Betreff
Verkehrsentwicklungsplan (VEP) Haan
hier: Änderung des Anforderungsprofils für die Auftragsvergabe VEP Stufe II
Vorlage
61/057/2011
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

In der Sitzung des BVVFA vom 10.06.2010 wurde das als Anlage 1 beigefügte Anforderungsprofil für die Erarbeitung des Verkehrsentwicklungsplan Stufe II mit der Maßgabe beschlossen, dass sich das Fahrradverkehrskonzept auf die Einzugsbereiche von Schulen und Kindergärten im Stadtgebiet beschränkt. Aufgrund der Haushaltslage erfolgte in 2010 jedoch keine Beauftragung. Nunmehr sind die erforderlichen Mittel erneut in den Haushalt eingestellt worden und die Verkehrsentwicklungsplanung Stufe II soll vergeben werden. Im Rahmen der Angebotseinholung wurde verwaltungsseitig die unter Punkt 1. des Anforderungsprofils "Handlungskonzept für den Fußgängerverkehr" aufgeführte Maßnahme Querung Ellscheider Straße in Höhe Adlerstraße aufgrund der geringen Straßenbreite und des parallel verlaufenden Radweges hinterfragt. Um die grundsätzliche Machbarkeit zur Einrichtung einer Querungshilfe in diesem Bereich vorab zu überprüfen, fand am 03.02.2011 ein Ortstermin der städtischen Verkehrsbehörde mit der überörtlichen Straßenverkehrsbehörde des Kreises Mettmann statt. Im Rahmen dieses Termins wurde einvernehmlich festgestellt, dass in diesem Bereich aufgrund der beengten Straßenverhältnisse die Errichtung einer Querungshilfe nicht möglich ist.

 

Am 13.04.2011 fand im Sitzungssaal des Rathauses der Arbeitskreis Verkehrsentwicklungsplanung statt. Thema war die weitere Auftragsvergabe für den VEP, Stufe II. In diesem Zusammenhang wurde seitens der Verwaltung der Vorschlag unterbreitet, den Punkt Querungshilfe Ellscheider Straße aufgrund der Ergebnisse aus der oben aufgeführten Ortsbesichtigung zu streichen. Hierzu konnte im Rahmen des Arbeitskreises keine einvernehmliche Entscheidung herbeigeführt werden. Aufgrund dessen wurde beschlossen, die Entscheidung durch den BVVFA in öffentlicher Sitzung herbeizuführen. Es wurde um Vorlage einer schriftlichen Stellungnahme der Kreisbehörde zu dem Ortstermin gebeten. Diese lag zum Zeitpunkt der Erarbeitung der Sitzungsvorlage noch nicht vor. Urlaubsbedingt kann sie der Verwaltung frühestens in der 19. KW zugeleitet werden. Entsprechend wird diese Stellungnahme nachgereicht oder als Tischvorlage in den Ausschuss eingebracht.

 

 

Beschlussempfehlung

Aufgrund der Ergebnisse aus dem Ortstermin mit der überörtlichen Straßenverkehrsbehörde wird seitens der Verwaltung empfohlen, die Maßnahme Querungshilfe Ellscheider Straße/Adlerstraße aus dem Anforderungsprofil zur Auftragsvergabe für den VEP, Stufe II zu streichen.

Beschlussvorschlag:

 

"Im Anforderungsprofil zur Verkehrsentwicklungsplanung, Stufe II  gemäß Beschluss des BVVFA vom 10.06.2010 wird unter Punkt 1. "Handlungskonzept für den Fußgängerverkehr" die Maßnahme Querung Ellscheider Straße in Höhe Adlerstraße gestrichen. Der Verkehrsentwicklungsplan, Stufe II, ist entsprechend dem Anforderungsprofil zu beauftragen."

 

Finanz. Auswirkung:

 

keine