a) Beratung des Stellenplanes 2011 für den Bereich des Jugendamtes
b) Stellenplan 2011
c) Beratung des Haushaltes 2011 und des Haushaltssicherungskonzeptes 2011-2015 für den Bereich des Jugendamtes
d) Haushaltssicherungskonzept 2011-2015, Hebesatz-Satzung für das Haushaltsjahr 2011 und Haushaltssatzung 2011
Sachverhalt:
Für die Beratung der Haushaltssatzung 2011 werden noch folgende
Unterlagen vorgelegt:
1. Änderungen bzw. Verwaltungsvorschläge zu dem Entwurf
der Haushaltssatzung 2011
Für die Beratung werden eingetretene bzw. erkennbare Änderungen
zum Haushaltsplan vorgelegt (Anlage 2).
Hinweis zur Kreisumlage:
Bei der Verabschiedung der Kreishaushaltssatzung 2011/2012 lagen
dem Kreis noch keine Daten zum Entwurf des Gemeindefinanzierungsgesetzes vor
(z. B. höhere fiktive Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuerhebesätze).
Nach der 1. Proberechnung zum Entwurf des Gemeindefinanzierungsgesetzes 2011
(GFG 2011) vom 23.12.2010 werden die der Berechnung der Kreisumlage zugrunde
liegenden Umlagegrundlagen aller Städte im Kreis Mettmann höher sein als die
geschätzten Umlagegrundlagen, die für den Kreishaushalt 2011/2012 verwendet
wurden. Die Kreisumlagesätze 2011/2012 könnten danach verringert werden.
Das Gemeindefinanzierungsgesetz 2011 wird voraussichtlich im Mai
2011 vom Landtag verabschiedet.
Sollte die Erhöhung der fiktiven Hebesätze im GFG 2011
beschlossen werden, geht die Verwaltung nach heutigem Stand davon aus, dass der
Kreis die Kreisumlagesätze nach unten anpasst.
Der Kreis
hat auch angekündigt, dass Verbesserungen bei der Landschaftsumlage des
Landschaftsverbandes
Rheinland zu Entlastung der Städte bei der Kreisumlage ange-
rechnet
werden.
2. Seniorentreff der Arbeiterwohlfahrt, Ortsverein
Haan, in der Breidenhofer Str. 7; Antrag vom 10.01.2011 auf Bewilligung eines
höheren städt. Zuschusses
Vorlage 51/030/2011 SozA am 02.02.2011
Haushaltsplanentwurf 2011, Produkt 050110, Seite 340 und 341
Bisher: - Zuschuss für Seniorentreff 16.000
EUR
Breidenhofer Straße
2011
(Entwurf): - Zuschuss für
Seniorentreff 14.400 EUR
Breidenhofer Straße
Der Antrag der Arbeiterwohlfahrt wurde am 02.02.2011 im
Sozialausschuss der Stadt Haan beraten.
Der Sozialausschuss hat beschlossen, dass der HFA/Rat im Rahmen
der Haushaltsplanberatungen über den Antrag entscheiden soll. Der entsprechende
Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung des Sozialausschusses am
02.02.2011 und der Antrag der Arbeiterwohlfahrt sind beigefügt (Anlage 3).
3. Sozialverband
VdK NRW, Ortsverband Haan; Antrag vom 08.02.2011 auf Bewilligung
eines
höheren städtischen Zuschusses
Haushaltsplanentwurf
2011, Produkt 050110, Seite 340, 341 und 342
Bisher: - Mietzuschuss an VdK 741 EUR
für angemietete Räume im
städt. Gebäude Dieker Straße 65
- Sonstiger Zuschuss 284 EUR
2011 (Entwurf): - Mietzuschuss entfällt
(siehe Antwort der
Verwaltung)
- Sonstiger Zuschuss 256 EUR
Anlage 4 enthält den Antrag vom
08.02.2011 und die Antwort der Verwaltung.
