Betreff
Bürgerantrag zur Grünabfallsammlung
Vorlage
10/099/2011/1
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage

Sachverhalt:

 

Anlass der Vorlage

Herr Wolfram E. Schneider-Mombaur hat den anliegenden Bürgerantrag zur Entsorgung privater Grünabfälle in Haan gestellt. Er beantragt "eine kostenfreie Entsorgung privater Grünabfälle für Haaner Bürger auf einem kontrollierten Gelände oder dem Bauhof (Nachweis durch Personalausweis) – zumindest in Frühjahr und Herbst." Weitere Ausführungen in seinem Antrag sind der Anlage zu entnehmen.

Der Haupt- und Finanzausschuss hat den Bürgerantrag mit Beschluss vom 17.05.2011 zur Beratung an den Planungs- und Umweltausschuss verwiesen.

 

 

Stellungnahme der Verwaltung

Zu dem vorliegenden Bürgerantrag ist nicht vorrangig zu entscheiden, wann, wo und wie zukünftig private Gartenabfälle angenommen werden, sondern zunächst, ob überhaupt eine "kostenfreie" Entsorgung ermöglicht werden soll. Kostenfrei bedeutet im Sinne des Antragstellers ja lediglich, dass der Bürger bei der Anlieferung von Gartenabfällen nichts bezahlen muss. Die entstehenden Kosten wären von der Stadt zu tragen. Dabei scheidet eine Finanzierung aus allgemeinen Deckungsmitteln, nicht nur wegen des Nothaushaltes, aus. Üblich ist, auch in den von Herrn Schneider-Mombaur genannten Städten Solingen, Erkrath, Hilden und Mettmann, eine Finanzierung aus dem Gebührenhaushalt "Abfallwirtschaft". Das ist gebührenrechtlich zulässig, jedenfalls gibt es bisher keine Rechtsprechung, die die Einrechnung der Kosten für die private Grünabfallentsorgung in den Gebührenetat untersagt. Zu entscheiden ist hier allerdings, ob eine solche Vorgehensweise unter dem Aspekt der Gebührengerechtigkeit für vertretbar gehalten wird.

Es gibt auch im Angebotsspektrum der Haaner Abfallwirtschaft durchaus einige Leistungen, die ganz (Schadstoffsammlung, Annahme Elektroaltgeräte, blaue Tonne für Altpapier, Grundausstattung Bio-Tonne) oder teilweise (zusätzliche Bio-Tonnen, Sperrmüllabfuhr) aus dem Gebührenaufkommen quersubventioniert werden. Allen hiermit erfassten Abfällen -von Küchenabfällen bis zur Einbauküche- ist gemein, dass sie in jedem gebührenzahlenden Haaner Haushalt anfallen (können). Bei Gartenabfällen hingegen ist das anders, man denke z.B. an den Geschosswohnungsbau.

Deshalb hält es die Verwaltung absolut für vertretbar, wenn der Abfallerzeuger bei der Anlieferung seiner privaten Gartenabfälle, die derzeit durch die Kooperation mit einem Haaner Entsorgungsunternehmen ja durchaus vor Ort möglich ist, für deren Entsorgung auch bezahlt.

Sollte es aber politischer Wille sein, dem Bürgerantrag zu entsprechen und die "kostenfreie" Gartenabfall-Entsorgung zu ermöglichen, wäre auch dabei die Zusammenarbeit mit diesem Entsorgungsunternehmen, der Firma Bartz, Schallbruch, erste Option. Die Grünabfallannahme auf öffentlichen Plätzen, wie im Antrag dargestellt nach Solinger Modell, müsste zunächst auf ihre Sinnhaftigkeit untersucht und dann organisiert werden. Die kostenlose Entsorgung könnte aber ohnehin erst in der Gebührenkalkulation für 2012 berücksichtigt werden, wobei die Verwaltung im Moment nicht annähernd abzuschätzen vermag, in welcher Größenordnung sich die Kosten dafür bewegen würden.

Die Abgabe von Abfällen durch die Bürger auf dem städtischen Betriebshof ist nicht Gegenstand der Planung gewesen und könnte erst mittelfristig realisiert werden. Dazu wären die Zufahrt zur Rampe auszubauen (bisher nur provisorisch angelegt für betriebsinterne Abläufe), damit kollisionsfreie An- und Abfahrten möglich werden, weitere Containerplätze an der Laderampe anzulegen, Absturzsicherungen anzubringen etc. Zeitnah sind dafür weder die finanziellen noch die personellen Ressourcen verfügbar. Die Verwaltung schließt aber nicht aus, dass sich aufgrund  abfallwirtschaftlicher Entwicklungen in den nächsten Jahren (Gesetzgebung, Rohstoffmärkte) die Notwendigkeit ergibt, verschiedene Wertstoffe anzunehmen.

 

Beschlussvorschlag:

 

Dem Bürgerantrag von Herrn  Wolfram E. Schneider-Mombaur zur kostenfreien Entsorgung privater Grünabfälle für Haaner Bürger wird nicht gefolgt.

Finanz. Auswirkung:

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