hier: Aufstellungsbeschluss, § 2 (1) BauGB,
Beschluss der Planungsziele,
Beschluss über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung, § (1) BauGB
Sachverhalt:
Es wird auf die
Beratungen am 10.05.2011 im Planungs- und Umweltausschuss sowie auf die
Sitzungsvorlage 61/055/2011 verwiesen.
Das geänderte
Konzept ging am 18.08.2011 bei der Verwaltung per Email ein.
Aufgrund
verschiedenster unbesetzter Stellen im Aufgabenbereich des Planungsamtes, einer
darüber hinaus weiter angespannten Personalsituation durch langfristig geplante
und genehmigte Urlaubsansprüche in den Schulsommerferien sowie anderer
vorrangiger Projekte mit besonderer Bedeutung für die Stadtentwicklung scheidet
eine Prüfung und differenzierte Stellungnahme zu den eingereichten Unterlagen
durch die Verwaltung für die Sitzung am 13.9.2011 aus.
Für die Ausschusssitzung
ist der Vortrag von Seiten der Vorhabenträger vorgesehen.
Beschlussvorschlag:
„1./ Die Aufstellung der 1.
Änderung des Bebauungsplans Nr. 151 „August-Macke-Weg“ wird gemäß § 2 (1) BauGB
beschlossen.
Das
Plangebiet liegt in Haan-West. Es wird begrenzt im Westen von der Bebauung
Thienhausener Straße 37-45, im Süden von der Bebauung Dürerstraße 94-98, im
Osten von den Geschoßwohnungsbauten August-Macke-Weg 1 und 2 sowie im Norden
durch die Flächen des katholischen Friedhofs Thienhausen. Die genaue
Festsetzung des räumlichen Geltungsbereichs erfolgt durch die Planzeichnung.
2./ Den Planungszielen
entsprechend dieser Sitzungsvorlage wird zugestimmt.
3./ Die frühzeitige Unterrichtung
und Erörterung nach § 3 (1) BauGB wird in Form einer öffentlichen
Diskussionsveranstaltung durchgeführt. Die Planunterlagen sind auf die Dauer
von 2 Wochen öffentlich auszulegen."
Finanz. Auswirkung:
keine