Betreff
Prüfung und Testierung des Jahresabschlusses 2009 der Stadt Haan
Vortrag der WIBERA Wirtschaftsprüfungsgesellschaft über die Prüfung des Jahresabschlusses 2009
Vorlage
14/012/2011
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Nach § 101 Abs. 1 GO NRW ist der Jahresabschluss vom Rechnungsprüfungsausschuss dahingehend zu prüfen, ob er ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ergibt. Die Prüfung des Jahresabschlusses erstreckt sich darauf, ob die gesetzlichen Vorschriften und die sie ergänzenden Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen beachtet worden sind. In die Prüfung sind die Buchführung, die Inventur, das Inventar und die Übersicht über örtlich festgelegte Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände einzubeziehen. Der Lagebericht ist darauf zu prüfen, ob er mit dem Jahresabschluss im Einklang steht und ob seine sonstigen Angaben nicht eine falsche Vorstellung von der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde erwecken. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat über Art und Umfang der Prüfung sowie über das Ergebnis der Prüfung einen Prüfungsbericht zu erstellen. Der Bestätigungsvermerk oder der Vermerk über seine Versagung ist in den Prüfungsbericht aufzunehmen.

 

Die Prüfung wurde nicht durch das Rechnungsprüfungsamt eigenständig durchgeführt.

Gem. § 103 Abs. 5 GO NRW wurde von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, sich bei der Durchführung der Prüfung Dritter zu bedienen.

Mit Beschluss des Rates vom 13. 2. 2007 wurde entsprechend der Empfehlung des Rechnungsprüfungsausschusses die Prüfung der Jahresrechnung 2009 an die WIBERA Wirtschaftprüfungsgesellschaft übertragen.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss macht sich den Prüfbericht der WIBERA Wirtschaftsprüfungsgesellschaft über die Prüfung des Jahresabschlusses 2009 der Stadt Haan und den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk der WIBERA zu eigen und fasst das Ergebnis seiner Beratungen in dem anliegenden eigenen Bestätigungsvermerk zusammen.

 

Gem. § 101 Abs. 7 GO NRW ist der Bestätigungsvermerk von der Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses nach Beschlussfassung durch den Rechnungsprüfungsausschuss zu unterzeichnen.

 

Gem. § 96 Abs. 2 GO NRW ist der Jahresabschluss öffentlich bekannt zu machen und danach bis zur Feststellung des folgenden Jahresabschlusses zur Einsichtnahme verfügbar zu halten.

 

In § 101 Abs. 8 GO NRW ist geregelt, dass eine zusätzliche Testierung durch das örtliche Rechnungsprüfungsamt nicht erfolgt. Der Bestätigungsvermerk ist von dem- jenigen zu unterzeichnen, der auch tatsächlich geprüft hat. Dies ist der Wirtschaftprüfer.

Eine Mitunterzeichnung durch die Rechnungsprüfung ist nicht vorgesehen; hier findet lediglich eine Kontrolle der Erfüllung des Auftrages durch den Wirtschaftsprüfer statt

 

Die weitere Beratungsabfolge sieht vor, dass der Rat in einer eigenständigen Beschlussvorlage in seiner Sitzung am 18.10.2011 -nach Vorberatungen im HFA am 04.10.2011- über die Feststellung des Jahresabschlusses 2009 entscheidet und die Ratsmitglieder über die Entlastung des Bürgermeisters befinden.

 

 

Beschlussvorschlag:

Der Rechnungsprüfungsausschuss erteilt für den Jahresabschluss 2009 der Stadt Haan den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk gem. § 101 Abs. 3 und 4 GO NRW.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Rat gem. § 96 Abs. 1 GO NRW die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses für das Jahr 2009.

 

Der im Haushaltsjahr 2009 entstandene Jahresfehlbetrag von 11.192.198,92 Euro wird gemäß der Vorgabe des § 75 Abs. 2 GO NRW durch die Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage gedeckt.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt den Ratsmitgliedern gem. § 96 Abs. 1  GO NRW die Entlastung des Bürgermeisters für das Haushaltsjahr 2009.