Betreff
Musikschule Haan e.V. - hier: Zuschussbescheid für die Jahre 2012 bis 2016
Vorlage
II/001/2011
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

1. Ausgangssituation

 

In der Sitzung des Rates am 14.12.2010 wurde einstimmig beschlossen, dass "der Änderung des Leistungsvertrages mit der Musikschule Haan e.V. zur Verkürzung der Kündigungsfrist auf neun Monate zugestimmt und die Verwaltung beauftragt wird, bis zum 31.03.2011 einen Anschlussvertrag ab 01.01.2012 zu vereinbaren". In den politischen Beratungen wurde eine Begleitung dieses Prozesses durch den bereits gebildeten Arbeitskreis Musikschule für wünschenswert angesehen.

 

Die von der Kommunalaufsicht zum Haushalt 2010 vorliegenden Verfügungen vom 09.03.2010 zur vorläufigen Haushaltsführung und vom 30.07.2010 und 05.08.2010 zum Haushaltssicherungskonzept 2010-2015 benennen als eine wesentliche HSK-Maßnahme die Absenkung der freiwilligen Zuschüsse. Die im Haushaltsplanentwurf 2011 bei diesen Positionen – Zuschüsse an Dritte für freiwillige Leistungen - eingeplanten Kürzungen von 10 % wird bei der "freiwilligen Leistung Musikschule" auf Grund der bislang vorliegenden politischen Vorgaben sowie Beratung im AK Musikschule nicht umgesetzt.

 

Im Produkt 040200 Musikschule im Haushaltsplanentwurf 2011 sind insbesondere unter den Ziffern 11, 13 und 14 (siehe Anlage 3) der zusätzliche Aufwand für die Stadt Haan -u.a. bilanzielle Abschreibungen, Betriebskosten- aufgeführt. Ergebnis der bisherigen politischen Beratungen ist, dass die Musikschule mit diesen Aufwandspositionen nicht belastet wird. Ferner ist die Ausstattung der Räume der Musikschule mit Einrichtungsgegenständen in den Baukosten des Projekts Neubau Dieker Str. 69 enthalten und nicht durch die Musikschule zu tragen.

 

 

2. Leistungsvertrag / Zuschussbescheid

 

Es sind Vertretern/innen der Musikschule vor den Beratungen im AK Musikschule die angeforderten Informationen insbesondere zu den beim Produkt 040200 Musikschule im Haushaltsplanentwurf 2011 ausgewiesenen Ansätze vermittelt worden. Ein Fazit dieser Gespräche war verwaltungsseitig, dass steuerrechtliche Fragen unter Einschaltung eines externen Fachberaters zu klären sind. Es erfolgte deshalb durch die Verwaltung die Beauftragung einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zu den entsprechenden Fragestellungen. Desweiteren stellte sich die Frage, ob das Vergaberecht tangiert sein könnte.

 

Es erfolgten gutachtliche Stellungnahmen der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. Danach wird ein Zuschussbescheid – zusätzliches Entgelt von dritter Seite – einschließlich Verwendungsnachweis empfohlen, um die steuerrechtliche Problematik für die Musikschule Haan e.V. zu minimieren. Eine abschließende Klärung kann nur über eine verbindliche Auskunft der Finanzverwaltung erfolgen. Die Fragestellung des Vergaberechts stellt sich durch den Erlass eines Zuschussbescheides nicht mehr.

 

Die gutachtlichen Stellungnahmen mit Entwurf eines Zuschussbescheides / Verwendungsnachweises wurden nach vorheriger Information der Musikschule Haan e.V. mit der Möglichkeit der Abgabe einer Stellungnahme (die Stellungnahme der Musikschule Haan e.V. wurde in der Sitzung des AK Musikschule am 01.03.2011 mit den gutachtlichen Stellungnahmen der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft vorgelegt) im Arbeitskreis Musikschule beraten.

 

Die Stellungnahmen der Musikschule Haan e.V. mit Verteiler Arbeitskreis Musikschule vom 06.03., 07.03. und 08.03.2011 sind in die Bearbeitung mit einbezogen worden.

 

Die politischen und Vertreter/innen der Musikschule im AK Musikschule haben die Höhe der jährlichen Zuschüsse 2012 bis 2016 im Hinblick auf die anstehenden Haushaltsplanberatungen 2011 – Nothaushalt - nicht mehr erörtert, so dass sich die Höhe der jährlichen Zuschüsse 2012 bis 2016 aus dem mit Ratsbeschluss vom 08.06.2010 gesetzten finanziellen Rahmen ergibt. Es wurde ferner einvernehmlich von den politischen und Vertretern/innen der Musikschule Haan e.V. vereinbart, dass der zu leistende Reinigungsaufwand im neuen Gebäude Dieker Straße 69 auf die Zuschusshöhe angerechnet wird. Auch hat der Arbeitskreis Musikschule einvernehmlich erklärt, dass die Personalabrechnung für Beschäftigte der Musikschule Haan e.V. auch bei Outsourcing unentgeltlich durchgeführt wird.

 

Der Leistungsvertrag zwischen der Stadt Haan und der Musikschule Haan e.V. gilt derzeit bis 31.12.2011. Aufgrund der neuen Form der Zuschussgewährung muss der Leistungsvertrag entsprechend fristgerecht zum 31.12.2011 gekündigt werden. Sollte die Kündigung nicht bis 31.03.2011 ausgesprochen werden, verlängert sich der Leistungsvertrag um ein Jahr.

 

Beschlussvorschlag:

 

„1. Dem Zuschussbescheid für die Musikschule Haan e.V. für die Jahre 2012 bis 2016 in der Fassung der beigefügten Anlage 1 wird zugestimmt.

 

2. Der zwischen der Stadt Haan und der Musikschule Haan e.V. bestehende Leistungsvertrag vom 22.03.2006 mit Änderungsvertrag (Anlage 2) vom 10.12.2010 wird fristgerecht zum 31.12.2011 gekündigt.“