hier: Verlängerung der Veränderungssperre, § 17 (1) BauGB
Sachverhalt:
1. Bisheriges Verfahren
Mit
Beschluss des Rates vom 08.09.2009 wurde die 20. Veränderungssperre für das
Gebiet des Bebauungsplans Nr. 61 „Tenger“ beschlossen (Sitzungsvorlage PLUA
61/032/2009).
Der
Rat der Stadt Haan hat am 24.05.2011 den Aufstellungsbeschluss für den
Bebauungsplan Nr. 172 „Grünzug Tenger“ gefasst und hierbei die Planungsziele
konkretisiert. Zur Sicherung der Planungsziele wurde zudem beschlossen, den
Geltungsbereich der Veränderungssperre Nr. 20 auf das Plangebiet des
Bebauungsplanes Nr. 172 „Grünzug Tenger“ zu begrenzen.
2. Erfordernis zur 1.
Verlängerung der Veränderungssperre Nr. 20
Im Bereich der
Veränderungssperre Nr. 20 bestehen verschiedene, noch nicht abgeschlossene
bauaufsichtliche Verfahren bzw. besteht die Möglichkeit weiterer Bauvorhaben.
Diese lassen befürchten, dass die Durchführung der Planung eines Grünzugs, wie
mit der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 172 beabsichtigt, unmöglich gemacht
oder wesentlich erschwert werden würde.
Das Mittel der Veränderungssperre ist daher
erforderlich und aufrecht zu erhalten, um dem begegnen zu können. Die
Veränderungssperre tritt mit Rechtskraft des Bebauungsplans Nr. 172, spätestens
jedoch nach Ablauf von 2 Jahren, außer Kraft. Da die Bebauungsplanänderung zum
vorgenannten Datum noch keine Rechtskraft erlangt haben wird, ist es zur
Sicherung der Planungsziele geboten, die 1. Verlängerung der Veränderungssperre
Nr. 20 gemäß § 17 (1) Satz 3 BauGB für die Dauer eines Jahres zu beschließen.
Der hierzu erarbeitete Satzungsentwurf ist der Anlage 2 zu entnehmen.
3. Beschlussempfehlung und
weiteres Vorgehen
Die Verwaltung empfiehlt, die Satzung zur 1.
Verlängerung der Veränderungssperre Nr. 20 für den Bereich des Bebauungsplans
Nr. 172 "Grünzug Tenger" zu beschließen.
Die Satzung zur 1. Verlängerung der
Veränderungssperre Nr. 20 für das Gebiet des Bebauungsplans 172 „Grünzug
Tenger“ wird durch Bekanntmachung des Ratsbeschlusses im Amtsblatt der Stadt
Haan rechtskräftig.
Beschlussvorschlag:
„Die Satzung
über die 1. Verlängerung der Veränderungssperre Nr. 20 für das Gebiet des zur
Aufstellung beschlossenen Bebauungsplans Nr. 172 „Grünzug Tenger“ wird gemäß
dem als Anlage beigefügten Entwurf beschlossen.
Das Gebiet der Veränderungssperre Nr.
20 befindet sich in Unterhaan und umfasst die Flächen südlich und südwestlich
der Tennisanlage Sombers bis zum Wäldchen nördlich des Heidewegs, die frühere
Gaststätte Tenger mit den umgebenden Flurstücken, weitere Freiflächen östlich
der früheren Gaststätte und westlich des Thienhauser Baches nach Süden bis zum
Beginn der Wohnbaugrundstücke am Hülsberg. Der genaue beabsichtigte
Plangeltungsbereich ist der in Anlage zur Sitzungsvorlage enthaltenen Zeichnung
zu entnehmen.“
Finanz. Auswirkung:
keine