Betreff
Richtlinien für die Sportlerehrung
Vorlage
40/030/2011
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

In Abstimmung zwischen Sportverband und Verwaltung wurde vereinbart, die Richtlinien zur Durchführung der Sportlerehrung zu überarbeiten. Die jüngsten Sportlerehrungen haben gezeigt, dass aufgrund der bisher geltenden Richtlinien, die dieser Vorlage als Anlage ebenfalls beigefügt werden, die Anzahl der zu ehrenden Sportler/innen immer höher wird. Dies im Rahmen einer zentralen Veranstaltung, die noch dazu „nur“ alle zwei Jahre stattfindet, zu bewältigen wird den betroffenen Sportlerinnen und Sportlern und deren errungenen Erfolgen jedoch auch den Organisatoren der Veranstaltung nicht gerecht. Hinzu kommt, dass gerade bei zu ehrenden Mannschaften im Rahmen von Kreis- und Bezirksmeistertiteln, die Mannschaften, vorwiegend im Jugendbereich, zum Zeitpunkt der Ehrung in ihrer Besetzung nicht mehr so zusammen gesetzt sind wie zum Zeitpunkt des Erfolges, so dass der Bezug und die notwendige Identifikation häufig fehlt.

 

Aus diesem Grund wird vorgeschlagen, die Ehrung künftig zwei zu teilen. Zum einen soll eine zentrale Ehrung, die weiterhin alle zwei Jahre stattfindet und sportlich herausragende Leistungen würdigt, durchgeführt werden. Daneben ist beabsichtigt, unter Beteiligung von Sportverband und Stadt, im Rahmen von Veranstaltungen der jeweils betroffenen Vereine. die dort errungenen Erfolge auf Kreis- und Bezirksebene sowie den Aufstieg in die Verbands- oder Oberliga jährlich entsprechend zu würdigen. Eine zusätzliche Ehrung der Erwerber/innen von Sportabzeichen ist nicht mehr vorgesehen, da hierfür bereits jährlich eine separaten Veranstaltung stattfindet.

 

Der zwischen Sportverband und Verwaltung abgestimmte Entwurf möglicher neuer Richtlinien ist dieser Vorlage als Anlage beigefügt.

 

 

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Für die Sportlerehrung der Stadt Haan werden die Richtlinien entsprechend der beigefügten Anlage 1 zur Sitzungsvorlage 40/030/2011 neu gefasst.

 

Finanz. Auswirkung:

Im Rahmen des Nothaushalts ist eine Bereitstellung von Haushaltsmitteln nicht möglich.