4. Anregung der Eheleute Therese und Günter
Heimannsfeld zum Nachbarschaftstreff Flemingstraße vom 16.12.2010
Vorlage 51/032/2011 JHA am 02.03.2011
Haushaltsplanentwurf
2011, Produkt 060220, Seite 396 und 397
Die Anlage 5 enthält
- das
Schreiben der Eheleute Heimannsfeld vom 16.12.2010 an die Kreisverwaltung
Mettmann – Kommunale Dienstaufsicht -
- das
Antwortschreiben des Landrates in Mettmann vom 28.12.2010 an die Eheleute
Heimannsfeld
- die
Verfügung des Landrates in Mettmann vom 28.12.2010 an den Bürgermeister in
Haan.
Dem
Jugendhilfeausschuss lagen die Unterlagen am 02.03.2011 vor. Es erfolgte keine
Beratung.
Hinweis
Gem. § 80
Abs. 3 Satz 2 Gemeindeordnung NRW können gegen den Entwurf der
Haushaltssatzung
2011 Einwendungen erhoben werden. Im Amtblatt der Stadt Haan
Nr. 4 vom 26.01.2011 wurde ordnungsgemäß auf die
Einwendungsfrist (07.02.2011-24.02.2011) hingewiesen.
Die Eheleute Heimannsfeld haben keine Einwendung
gegen die Haushaltssatzung 2011 erhoben.
5. Bürgerantrag
zur Weiterführung des Flemingtreffs von Frau Marion und Herrn Karl
Rösges vom 07.02.2011 (Vorlage 51/032/2011 JHA am
02.03.2011) und Antrag auf Erhalt des Flemingtreffs von Frau Dorothee Wiemer
vom 11.02.2011/Tischvorlage im JHA am 02.03.2011 (Anlage 6)
Dem
Jugendhilfeausschuss lagen die Unterlagen am 02.03.2011 vor. Es erfolgte keine
Beratung.
Jährliche Übertragung von Ermächtigungen für Auszahlungen für
Investitionen (kameraler Begriff: Übertragung von Haushaltsausgaberesten) und
für Auszahlungen aufgrund Instandhaltungsrückstellungen
hier:
Übertragung von Ermächtigungen aus 2010 nach 2011
Beschlussvorschlag:
Der Übertragung von Ermächtigungen für Auszahlungen
für Investitionen und für Auszahlungen aufgrund Instandhaltungsrückstellungen
von 2010 nach 2011 entsprechend der Anlage 7*) zu dieser Vorlage wird zugestimmt.
*)Die Anlage 7 wird nachgereicht.
Sachverhalt:
Ermächtigungen (=Haushaltsmittel) für Auszahlungen
für Investitionen bleiben grundsätzlich bis zur Fälligkeit der letzten Zahlung
für ihren Zweck verfügbar. Das bedeutet, dass noch nicht in Anspruch genommene
aber weiterhin erforderliche Ermächtigungen in das Folgejahr übernommen, d. h.
übertragen werden müssen. Sie erhöhen dann die Positionen im Haushaltsplan des
folgenden Jahres. Nur dieses Verfahren stellt sicher, dass für die dann im
Folgejahr erforderlichen Auszahlungen für Investitionen auch die Liquidität
eingeplant und verfügbar gemacht wird.
Für 2011 weiterzuführende Instandhaltungsmaßnahmen
aufgrund von in der Bilanz gebildeten Rückstellungen sind ebenfalls
Ermächtigungsübertragungen erforderlich.
Gemäß § 22 Abs. 4 der Gemeinhaushaltsverordnung NRW
ist dem Rat eine Übersicht der Übertragungen mit Angabe der Auswirkungen auf
den Finanzplan 2011 vorzulegen. Es sollen Ermächtigungen aus 2010 für Auszahlungen
für Investitionen von (Betrag wird
nachgereicht) Mio. EUR und für Auszahlungen aufgrund
Instandhaltungsrückstellungen von (Betrag
wird nachgereicht) Mio. EUR nach 2011 übertragen werden (siehe Anlage 7 – wird nachgereicht).
Aufgrund des noch aufzustellenden Jahresabschlusses 2010 kann sich der Betrag
noch verändern.
