Betreff
Beratung des Entwurfes der Haushaltssatzung 2011
a) Beratung des Stellenplanes 2011 für den Bereich des Jugendamtes
b) Stellenplan 2011
c) Beratung des Haushaltes 2011 und des Haushaltssicherungskonzeptes 2011-2015 für den Bereich des Jugendamtes
d) Haushaltssicherungskonzept 2011-2015, Hebesatz-Satzung für das Haushaltsjahr 2011 und Haushaltssatzung 2011
Vorlage
20/016/2011
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Für die Beratung der Haushaltssatzung 2011 werden noch folgende Unterlagen vorgelegt:

 

1.                   Änderungen bzw. Verwaltungsvorschläge zu dem Entwurf der Haushaltssatzung 2011

    

     Für die Beratung werden eingetretene bzw. erkennbare Änderungen zum Haushaltsplan vorgelegt (Anlage 2).

 

     Hinweis zur Kreisumlage:

     Bei der Verabschiedung der Kreishaushaltssatzung 2011/2012 lagen dem Kreis noch keine Daten zum Entwurf des Gemeindefinanzierungsgesetzes vor (z. B. höhere fiktive Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuerhebesätze). Nach der 1. Proberechnung zum Entwurf des Gemeindefinanzierungsgesetzes 2011 (GFG 2011) vom 23.12.2010 werden die der Berechnung der Kreisumlage zugrunde liegenden Umlagegrundlagen aller Städte im Kreis Mettmann höher sein als die geschätzten Umlagegrundlagen, die für den Kreishaushalt 2011/2012 verwendet wurden. Die Kreisumlagesätze 2011/2012 könnten danach verringert werden.

     Das Gemeindefinanzierungsgesetz 2011 wird voraussichtlich im Mai 2011 vom Landtag verabschiedet.

     Sollte die Erhöhung der fiktiven Hebesätze im GFG 2011 beschlossen werden, geht die Verwaltung nach heutigem Stand davon aus, dass der Kreis die Kreisumlagesätze nach unten anpasst.

     Der Kreis hat auch angekündigt, dass Verbesserungen bei der Landschaftsumlage des

     Landschaftsverbandes Rheinland zu Entlastung der Städte bei der Kreisumlage ange-

     rechnet werden.

 

 

2.                   Seniorentreff der Arbeiterwohlfahrt, Ortsverein Haan, in der Breidenhofer Str. 7; Antrag vom 10.01.2011 auf Bewilligung eines höheren städt. Zuschusses

     Vorlage 51/030/2011 SozA am 02.02.2011

    

     Haushaltsplanentwurf 2011, Produkt 050110, Seite 340 und 341

    

     Bisher:     - Zuschuss für Seniorentreff        16.000 EUR

                          Breidenhofer Straße

 

     2011 (Entwurf):     - Zuschuss für Seniorentreff        14.400 EUR                    

                          Breidenhofer Straße

    

 

     Der Antrag der Arbeiterwohlfahrt wurde am 02.02.2011 im Sozialausschuss der Stadt Haan beraten.

     Der Sozialausschuss hat beschlossen, dass der HFA/Rat im Rahmen der Haushaltsplanberatungen über den Antrag entscheiden soll. Der entsprechende Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung des Sozialausschusses am 02.02.2011 und der Antrag der Arbeiterwohlfahrt sind beigefügt (Anlage 3).

 

 

3.     Sozialverband VdK NRW, Ortsverband Haan; Antrag vom 08.02.2011 auf Bewilligung

     eines höheren städtischen Zuschusses

 

     Haushaltsplanentwurf 2011, Produkt 050110, Seite 340, 341 und 342

 

     Bisher:     - Mietzuschuss an VdK     741 EUR

                          für angemietete Räume im

                          städt. Gebäude Dieker Straße 65

 

          - Sonstiger Zuschuss             284 EUR

 

     2011 (Entwurf): - Mietzuschuss          entfällt (siehe Antwort der

                                       Verwaltung)

                       

          - Sonstiger Zuschuss             256 EUR

 

     Anlage 4 enthält den Antrag vom 08.02.2011 und die Antwort der Verwaltung.

