Betreff
Änderung der Vergnügungssteuersatzung
Vorlage
20/017/2011
Aktenzeichen
20-2
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Mit Schreiben vom 09. 02. 2011 hat die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Haan eine Erhöhung der Vergnügungssteuer für Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit beantragt. Dieser Antrag wurde in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses des Rates der Stadt Haan (HFA) ausführlich beraten.

 

Der HFA hat einstimmig die Annahme dieses Antrags durch den Rat der Stadt Haan empfohlen. Hierbei hat sich der Ausschuss anhand einer Vergleichstabelle über Vergnügungssteuersätze im Kreis Mettmann und benachbarter Großstädte davon überzeugt, dass die beantragten Erhöhungen im Rahmen der von diesen Städten festgelegten Steuersätze liegen. Ferner wurde kein Fall bekannt, in denen Automatenaufsteller bzw. Spielhallenbetriebe gegen Steuersätze in der nunmehr beantragten Höhe geklagt haben. Ein weiteres Indiz für eine Akzeptanz ist die in Haan festzustellende Steigerung der Spielumsätze. Nach alldem liegen keine Anzeichen für eine erdrosselnde Wirkung von Steuersätzen in der Höhe vor, wie sie Gegenstand des beantragten Beschlusses sind.

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Satzung zur Änderung der Vergnügungssteuersatzung wird in der Fassung der Anlage 1 beschlossen.

 

Finanz. Auswirkung:

 

Bei Inkrafttreten der empfohlenen Steuersätze zum 01.04.2011 wird eine Mehreinnahme von ca. 33.750 Euro im laufenden Jahr erwartet.