Die Übertragungen erhöhen die
Auszahlungsermächtigungen im Finanzplan 2011. Die jetzt zu übertragenden
Auszahlungsermächtigungen werden durch dafür vorhandene liquide Mittel (für Investitionen:
Einzahlungen aus Investitionstätigkeit) und die Kreditveranschlagung 2010
finanziert.
Wegen der Aufstellung des
Haushaltssicherunskonzeptes ist der
Ratsbeschluss zur Übertragung der Ermächtigungen dem Landrat des Kreises
Mettmann als Aufsichtsbehörde vorzulegen.
Beschlussvorschläge:
Beratung des Stellenplanes 2011, des
Haushaltes 2011 und des Haushaltssicherungskonzeptes 2011-2015 für den Bereich
des Jugendamtes Vorlage: 51/032/2011 JHA am 02.03.2011
Der Jugendhilfeausschuss der
Stadt Haan hat am 02.03.2011 folgende Beschlüsse gefasst:
1.
Dem Vorschlag
"Auf
Antrag des Waldorfkindergarten Haan e. V. vom 01.02.2011 wird bei Produkt
060110 zur Defizitabdeckung in den Kindertageseinrichtungen in der Parkstr. 29
und Friedrichstr. 54 ein städtischer
Zuschuss von 19.000 € etatisiert und mit einem Sperrvermerk versehen. Die
Freigabe erfolgt durch den Rat nach Vorberatung im Jugendhilfeausschuss"
wird
nicht zugestimmt.
Hinweis
der Verwaltung:
Das
Schreiben des Waldorfkindergarten Haan e. V. vom 24.02.2011 ist als Anlage 1 beigefügt. Das Schreiben lag
bei der Beratung im JHA am 02.03.2011 nicht vor.
2. Der Haushalt
2011 für den Bereich des Jugendamtes wird entsprechend dem beigefügten
Verwaltungsentwurf (Anlage 2.1) beschlossen unter Ausklammerung folgender
Haushalts-ansätze:
-
Elternbeiträge für Kindertageseinrichtungen (Produkte 060110 und 060120)
-
Freiwillige Zuschüsse an Jugendverbände/-gemeinschaften im Stadtjugendring
(Produkt 060210) und an freie Träger der
Jugendhilfe (Produkt 060220).
3. Der
Stellenplan 2011 für den Bereich des Jugendamtes wird entsprechend dem
beigefügten Verwaltungsentwurf (Anlage 3) mit den unter Ziffer 2.4 in der
Stellenplan-vorlage Nr. 10/086/2011 aufgeführten personalwirtschaftlichen
Maßnahmen sowie der zu Stelle 51/7 (Jugendhilfeplaner/in) beschlossenen
Änderung beschlossen.
Die Stelle
51/7 (Jugendhilfeplaner/in) wird von den personalwirtschaftlichen Maßnahmen des
Nothaushaltes (siehe Ziffer 2.4 der Stellenplanvorlage 10/086/2011)
ausgenommen. Es ist eine unbefristete Stellenbesetzung durchzuführen.
4. Das
Haushaltssicherungskonzept 2011-2015 wird, soweit Maßnahmen den Bereich des
Jugendamtes betreffen, entsprechend dem beigefügten Verwaltungsentwurf (Anlage
4) beschlossen unter Ausklammerung folgender Haushaltsansätze:
-
Elternbeiträge für Kindertageseinrichtungen (Produkte 060110 und 060120)
-
Freiwillige Zuschüsse an Jugendverbände/-gemeinschaften im Stadtjugendring
(Produkt 060210) und an freie Träger der
Jugendhilfe (Produkt 060220).
- - - -
Weitere
Beschlüsse zu o. g. Punkten 2 und 4 aufgrund der Haushaltsplanberatungen im JHA
am 02.03.2011, die zu Änderungen des
Haushaltsplanes 2011 führen:
-
Die Elternbeiträge für
Kindertageseinrichtungen (Produkte 060110 und 060120) werden nicht ab Beginn
des Kindergartenjahres 2011/2012 um pauschal 10 % erhöht.
