Sachverhalt:

 

1. Bisheriges Verfahren

Mit Beschluss des Rates vom 08.09.2009 wurde die 20. Veränderungssperre für das Gebiet des Bebauungsplans Nr. 61 „Tenger“ beschlossen (Sitzungsvorlage PLUA 61/032/2009).

Der Rat der Stadt Haan hat am 24.05.2011 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 172 „Grünzug Tenger“ gefasst und hierbei die Planungsziele konkretisiert. Zur Sicherung der Planungsziele wurde zudem beschlossen, den Geltungsbereich der Veränderungssperre Nr. 20 auf das Plangebiet des Bebauungsplanes Nr. 172 „Grünzug Tenger“ zu begrenzen.

 

 

 

2. Erfordernis zur 1. Verlängerung der Veränderungssperre Nr. 20

Im Bereich der Veränderungssperre Nr. 20 bestehen verschiedene, noch nicht abgeschlossene bauaufsichtliche Verfahren bzw. besteht die Möglichkeit weiterer Bauvorhaben. Diese lassen befürchten, dass die Durchführung der Planung eines Grünzugs, wie mit der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 172 beabsichtigt, unmöglich gemacht oder wesentlich erschwert werden würde. 

Das Mittel der Veränderungssperre ist daher erforderlich und aufrecht zu erhalten, um dem begegnen zu können. Die Veränderungssperre tritt mit Rechtskraft des Bebauungsplans Nr. 172, spätestens jedoch nach Ablauf von 2 Jahren, außer Kraft. Da die Bebauungsplanänderung zum vorgenannten Datum noch keine Rechtskraft erlangt haben wird, ist es zur Sicherung der Planungsziele geboten, die 1. Verlängerung der Veränderungssperre Nr. 20 gemäß § 17 (1) Satz 3 BauGB für die Dauer eines Jahres zu beschließen. Der hierzu erarbeitete Satzungsentwurf ist der Anlage 2 zu entnehmen.

 

 

 

3. Beschlussempfehlung und weiteres Vorgehen

Die Verwaltung empfiehlt, die Satzung zur 1. Verlängerung der Veränderungssperre Nr. 20 für den Bereich des Bebauungsplans Nr. 172 "Grünzug Tenger" zu beschließen.

Die Satzung zur 1. Verlängerung der Veränderungssperre Nr. 20 für das Gebiet des Bebauungsplans 172 „Grünzug Tenger“ wird durch Bekanntmachung des Ratsbeschlusses im Amtsblatt der Stadt Haan rechtskräftig.

 

 

Beschlussvorschlag:

 

„Die Satzung über die 1. Verlängerung der Veränderungssperre Nr. 20 für das Gebiet des zur Aufstellung beschlossenen Bebauungsplans Nr. 172 „Grünzug Tenger“ wird gemäß dem als Anlage beigefügten Entwurf beschlossen.

 

Das Gebiet der Veränderungssperre Nr. 20 befindet sich in Unterhaan und umfasst die Flächen südlich und südwestlich der Tennisanlage Sombers bis zum Wäldchen nördlich des Heidewegs, die frühere Gaststätte Tenger mit den umgebenden Flurstücken, weitere Freiflächen östlich der früheren Gaststätte und westlich des Thienhauser Baches nach Süden bis zum Beginn der Wohnbaugrundstücke am Hülsberg. Der genaue beabsichtigte Plangeltungsbereich ist der in Anlage zur Sitzungsvorlage enthaltenen Zeichnung zu entnehmen.“

 

Finanz. Auswirkung:

 

keine