Betreff
Verbesserung des Winterdienstes
Vorlage
70/010/2011
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Allgemeines

In der Sitzung des Rates am 25.01.2011 hat die Verwaltung eine Stellungnahme, Vorlage 10/085/2011, zum Antrag der FDP-Fraktion bzgl. Winterdienst abgegeben. Die Stellungnahme wurde einvernehmlich zur Kenntnis genommen. Es bestand aber Einvernehmen, dass in einer der kommenden Sitzungen des BVVFA eine vertiefende Beratung stattfinden soll, damit man im nächsten Winter noch besser gerüstet sei.

 

Die Verwaltung hat in der vorgenannten Vorlage Vorschläge zur Verbesserung des Winterdienstes aufgeführt. Die Kosten dafür mussten aber noch ermittelt werden. Mittlerweile können zu zwei Maßnahmen konkrete Kosten genannt werden.

 

 

 

Erhöhung der Lagerkapazität

Unter Punkt 5 in der damaligen Vorlage wurde vorgeschlagen, die Lagermengen der Salzhalle an der Landstraße um ca. 100 t zu erhöhen. Damit wäre dann die laut Strategiepapier der Verkehrsministerkonferenz vom August 2010 anzustrebende Menge von 5 t/km-Straße bzw. für 7 Volleinsatztage erreicht. Geplant ist, zu den zwei vorhandenen Einfüllstutzen mit Druckleitung im hinteren Teil der Halle zusätzlich zwei weitere Einfüllstutzen mit Druckleitung an der Decke zu befestigen und so den vorderen Teil der Halle auch abzudecken. Dadurch kann zukünftig über Silofahrzeuge fast die gesamte Halle mit Salz aufgefüllt werden. Nur vor der Elektro- und Wasserversorgung wird ein schmaler Streifen durch Winkelelemente freigehalten.

 

Die Kosten der Maßnahme belaufen sich auf 10.000 €. Die Mittel müssten zusätzlich auf dem Produktkonto 120320 –Winterdienst- bereit gestellt werden.

 

 

 

Einsatz eines weiteren Geräteträgers

In diesem Jahr ist die Anschaffung eines Ersatztraktors für den Sportplatz Gruiten vorgesehen, siehe Haushaltsplan Seite 439, Produktkonto 080120 –Sportplätze-. Dafür sind Mittel in Höhe von 30.000 € eingeplant. Die Verwaltung möchte den Traktor zusätzlich mit mehr PS, mit einem Frontlader und einem Schneepflug ausstatten. Im nächsten Winter kann der Geräteträger dann im Stadtgebiet als Reservegerät (siehe Punkt 2 der Vorlage 10/085/2011 für den Rat am 25.01.2011) bei einem Fahrzeugausfall eingesetzt werden. Ebenfalls kann der Traktor bei starken Schneefällen auf den Außenbereichsstrecken zu den ehemaligen Hofschaften  und zum Räumen der Busbuchten eingesetzt werden (Punkt 3 und 4 der Vorlage 10/085/2011).

 

Für die Aufrüstung des Traktors werden Mittel in Höhe von 10.000 € benötigt.

 

 

Weitere Vorgehensweise

Mit den vorgeschlagenen Verbesserungen werden wichtige Teile der Vorschläge vom Januar 2011 aufgegriffen. Vor allem die Erhöhung der Salzlagermenge mit verhältnismäßig geringen Mitteln ergibt zukünftig eine größere Sicherheit auf den Straßen bei extremen Witterungsereignissen. Die Aufrüstung des Traktors erhöht die Einsatzreserven und schafft Spielraum für zusätzliche Wintereinsätze bei Bedarf.

 

 

Das Salz muss im Laufe des Sommers eingelagert werden. Bis zum kommenden Winter muss der Traktor einsatzbereit sein. Bei entsprechendem Beschluss wäre dies zeitlich machbar. Ein Abarbeiten der übrigen Vorschläge zur Verbesserung des Winterdienstes aus der Stellungnahme der Verwaltung im Rat am 25.01.2011 (Vorlage 10/085/2011) wird vorerst zurückgestellt. Die Verwaltung schlägt vor, zur Abarbeitung erst den kommenden Winter abzuwarten.

 

Beschlussvorschlag:

 

Dem Vorschlag der Verwaltung zur Verbesserung des Winterdienstes wird zugestimmt.

Der Leistung der investiven  außerplanmäßigen Ausgaben von 20.000 EUR im Produkt 120320/Teilfinanzplan (Kostenrechnende Einrichtung Winterdienst) für

2011 wird zugestimmt.

 

Finanz. Auswirkung:

 

Die Kosten der Maßnahme im Salzlager  belaufen sich auf 10.000 €.

Für die Aufrüstung des Traktors werden Mittel in Höhe von 10.000 € benötigt.

Die Mittel müssen zusätzlich auf dem Produkt 120320 (Winterdienst) zur Verfügung gestellt werden.

 

Bei den Auszahlungen handelt es sich um rentierliche Investitionen. Die Auszahlung muss durch einen Kredit in 2011 finanziert werden. Die Folgelasten werden über den Gebührenhaushalt "Winterdienst" refinanziert.

Die Mittelbereitstellung und Finanzierung muss wegen des Nothaushaltes mit der Kommunalaufsicht (Landrat) vor den Ausschreibungen abgestimmt werden.