Hinweis der Verwaltung:
Danach sind folgende neue Haushaltsansätze für
Elternbeiträge einzuplanen (in Klammern Ansätze des Haushaltsplanentwurfes):
|
2011 |
2012 |
2013 |
2014 |
Produkt 060110 |
1.000.000 EUR (1.040.000 EUR) |
1.000.000 EUR (1.100.000 EUR) |
1.000.000 EUR (1.100.000 EUR) |
1.000.000 EUR (1.100.000 EUR) |
Produkt 060120 |
20.000 EUR (21.000 EUR) |
20.000 EUR (22.000 EUR) |
20.000 EUR (22.000 EUR) |
20.000 EUR (22.000 EUR) |
- - - -
-
Die freiwilligen Zuschüsse
an Jugendverbände/-gemeinschaften im Stadtjugendring (Produkt 060210) und an
freie Träger der Jugendhilfe (Produkt 060220) werden nicht pauschal um 10 %
gekürzt.
Hinweis
der Verwaltung:
Danach
sind folgende neue Haushaltsansätze für die o. a. Zuschüsse einzuplanen (in
Klammern Ansätze des Haushaltsplanentwurfes):
|
2011 |
2012 |
2013 |
2014 |
Produkt 060210 |
8.181 EUR (7.363 EUR) |
8.181 EUR (7.363 EUR) |
8.181 EUR (7.363 EUR) |
8.181 EUR (7.363 EUR) |
Produkt 060220 |
8.099 EUR (7.290 EUR) |
8.099 EUR (7.290 EUR) |
8.099 EUR (7.290 EUR) |
8.099 EUR (7.290 EUR) |
- - - -
-
Bei der Investitionsmaßnahme
"Ortsteilspielplatz Hasenhaus" (Produkt 060210) wird der
Haushaltsansatz 2011 von 30.000 EUR mit einem Sperrvermerk versehen. Die
Freigabe des Sperrvermerkes erfolgt durch den Rat nach vorheriger Beratung im
Jugendhilfeausschuss.
Stellenplan 2011
Beschlussvorschlag lt.
Vorlage 10/086/2011 vom 10.01.2011:
Der Stellenplan für das
Haushaltsjahr 2011 wird entsprechend dem in Anlage 1 beigefügten
Verwaltungsentwurf verabschiedet.
Den unter 2.4 aufgeführten
personalwirtschaftlichen Maßnahmen wird zugestimmt.
Hinweis der Verwaltung: Die Beratungsergebnisse im HFA am 22.03.2011 sind
abzuwarten.
Haushaltssicherungskonzept 2011-2015
Beschlussvorschlag:
Das
Haushaltssicherungskonzept
– 2011-2015 für den
Ergebnisplan
2011-2014 für die Auszahlungen für Investitionen –
wird in der Fassung
beschlossen, die sich aus dem Verwaltungsentwurf und den Beratungsergebnissen
des Haupt- und Finanzausschusses vom 22.03.2011 ergibt.
Die
Investitionsdringlichkeitslisten A und B werden in der Fassung beschlossen, die
sich aus dem Verwaltungsentwurf und den Beratungsergebnissen des Haupt- und
Finanz-ausschusses vom 22.03.2011 ergibt.
Hebesatz-Satzung für 2011
Beschlussvorschlag lt.
Vorlage 20/015/2011 vom 21.01.2011:
Die als Anlage beigefügte
Satzung über die Festsetzung der Steuersätze für die Realsteuern der Stadt Haan
im Haushaltsjahr 2011 wird mit folgenden Steuersätzen beschlossen:
Grundsteuer A 200
v. H. - land- und
forstwirtschaftliche Betriebe -
Grundsteuer B 396
v. H. - bebaute und
unbebaute Grundstücke –
Gewerbesteuer 398
v. H.
Haushaltssatzung 2011
Beschlussvorschlag:
Die Haushaltssatzung 2011 mit ihren Anlagen wird in der Fassung
beschlossen, die sich aus dem Verwaltungsentwurf und den Beratungsergebnissen
des Haupt- und Finanzausschusses vom 22.03.2011 ergibt.