Betreff
Neufassung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Düsseldorf
hier: Sachstandsbericht
Vorlage
61/062/2011
Art
Informationsvorlage

Sachverhalt:

 

Anlass für die Neufassung des Regionalplans

Der gültige Regionalplan für den Regierungsbezirk Düsseldorf wurde im Jahr 1999 rechtskräftig. Der damals noch als Gebietsentwicklungsplan bezeichnete Plan (GEP '99) legt auf der Grundlage des Landesentwicklungsplans (LEP 1995) die regionalen Ziele der Raumordnung und Landesplanung für die Entwicklung des Regierungsbezirks und für alle raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen im Plangebiet fest. U. a. bildet er die Grundlage für die Anpassung der Bauleitpläne der Gemeinden an die Ziele der Raumordnung und Landesplanung (§ 1 Abs. 4 Baugesetzbuch).

Der anvisierte neue Landesentwicklungsplan (LEP 2025) wird neue Vorgaben für die Regionalplanung bringen. Darüber hinaus erfordern neue demographische, ökonomische, soziale und ökologische Herausforderungen eine Neuausrichtung der Regionalentwicklung. Aus diesem Grund hat der Regionalrat am 24.03.2010 der Regionalplanungsbehörde (Bezirksregierung Düsseldorf) den Auftrag erteilt, mit den vorbereitenden Arbeiten für die Neufassung des Regionalplans zu beginnen. Die Planungsregion hat dabei im Zuge der Übertragung von Planungskompetenzen auf den Regionalverband Ruhrgebiet neue Grenzen bekommen.

 

Verfahrensablauf

In einer Auftaktveranstaltung am 03.09.2010 mit Vertretern des Regionalrats, der Gebietskörperschaften und der Verbände, an der auch die Stadt Haan teilnahm, wurde über das geplante Verfahren informiert. Der voraussichtliche Ablauf kann dem Schema in Anlage 1 entnommen werden.

In der informellen Vorlaufphase für die Fortschreibung des Regionalplans geht es zunächst darum, regionale Strukturen, Chancen und Problemlagen näher zu beleuchten und Themen zu identifizieren, die für die Raumentwicklung besonders wichtig sind. Hierzu hatte die Bezirksregierung eine „Start-Broschüre“ erstellt, die Thesen und Ideen für eine zukunftsorientierte Regionalplanung formuliert und die bei der Auftaktveranstaltung als Diskussionsgrundlage diente. In teilregionalen Planergesprächen der Bezirksregierung mit den Kommunen und Kreisen wurde der Ideenfindungsprozess fortgesetzt. Am 24.03.2011 informierte die Bezirksregierung den Planungsausschuss des Regionalrats mit dem „Sachstandsbericht zur Fortschreibung der Regionalplanung“ über die ersten Ergebnisse der Beteiligung. Zur Zeit finden "Runde Tische" und Arbeitskreise statt. Hierbei nahm die Stadt Haan am 11.05.2011 zum Thema „Großflächiger Einzelhandel“ teil. Die Bezirksregierung plant, auf der Grundlage der Beteiligungsergebnisse bis 2011 Leitlinien und Konzepte zu erarbeiten, die dann nach Beschluss des Regionalrats in einem Planentwurf umgesetzt werden sollen. Zur Abstimmung des Entwurfs sind Gespräche mit jeder einzelnen Gemeinde vorgesehen.

Als erster förmlicher Verfahrensschritt nach Raumordnungsrecht soll 2012 der Erarbeitungsbeschluss für den Regionalplan gefasst werden. Anschließend soll die im Landesplanungsgesetz geregelte Beteiligung von Behörden und Verbänden sowie der Öffentlichkeit durchgeführt werden. In diesem Rahmen wird den Kommunen der Planentwurf mit Begründung und Umweltbericht übersendet, zu dem sie dann eine Stellungnahme abgeben können. Der Zeitplan hängt insbesondere vom Fortschritt des Verfahrens zur Neufassung des Landesentwicklungsplans ab, dessen Inhalte schon mit einbezogen werden sollen. Nachdem die Beteiligungsverfahren durchgeführt worden sind und darauf aufbauend ein Entwurf für neue Festlegungen der Regionalplanung erstellt worden ist, steht der abschließende Beschluss des Regionalrats zur Aufstellung des Regionalplans an. Nach dem Genehmigungsverfahren und der Bekanntmachung tritt der neue Regionalplan in Kraft.

Einbindung der politischen Gremien der Stadt Haan

Wie bereits dargestellt ist das förmliche Beteiligungsverfahren frühestens im nächsten Jahr zu erwarten. Nach Zusendung und Prüfung des Entwurfs des neuen Regionalplans wird die Verwaltung hierzu eine Stellungnahme vorbereiten. Anschließend wird sie diese zwecks Herbeiführung eines Beschlusses über die Stellungnahme in die zuständigen Ausschüsse und den Rat der Stadt Haan einbringen. Die Verwaltung wird über den weiteren Verlauf des Verfahrens zur Neuaufstellung des Regionalplans berichten.

Weitere Informationen

Die Internetseite „www.bezreg-duesseldorf.nrw.de/planen_bauen/regionalplan/regionalplan fortschreibung.html“ bietet umfangreiche Informationen zur Überarbeitung des Regionalplans. U. a. können hier die oben genannte Broschüre und der genannte Bericht heruntergeladen werden.

 

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss nimmt von dem Bericht zur Neufassung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Düsseldorf Kenntnis.