Betreff
Bestellung eines Schriftführers in Vertretungsfällen für den Planungs- und Umweltausschuss
Vorlage
61/060/2011
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Nach § 52 Abs. 1 Satz 2 Gemeindeordnung NRW /GO NRW) bestellt der Rat der Stadt für seine Sitzungen eine/n Schriftführer/in.

 

Für das Verfahren in den Ausschüssen ist diese Vorschrift gemäß § 58 Abs. 2 GO NRW entsprechend anzuwenden.

 

Beschlussvorschlag:

 

Als Schriftführer für die Sitzungen des Planungs- und Umweltausschusses der Stadt Haan wird für Vertretungsfälle neben TA Uwe Bolz auch TA Sabine Scharf bestellt.