Betreff
Bestellung eines Schriftführers für Vertretungsfälle
Vorlage
10/101/2011
Art
Beschlussvorlage
Begründung:
Nach § 52 (1) Satz 2 der Gemeindeordnung NRW bestellt der Rat für seine Sitzungen einen Schriftführer. Gem. § 58 (2) Satz 1 sind die für den Rat geltenden Vorschriften auch in den Ausschüssen anzuwenden.
Beschlussvorschlag:
„Als stellvertretende Schriftführer für die Sitzungen des Haupt- und Finanzausschusses der Stadt Haan werden StA Meyer, StA Hillebrand und StAR Schumacher bestellt.“