 

 

4.  Anregung der Eheleute Therese und Günter Heimannsfeld zum Nachbarschaftstreff Flemingstraße vom 16.12.2010

     Vorlage 51/032/2011 JHA am 02.03.2011

 

     Haushaltsplanentwurf 2011, Produkt 060220, Seite 396 und 397

 

     Die Anlage 5 enthält

     - das Schreiben der Eheleute Heimannsfeld vom 16.12.2010 an die Kreisverwaltung

       Mettmann – Kommunale Dienstaufsicht -

     - das Antwortschreiben des Landrates in Mettmann vom 28.12.2010 an die Eheleute

       Heimannsfeld

     - die Verfügung des Landrates in Mettmann vom 28.12.2010 an den Bürgermeister in

       Haan.

 

     Dem Jugendhilfeausschuss lagen die Unterlagen am 02.03.2011 vor. Es erfolgte keine

     Beratung.

 

     Hinweis

     Gem. § 80 Abs. 3 Satz 2 Gemeindeordnung NRW können gegen den Entwurf der

     Haushaltssatzung 2011 Einwendungen erhoben werden. Im Amtblatt der Stadt Haan

Nr. 4 vom 26.01.2011 wurde ordnungsgemäß auf die Einwendungsfrist (07.02.2011-24.02.2011) hingewiesen.

Die Eheleute Heimannsfeld haben keine Einwendung gegen die Haushaltssatzung 2011 erhoben.

 

 

5.     Bürgerantrag zur Weiterführung des Flemingtreffs von Frau Marion und Herrn Karl

Rösges vom 07.02.2011 (Vorlage 51/032/2011 JHA am 02.03.2011) und Antrag auf Erhalt des Flemingtreffs von Frau Dorothee Wiemer vom 11.02.2011/Tischvorlage im JHA am 02.03.2011 (Anlage 6)

 

     Dem Jugendhilfeausschuss lagen die Unterlagen am 02.03.2011 vor. Es erfolgte keine

     Beratung.

 

Jährliche Übertragung von Ermächtigungen für Auszahlungen für Investitionen (kameraler Begriff: Übertragung von Haushaltsausgaberesten) und für Auszahlungen aufgrund Instandhaltungsrückstellungen

hier: Übertragung von Ermächtigungen aus 2010 nach 2011

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Übertragung von Ermächtigungen für Auszahlungen für Investitionen und für Auszahlungen aufgrund Instandhaltungsrückstellungen von 2010 nach 2011 entsprechend der Anlage 7*) zu dieser Vorlage wird zugestimmt.

 

 

*)Die Anlage 7 wird nachgereicht.

 

 

Sachverhalt:

 

Ermächtigungen (=Haushaltsmittel) für Auszahlungen für Investitionen bleiben grundsätzlich bis zur Fälligkeit der letzten Zahlung für ihren Zweck verfügbar. Das bedeutet, dass noch nicht in Anspruch genommene aber weiterhin erforderliche Ermächtigungen in das Folgejahr übernommen, d. h. übertragen werden müssen. Sie erhöhen dann die Positionen im Haushaltsplan des folgenden Jahres. Nur dieses Verfahren stellt sicher, dass für die dann im Folgejahr erforderlichen Auszahlungen für Investitionen auch die Liquidität eingeplant und verfügbar gemacht wird.

 

Für 2011 weiterzuführende Instandhaltungsmaßnahmen aufgrund von in der Bilanz gebildeten Rückstellungen sind ebenfalls Ermächtigungsübertragungen erforderlich.

 

Gemäß § 22 Abs. 4 der Gemeinhaushaltsverordnung NRW ist dem Rat eine Übersicht der Übertragungen mit Angabe der Auswirkungen auf den Finanzplan 2011 vorzulegen. Es sollen Ermächtigungen aus 2010 für Auszahlungen für Investitionen von (Betrag wird nachgereicht) Mio. EUR und für Auszahlungen aufgrund Instandhaltungsrückstellungen von (Betrag wird nachgereicht) Mio. EUR nach 2011 übertragen werden (siehe Anlage 7 – wird nachgereicht). Aufgrund des noch aufzustellenden Jahresabschlusses 2010 kann sich der Betrag noch verändern.

