Betreff
Einbringung des Entwurfs des Jahresabschlusses 2009 der Stadt Haan
Vorlage
20/018/2011
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Gemäß § 95 Abs. 3 GO NRW wird der von der Kämmerin aufgestellte und vom Bürgermeister bestätigte Entwurf des Jahresabschlusses 2009 der Stadt Haan vorgelegt (1. NKF Jahresabschluss). Der Jahresabschluss besteht aus der Bilanz, der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung, den Teilrechnungen, dem Anhang und dem Lagebericht. Die Unterlagen sind dieser Vorlage beigefügt (wegen des Umfangs erhalten alle Stadtverordneten die Teilrechnungen als CD, die Mitglieder des Rechnungsprüfungsausschusses und die Ratsfraktionen zusätzlich die Teilrechnungen in gedruckter Form).

Der im Haushaltsjahr 2009 entstandene Jahresfehlbetrag von 11.192.198,92 Euro wird gemäß der Vorgabe des § 75 Abs. 2 GO NRW durch die Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage gedeckt. Im Haushaltsplan 2009 ist der Jahresfehlbetrag mit 10.164.388 Euro veranschlagt. Das Jahresergebnis hat sich hauptsächlich durch geringer als veranschlagt ausgefallene Erträge bei der Gewerbesteuer verschlechtert.

Ermächtigungen für Aufwendungen (Ergebnishaushalt) aus 2009 in das Haushaltsjahr 2010 wurden nicht übertragen.

Die aus 2009 nach 2010 übertragenen Ermächtigungen für Auszahlungen für Investitionen betragen 6.631.722,81 Euro.

 

Der Rat leitet den Jahresabschluss an den Rechnungsprüfungsausschuss.

 

Die Prüfung und Testierung des Jahresabschlusses 2009 gemäß § 101 GO NRW soll am 13.07.2011 im Rechnungsprüfungsausschuss erfolgen und stützt sich auf den Prüfungsbericht der WIBERA Wirtschaftsprüfungsgesellschaft.

 

Danach erfolgt nach Beratung im Haupt- und Finanzausschuss am 04.10.2011 und im Rat am 18.10.2011 gemäß § 96 Abs. 1 GO NRW die Feststellung des Jahresabschlusses 2009 und die Entlastung des Bürgermeisters durch die Ratsmitglieder.

Beschlussvorschlag:

Der Entwurf des Jahresabschlusses zum 31.12.2009 der Stadt Haan wird

zur Kenntnis genommen und zur Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss weitergeleitet.