Betreff
Zuwendungen aus dem 1000-Schulen Programm
Sachstandsbericht
Vorlage
40/026/2011
Aktenzeichen
40-1
Art
Informationsvorlage

Sachverhalt:

 

Auf Antrag der Stadt Haan vom 09. Juli 2008 wurden seitens der Bezirksregierung Düsseldorf für die Er- und Einrichtung von Mensen und Aufenthaltsräumen an  Haupt-, Realschule und Gymnasium mit Bescheid vom 30.03.2009 für jede Schule ein Zuschuss in Höhe von jeweils 100.000 € bewilligt und der Durchführungszeitraum auf den 31.12.2010 festgesetzt. Voraussetzung für den Erhalt der Mittel ist der Abschluss der Maßnahme oder zumindest einer in sich abgeschlossenen Teilmaßnahme sowie ein städtischer Eigenanteil in mindestens der gleichen Höhe wie die Zuschussmittel. Die Haushaltsmittel wurden im Haushalt der Stadt Haan entsprechend veranschlagt.  

 

Der v.g. Bewilligungszeitraum wurde auf Antrag  der Stadt Haan durch Änderungsbescheid vom 02.11.2010 bis zum 31.12.2011 verlängert. Eine darüber hinaus gehende Möglichkeit der Verlängerung ist nach aktuellen Erkenntnissen ausgeschlossen  d.h., die Maßnahmen sind bis Ende Dezember diesen Jahres durchzuführen und bis zum 31. März 2012 abzurechnen. Nach einem erneuten Schriftwechsel mit der Bezirksregierung mit dem Ziel, eine über den 31.12.2011 hinausgehende Mittelverwendung zu erreichen, wurde von dort die als Anlage 1 beigefügte abschlägige Auskunft (hier eingegangen am 16.05.2011) erteilt, die nachstehend im Ergebnis kurz zusammengefasst wird.

 

Da die Mittel innerhalb der Schulen mit Ausnahme der Schulen eines Schulzentrums nicht deckungsfähig sind und die Maßnahme am Gymnasium abgeschlossen und in Höhe von 30.795,96 € Gesamtkosten abgerechnet und in gleicher Höhe als Landeszuschuss bereits vereinnahmt wurde, ist dieser Betrag zur Hälfte an das Land   zu erstatten.

 

 

Für das Schulzentrum Walder Straße wurden die Mittel zwecks Errichtung einer Mensa einschließlich der dazugehörigen Nebenräume sowie zur Schaffung von Aufenthaltsbereichen in Höhe von 200.000 € beantragt und bewilligt. Um die Mittel in voller Höhe zu erhalten, muss bis 31.12.2011 zumindest eine in sich abgeschlossene Teilmaßnahme in Höhe von insgesamt mindestens 400.000 € fertig gestellt sein. Andernfalls müssen auch die bereits abgerufenen und vereinnahmten Mittel in Höhe von 119.204,04 € erstattet werden.

 

Nach aktuellem Sachstand ist der Abschluss einer Teilbaumaßnahme nach Auskunft des Gebäudemanagements im Jahr 2011 nicht mehr möglich. Die förderfähigen Baumaßnahmen sind inhaltlich und räumlich mit anderen zwingend notwendigen baulichen Aktivitäten (Brandschutz, GUV- Auflagen  im naturwissenschaftlichen Bereich, Internetvernetzung etc.). verknüpft. Aufgrund der großen Komplexität ist nach dortiger Auskunft ein Splitting in Teilbaumaßnahmen nicht sinnvoll und zum Teil auch unmöglich. Darüber hinaus steht die notwendige Personalressource für die Projektleitung im Gebäudemanagement erst nach Fertigstellung anderer großer Baumaßnahmen zur Verfügung. Im Frühjahr 2010 konnten aufgrund des anstehenden Haushaltssicherungskonzeptes nur die bereits begonnenen Planungsleistungen weiter fortgeführt werden. Weiterführende Beauftragungen der beteiligten externen Ingenieurbüros waren zunächst nicht möglich. Nach Klärung der Haushaltssituation  schied im Sommer 2010 der verantwortliche Projektleiter im Gebäudemanagement aus, die Stelle wurde nicht wieder besetzt.

 

 

 

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

 

Finanz. Auswirkung:

 

Nach aktuellem Sachstand ist die Maßnahme bis zum 31.03.2012 abzurechnen. Verwaltungsseitig ist eine vorzeitige Abrechnung nicht vorgesehen, um ggf. bei  Änderungen der Fördervoraussetzungen rechtzeitig reagieren zu können. Andernfalls sind die in der Sitzungsvorlage dargestellten Mittel im Jahr 2012 an die Bezirksregierung Düsseldorf zu erstatten und im Haushalt entsprechend zu berücksichtigen.