 

Die Übertragungen erhöhen die Auszahlungsermächtigungen im Finanzplan 2011. Die jetzt zu übertragenden Auszahlungsermächtigungen werden durch dafür vorhandene liquide Mittel (für Investitionen: Einzahlungen aus Investitionstätigkeit) und die Kreditveranschlagung 2010 finanziert.

 

Wegen der Aufstellung des Haushaltssicherunskonzeptes  ist der Ratsbeschluss zur Übertragung der Ermächtigungen dem Landrat des Kreises Mettmann als Aufsichtsbehörde vorzulegen.

 

Beschlussvorschläge:

 

Beratung des Stellenplanes 2011, des Haushaltes 2011 und des Haushaltssicherungskonzeptes 2011-2015 für den Bereich des Jugendamtes Vorlage: 51/032/2011 JHA am 02.03.2011

 

Der Jugendhilfeausschuss der Stadt Haan hat am 02.03.2011 folgende Beschlüsse gefasst:

 

1.    Dem Vorschlag

"Auf Antrag des Waldorfkindergarten Haan e. V. vom 01.02.2011 wird bei Produkt 060110 zur Defizitabdeckung in den Kindertageseinrichtungen in der Parkstr. 29 und    Friedrichstr. 54 ein städtischer Zuschuss von 19.000 € etatisiert und mit einem Sperrvermerk versehen. Die Freigabe erfolgt durch den Rat nach Vorberatung im Jugendhilfeausschuss"

wird nicht zugestimmt.

 

Hinweis der Verwaltung:

Das Schreiben des Waldorfkindergarten Haan e. V. vom 24.02.2011 ist als Anlage 1 beigefügt. Das Schreiben lag bei der Beratung im JHA am 02.03.2011 nicht vor.

 

2.  Der Haushalt 2011 für den Bereich des Jugendamtes wird entsprechend dem beigefügten Verwaltungsentwurf (Anlage 2.1) beschlossen unter Ausklammerung folgender Haushalts-ansätze:

     - Elternbeiträge für Kindertageseinrichtungen (Produkte 060110 und 060120)

     - Freiwillige Zuschüsse an Jugendverbände/-gemeinschaften im Stadtjugendring

  (Produkt 060210) und an freie Träger der Jugendhilfe (Produkt 060220).

 

3.  Der Stellenplan 2011 für den Bereich des Jugendamtes wird entsprechend dem beigefügten Verwaltungsentwurf (Anlage 3) mit den unter Ziffer 2.4 in der Stellenplan-vorlage Nr. 10/086/2011 aufgeführten personalwirtschaftlichen Maßnahmen sowie der zu Stelle 51/7 (Jugendhilfeplaner/in) beschlossenen Änderung beschlossen.

     Die Stelle 51/7 (Jugendhilfeplaner/in) wird von den personalwirtschaftlichen Maßnahmen des Nothaushaltes (siehe Ziffer 2.4 der Stellenplanvorlage 10/086/2011) ausgenommen. Es ist eine unbefristete Stellenbesetzung durchzuführen.

 

4.  Das Haushaltssicherungskonzept 2011-2015 wird, soweit Maßnahmen den Bereich des Jugendamtes betreffen, entsprechend dem beigefügten Verwaltungsentwurf (Anlage 4) beschlossen unter Ausklammerung folgender Haushaltsansätze:

     - Elternbeiträge für Kindertageseinrichtungen (Produkte 060110 und 060120)

     - Freiwillige Zuschüsse an Jugendverbände/-gemeinschaften im Stadtjugendring

       (Produkt 060210) und an freie Träger der Jugendhilfe (Produkt 060220).

 

                        - - - -

 

Weitere Beschlüsse zu o. g. Punkten 2 und 4 aufgrund der Haushaltsplanberatungen im JHA am 02.03.2011, die zu Änderungen des Haushaltsplanes 2011 führen:

 

-        Die Elternbeiträge für Kindertageseinrichtungen (Produkte 060110 und 060120) werden nicht ab Beginn des Kindergartenjahres 2011/2012 um pauschal 10 % erhöht.

