hier: Sachstandsbericht
Sachverhalt:
Anlass für die
Neufassung des Regionalplans
Der gültige
Regionalplan für den Regierungsbezirk Düsseldorf wurde im Jahr 1999 rechtskräftig.
Der damals noch als Gebietsentwicklungsplan bezeichnete Plan (GEP '99) legt auf
der Grundlage des Landesentwicklungsplans (LEP 1995) die regionalen Ziele der
Raumordnung und Landesplanung für die Entwicklung des Regierungsbezirks und für
alle raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen im Plangebiet fest. U. a. bildet
er die Grundlage für die Anpassung der Bauleitpläne der Gemeinden an die Ziele
der Raumordnung und Landesplanung (§ 1 Abs. 4 Baugesetzbuch).
Der anvisierte
neue Landesentwicklungsplan (LEP 2025) wird neue Vorgaben für die Regionalplanung
bringen. Darüber hinaus erfordern neue demographische, ökonomische, soziale und
ökologische Herausforderungen eine Neuausrichtung der Regionalentwicklung. Aus
diesem Grund hat der Regionalrat am 24.03.2010 der Regionalplanungsbehörde
(Bezirksregierung Düsseldorf) den Auftrag erteilt, mit den vorbereitenden
Arbeiten für die Neufassung des Regionalplans zu beginnen. Die Planungsregion
hat dabei im Zuge der Übertragung von Planungskompetenzen auf den
Regionalverband Ruhrgebiet neue Grenzen bekommen.
Verfahrensablauf
In einer
Auftaktveranstaltung am 03.09.2010 mit Vertretern des Regionalrats, der
Gebietskörperschaften und der Verbände, an der auch die Stadt Haan teilnahm,
wurde über das geplante Verfahren informiert. Der voraussichtliche Ablauf kann
dem Schema in Anlage 1
entnommen werden.
In der informellen Vorlaufphase für
die Fortschreibung des Regionalplans geht es zunächst darum, regionale
Strukturen, Chancen und Problemlagen näher zu beleuchten und Themen zu
identifizieren, die für die Raumentwicklung besonders wichtig sind. Hierzu
hatte die Bezirksregierung eine „Start-Broschüre“ erstellt, die Thesen und
Ideen für eine zukunftsorientierte Regionalplanung formuliert und die bei der
Auftaktveranstaltung als Diskussionsgrundlage diente. In teilregionalen
Planergesprächen der Bezirksregierung mit den Kommunen und Kreisen wurde der
Ideenfindungsprozess fortgesetzt. Am 24.03.2011 informierte die Bezirksregierung
den Planungsausschuss des Regionalrats mit dem „Sachstandsbericht zur
Fortschreibung der Regionalplanung“ über die ersten Ergebnisse der Beteiligung.
Zur Zeit finden "Runde Tische" und Arbeitskreise statt. Hierbei nahm
die Stadt Haan am 11.05.2011 zum Thema „Großflächiger Einzelhandel“ teil. Die
Bezirksregierung plant, auf der Grundlage der Beteiligungsergebnisse bis 2011
Leitlinien und Konzepte zu erarbeiten, die dann nach Beschluss des Regionalrats
in einem Planentwurf umgesetzt werden sollen. Zur Abstimmung des Entwurfs sind
Gespräche mit jeder einzelnen Gemeinde vorgesehen.
Als erster förmlicher
Verfahrensschritt nach Raumordnungsrecht soll 2012 der Erarbeitungsbeschluss
für den Regionalplan gefasst werden. Anschließend soll die im Landesplanungsgesetz
geregelte Beteiligung von Behörden und Verbänden sowie der Öffentlichkeit
durchgeführt werden. In diesem Rahmen wird den Kommunen der Planentwurf mit
Begründung und Umweltbericht übersendet, zu dem sie dann eine Stellungnahme
abgeben können. Der Zeitplan hängt insbesondere vom Fortschritt des Verfahrens
zur Neufassung des Landesentwicklungsplans ab, dessen Inhalte schon mit
einbezogen werden sollen. Nachdem die Beteiligungsverfahren durchgeführt worden
sind und darauf aufbauend ein Entwurf für neue Festlegungen der Regionalplanung
erstellt worden ist, steht der abschließende Beschluss des Regionalrats zur
Aufstellung des Regionalplans an. Nach dem Genehmigungsverfahren und der
Bekanntmachung tritt der neue Regionalplan in Kraft.
Einbindung der
politischen Gremien der Stadt Haan
Wie bereits
dargestellt ist das förmliche Beteiligungsverfahren frühestens im nächsten Jahr
zu erwarten. Nach Zusendung und Prüfung des Entwurfs des neuen Regionalplans
wird die Verwaltung hierzu eine Stellungnahme vorbereiten. Anschließend wird
sie diese zwecks Herbeiführung eines Beschlusses über die Stellungnahme in die
zuständigen Ausschüsse und den Rat der Stadt Haan einbringen. Die Verwaltung
wird über den weiteren Verlauf des Verfahrens zur Neuaufstellung des
Regionalplans berichten.
Weitere
Informationen
Die Internetseite
„www.bezreg-duesseldorf.nrw.de/planen_bauen/regionalplan/regionalplan
fortschreibung.html“ bietet umfangreiche Informationen zur Überarbeitung des
Regionalplans. U. a. können hier die oben genannte Broschüre und der genannte
Bericht heruntergeladen werden.
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss nimmt von dem Bericht zur Neufassung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Düsseldorf Kenntnis.