche eine vorzeitige Änderung der bis 2012 geltenden Gebührensatzung erforderlich gemacht hätten, ergeben sich daher nicht.

 

5. Zukunft

 

Grundsätzlich ist ein Sicherheitskonzept für eine Veranstaltung nur einmalig zu erstellen und Einvernehmen herbeizuführen. Es gilt dann unverändert fort, wenn nicht erhebliche Veränderungen zu der Veranstaltung beabsichtigt sind.

 

Gleichwohl darf nicht außer Acht gelassen werden, dass die Erstellung eines umfassenden Sicherheitskonzeptes für Freiluftveranstaltungen auch Neuland für viele Verantwortliche war, insbesondere wenn – wie für die Haaner Kirmes - für die Erarbeitung nur wenig Zeit verblieb. Erfahrungen und Vorlagen standen nicht zur Verfügung.

 

Inzwischen werden Fortbildungsmaßnahmen angeboten und sind Leitfäden verschiedener Institutionen verfügbar. Außerdem existieren nunmehr Sicherheitskonzepte zu allen Großveranstaltungen. Auf einen großen Teil kann im Rahmen eines Erfahrungsaustausches zurückgegriffen werden.

 

Das Ordnungsamt wird alle diese Möglichkeiten nutzen, um das vorhandene Sicherheitskonzept zum Wohle der Besucher und Einwohner weiter zu verfeinern.

 

B. Gebührensatzung

 

Die aktuelle Gebührensatzung gilt für die Jahre 2010 – 2012. Im Zeitpunkt der Bearbeitung war noch nicht absehbar, ob sich evt. ein Kostenmehraufwand durch ein Sicherheitskonzept entwickeln könnte (sh. Teil A). Auch der Planungsstand zu einer möglichen Jubiläumskirmes war so unkonkret, dass eine Berücksichtigung von zusätzlichen Einnahmen und Ausgaben nicht angezeigt war.

Mehrausgaben für die Jubiläumskirmes sind insbesondere für Kostenarten zu erwarten, die vom Verbrauch oder Aufwand abhängig sind. Daneben können Kosten für zusätzliche Aktionen und Werbemaßnahmen entstehen. Zur Deckung dieses Aufwandes hat die Verwaltung von den teilnehmenden Schaustellern eine Jubiläumsumlage erhoben. Durch den Veranstalter soll ein Betrag von 5.000 € beigesteuert werden, der durch zusätzliche Werbemaßnahmen und ggf. Mittel der Wirtschaftsförderung gedeckt wird.

 

Die Schaustellerverbände und die Verwaltung haben aus Anlass der Änderung der Gebührensatzung in 2010 ausführlich dazu Stellung genommen, welchen Wert die Haaner Kirmes für das Wirtschaftssystem darstellt. Trotzdem soll versucht werden, mit den geplanten Mitteln eine nachhaltige Jubiläumskirmes zu organisieren. Maßstab ist, unter den Zwängen des Haushaltssicherungskonzeptes nur finanziell abgesicherte Aktionen durchzuführen. Dies gilt z.B. auch für die Planung einer möglichen historischen Kirmes im Park Ville d`Eu.

 

Soweit im Einzelfall unvorhersehbar außer- oder überplanmäßiger finanzieller Bedarf entsteht, kann im Rahmen der Gebührensatzung ab 2013 über die Verrechnung von Verlusten aus Vorjahren entschieden werden.

 

Beschlussvorschlag:

 

 

Der Bericht wird zur Kenntnis genommen.