 

Hinweis der Verwaltung:

Danach sind folgende neue Haushaltsansätze für Elternbeiträge einzuplanen (in Klammern Ansätze des Haushaltsplanentwurfes):

 

 

2011

2012

2013

2014

Produkt 060110

1.000.000 EUR

(1.040.000 EUR)

 

1.000.000 EUR

(1.100.000 EUR)

1.000.000 EUR

(1.100.000 EUR)

1.000.000 EUR

(1.100.000 EUR)

Produkt 060120

 

 

20.000 EUR

(21.000 EUR)

20.000 EUR

(22.000 EUR)

20.000 EUR

(22.000 EUR)

20.000 EUR

(22.000 EUR)

            - - - -

 

-        Die freiwilligen Zuschüsse an Jugendverbände/-gemeinschaften im Stadtjugendring (Produkt 060210) und an freie Träger der Jugendhilfe (Produkt 060220) werden nicht pauschal um 10 % gekürzt.

 

Hinweis der Verwaltung:

Danach sind folgende neue Haushaltsansätze für die o. a. Zuschüsse einzuplanen (in Klammern Ansätze des Haushaltsplanentwurfes):

 

 

2011

2012

2013

2014

Produkt 060210

8.181 EUR

(7.363 EUR)

 

8.181 EUR

(7.363 EUR)

8.181 EUR

(7.363 EUR)

8.181 EUR

(7.363 EUR)

Produkt 060220

8.099 EUR

(7.290 EUR)

8.099 EUR

(7.290 EUR)

8.099 EUR

(7.290 EUR)

8.099 EUR

(7.290 EUR)

 

            - - - -

 

 

 

-        Bei der Investitionsmaßnahme "Ortsteilspielplatz Hasenhaus" (Produkt 060210) wird der Haushaltsansatz 2011 von 30.000 EUR mit einem Sperrvermerk versehen. Die Freigabe des Sperrvermerkes erfolgt durch den Rat nach vorheriger Beratung im Jugendhilfeausschuss.

 

 

Stellenplan 2011

 

Beschlussvorschlag lt. Vorlage 10/086/2011 vom 10.01.2011:

 

Der Stellenplan für das Haushaltsjahr 2011 wird entsprechend dem in Anlage 1 beigefügten Verwaltungsentwurf verabschiedet.

Den unter 2.4 aufgeführten personalwirtschaftlichen Maßnahmen wird zugestimmt.

 

Hinweis der Verwaltung: Die Beratungsergebnisse im HFA am 22.03.2011 sind abzuwarten.

 

 

Haushaltssicherungskonzept 2011-2015

 

Beschlussvorschlag:

 

Das Haushaltssicherungskonzept

– 2011-2015 für den Ergebnisplan

   2011-2014 für die Auszahlungen für Investitionen –

wird in der Fassung beschlossen, die sich aus dem Verwaltungsentwurf und den Beratungsergebnissen des Haupt- und Finanzausschusses vom 22.03.2011 ergibt.

Die Investitionsdringlichkeitslisten A und B werden in der Fassung beschlossen, die sich aus dem Verwaltungsentwurf und den Beratungsergebnissen des Haupt- und Finanz-ausschusses vom 22.03.2011 ergibt.

 

 

Hebesatz-Satzung für 2011

 

Beschlussvorschlag lt. Vorlage 20/015/2011 vom 21.01.2011:

 

Die als Anlage beigefügte Satzung über die Festsetzung der Steuersätze für die Realsteuern der Stadt Haan im Haushaltsjahr 2011 wird mit folgenden Steuersätzen beschlossen:

 

Grundsteuer A                        200 v. H.                         - land- und forstwirtschaftliche Betriebe - 

 

Grundsteuer B                        396 v. H.                        - bebaute und unbebaute Grundstücke –

 

Gewerbesteuer                        398 v. H.

 

 

Haushaltssatzung 2011

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Haushaltssatzung 2011 mit ihren Anlagen wird in der Fassung beschlossen, die sich aus dem Verwaltungsentwurf und den Beratungsergebnissen des Haupt- und Finanzausschusses vom 22.03.2011 ergibt.