Pädagogische Übermittagbetreuung
Sachverhalt:
Wie bereits mehrfach ausführlich
berichtet, wurde für alle Schulen der Sekundarstufe I, die keine Ganztagsschule
sind, ab 01. Februar 2009 ein Programm zur pädagogischen Übermittagbetreuung
–Geld oder Stelle- eingerichtet. Die Schulen sind verpflichtet an Tagen, an
denen verpflichtender Nachmittagsunterricht besteht, ein Übermittagangebot für
die Schüler/innen vorzuhalten. Die Schulen wählen, ob sie Geld oder
entsprechend Lehrerstellen-Anteile für die pädagogische Übermittag-Betreuung
vorziehen. Die Mittel können für die pädagogische Betreuung und Aufsicht in der
Mittagspause für alle Schülerinnen und Schüler mit Nachmittagsunterricht sowie
auch für ergänzende nachschulische Angebote verwendet werden. Hinsichtlich der
Zuschusshöhe gilt folgende Staffelung:
Unter 300 Schüler/innen: 15.000 € oder
0,3 Stelle
300 bis 500 Schüler/innen: 20.000 € oder
0,4 Stelle
501 bis 700 Schüler/innen: 25.000 € oder
0,5 Stelle
über 700 Schüler/innen: 30.000 € oder
0,6 Stelle
Gemäß Runderlass des
Ministeriums für Schule und Weiterbildung vom 31.07.2008 in der aktuell
gültigen Fassung werden mit diesen Mitteln Maßnahmen zur pädagogischen
Betreuung und Aufsicht in der Mittagspause für alle Schülerinnen und Schüler
der Sekundarstufe I sowie auch für ergänzende Arbeitsgemeinschaften, Bewegungs-
Kultur- und Förderangebote im Rahmen von Ganztagsangeboten gefördert.
Für Realschule und Gymnasium
wurde fristgemäß zum Ende des Jahres 2011 ein Antrag auf einen Landeszuschuss
in Form von Geld für das Schuljahr 2011/2012 gestellt. Ein Bewilligungsbescheid
liegt noch nicht vor, wobei nach derzeitiger Einschätzung nicht mit einer
Ablehnung sondern mit der Bewilligung in folgender Höhe gerechnet wird:
Schule |
Betrag |
Emil-Barth-Realschule“ |
25.000 € |
Gymnasium |
25.000 € |
Für die Hauptschule „Zum
Diek“ wurde kein Antrag mehr gestellt, da zum kommenden Schuljahr nur noch die
Klassen 9 und 10 nicht im Ganztag sind und hier ein separates Angebot nicht
vorgehalten werden muss, da in der Mittagspause ohnehin die Aufsicht und
Betreuung durch die im Ganztag eingesetzten Lehrkräfte gewährleistet und für
nachschulische Betreuungsmaßnahmen an Tagen, an denen kein
Nachmittagsunterricht stattfindet, in diesen Altersstufen kein Bedarf mehr
vorhanden ist.
Nach übergangsweise
städtischer Trägerschaft sowie parallel vorangegangener Pilotphase in der
Realschule, wurde nach einstimmigem Ratsbeschluss vom 29.06.2010 ein
Kooperationsvertrag mit dem Verein Interaktiv e.V. aus Ratingen zwecks
Durchführung der Angebote im Rahmen der Pädagogischen Übermittagbetreuung an
Realschule und Gymnasium abgeschlossen. Im Vorfeld hatte es in einer Runde aus
Verwaltung, Schulleitungen und Elternvertretern die Vorstellung mehrerer
potentieller Träger gegeben, in der das Konzept des v.g. Vereins, der auch in
umliegenden Städten bereits mehrfach zur dortigen Zufriedenheit tätig ist,
überzeugt hat.
