Betreff
Rederecht für antragstellende Bürger in politischen Gremien
Vorlage
32-1/004/2011
Art
Antrag

Sachverhalt:

Mit Antrag vom 08.03.2011 beantragt die Links-Fraktion eine Änderung der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Haan dahingehend, dass Bürger, die einen Bürgerantrag eingereicht haben, in allen Gremien, die diesen beraten, ein Rederecht zu ihrem Antrag erhalten (Anlage).

 

Aus Sicht der Verwaltung wäre eine Anhörung von Antrag stellenden Bürgern im Rahmen der Regelung des § 58 III Satz 6 der Gemeindeordnung NRW auch in nichtöffentlicher Sitzung möglich und ausreichend. Hierzu bedarf es lediglich eines Beschlusses des beratenden Gremiums. Daher ist von einer Änderung der Geschäftsordnung des Rates abzusehen.

 

Außerhalb dieses Rahmens sieht das Gesetz kein eigenständiges Rederecht von Personen vor, die weder Mitglied von Rat oder Ratsausschüssen sind.

 

„Der Antrag der Links-Fraktion wird zurückgewiesen.“