Sachverhalt:
Mit Schreiben vom 09. 02.
2011 hat die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Haan eine Erhöhung der
Vergnügungssteuer für Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit beantragt. Dieser
Antrag wurde in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses des Rates der
Stadt Haan (HFA) ausführlich beraten.
Der HFA hat einstimmig die
Annahme dieses Antrags durch den Rat der Stadt Haan empfohlen. Hierbei hat sich
der Ausschuss anhand einer Vergleichstabelle über Vergnügungssteuersätze im
Kreis Mettmann und benachbarter Großstädte davon überzeugt, dass die
beantragten Erhöhungen im Rahmen der von diesen Städten festgelegten
Steuersätze liegen. Ferner wurde kein Fall bekannt, in denen
Automatenaufsteller bzw. Spielhallenbetriebe gegen Steuersätze in der nunmehr
beantragten Höhe geklagt haben. Ein weiteres Indiz für eine Akzeptanz ist die
in Haan festzustellende Steigerung der Spielumsätze. Nach alldem liegen keine
Anzeichen für eine erdrosselnde Wirkung von Steuersätzen in der Höhe vor, wie
sie Gegenstand des beantragten Beschlusses sind.
Beschlussvorschlag:
Die Satzung zur Änderung der
Vergnügungssteuersatzung wird in der Fassung der Anlage 1 beschlossen.
Finanz. Auswirkung:
Bei Inkrafttreten der empfohlenen Steuersätze zum 01.04.2011 wird eine Mehreinnahme von ca. 33.750 Euro im laufenden Jahr erwartet.