Da der Vertrag nur auf ein
Jahr befristet und über eine mögliche „Verlängerung“ zu beschließen ist, wurde
seitens der Verwaltung ein Gespräch mit den Schulleitungen sowie im Anschluss
gemeinsam mit dem geschäftsführenden Vereinsvorstand geführt. Die Pädagogische
Übermittagbetreuung ist ein fester Bestandteil im Schulalltag geworden und die
Erfahrungen der Schulleitungen aus dem vergangenen Jahr sind positiv. Die
weitere Zusammenarbeit mit Interaktiv wird befürwortet. Die
Schulkonferenzbeschlüsse hierzu stehen terminlich bedingt noch aus und werden
im Rahmen der weiteren Beratungen nach gereicht. Beide Schulleitungen gehen von
einem positiven Votum aus.
Weitere
Zusammenarbeit mit dem Verein Interaktiv e.V.
In Übereinstimmung mit
Interaktiv wurde nochmals klar gestellt, dass zwecks Finanzierung des
pädagogischen Personal inkl. Vor- und Nachbereitungszeit sowie notwendiger
Vertretung, ausschließlich die bewilligten Landesmittel in Höhe von maximal 25.000
€ pro Schule ohne zusätzlichen städtischen Eigenanteil zur Verfügung stehen.
Der Entwurf der abzuschließenden Kooperationsvereinbarungen ist dieser
Sitzungsvorlage als Anlage beigefügt. Die Voten der Schulkonferenzen werden im
Laufe des Beratungsverlaufs nachgereicht.
Einsatz von
hauswirtschaftliche Kräften für den Mittagstisch an den drei weiterführenden
Schulen
Der Einsatz von
hauswirtschaftlichen Kräften ist im Rahmen der Organisation des Mittagstisches
in den weiterführenden Schulen gewollt –im Ganztagsbetrieb der Hauptschule
ohnehin verpflichtend- und im Sinne einer erfolgreichen
Schulentwicklungsplanung nicht mehr wegzudenken und von daher aus Sicht der
Verwaltung zwingend erforderlich. Die entstehenden Kosten lassen sich jedoch
nicht durch Landeszuschüsse refinanzieren.
Der Verein Interaktiv hat
für die Dauer des laufenden Schuljahres nach entsprechenden Verhandlungen und
Absprachen ebenfalls die Trägerschaft für die Organisation und Abwicklung des
Mittagstisches an allen drei weiterführenden Schulen übernommen und ist hierzu
auch noch ein weiteres Schuljahr bereit, wobei zwischen allen Beteiligten
Übereinstimmung besteht, die Neuorganisation des Mittagstisches voranzutreiben
mit dem verbindlichen Ziel, mit einem neuen Modell z.B. einem Mensaverein zu
Beginn des Schuljahres 2012/2013 starten zu können. Eine Arbeitsgruppe,
bestehend aus Mitgliedern der Schulen und der Verwaltung wird hierzu zeitnah
tagen, damit die Vorstellung in den politischen Gremien rechtzeitig erfolgen
sowie die Beschlussfassung entsprechend vorbereitet werden kann. Für das
Schuljahr 2011/2012 wird aus den v.g. Gründen eine erneute Zusammenarbeit mit
Interaktiv vorgeschlagen, die in § 6 Ziffer 2 der jeweiligen
Kooperationsvereinbarung aufgenommen wurde.
Beschlussvorschlag:
Dem Vorschlag der
Verwaltung, mit der Organisation und Durchführung des Angebotes der
„Pädagogischen Übermittagbetreuung“ an Realschule und Gymnasium für die Dauer
des Schuljahres 2011/2012 den Verein „Interaktiv e.V.“ zu beauftragen, wird
vorbehaltlich der Zustimmung der Schulkonferenzen sowie dem Erhalt von
Landesmitteln zugestimmt.
Ergänzend hierzu wird
Interaktiv e.V. ebenfalls für die Dauer des Schuljahres 2011/2012 mit der
Durchführung und Organisation des Mittagstisches an allen drei weiterführenden
Schulen (Hauptschule „Zum Diek, Emil-Barth-Realschule und Gymnasium)
beauftragt.
Basis für die Verhandlungen
bilden die als Anlage 1 beigefügten Entwürfe der jeweiligen
Kooperationsvereinbarungen.
Finanz. Auswirkung:
Die finanziellen Rahmenbedingungen für den vorliegenden Beschlussvorschlag sind im Rahmen des laufenden Haushalts sowie der Finanzplanung für das Jahr 2012 gegeben.