Betreff
1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 151 "August-Macke-Weg"
hier: Aufstellungsbeschluss, § 2 (1) BauGB,
Beschluss der Planungsziele,
Beschluss über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung, § (1) BauGB
Vorlage
61/064/2011
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Es wird auf die Beratungen am 10.05.2011 im Planungs- und Umweltausschuss sowie auf die Sitzungsvorlage 61/055/2011 verwiesen.

 

Das geänderte Konzept ging am 18.08.2011 bei der Verwaltung per Email ein.

 

Aufgrund verschiedenster unbesetzter Stellen im Aufgabenbereich des Planungsamtes, einer darüber hinaus weiter angespannten Personalsituation durch langfristig geplante und genehmigte Urlaubsansprüche in den Schulsommerferien sowie anderer vorrangiger Projekte mit besonderer Bedeutung für die Stadtentwicklung scheidet eine Prüfung und differenzierte Stellungnahme zu den eingereichten Unterlagen durch die Verwaltung für die Sitzung am 13.9.2011 aus.

 

Für die Ausschusssitzung ist der Vortrag von Seiten der Vorhabenträger vorgesehen.

 

 

Beschlussvorschlag:

 

„1./  Die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 151 „August-Macke-Weg“ wird gemäß § 2 (1) BauGB beschlossen.

Das Plangebiet liegt in Haan-West. Es wird begrenzt im Westen von der Bebauung Thienhausener Straße 37-45, im Süden von der Bebauung Dürerstraße 94-98, im Osten von den Geschoßwohnungsbauten August-Macke-Weg 1 und 2 sowie im Norden durch die Flächen des katholischen Friedhofs Thienhausen. Die genaue Festsetzung des räumlichen Geltungsbereichs erfolgt durch die Planzeichnung.

 

2./   Den Planungszielen entsprechend dieser Sitzungsvorlage wird zugestimmt.

 

3./   Die frühzeitige Unterrichtung und Erörterung nach § 3 (1) BauGB wird in Form einer öffentlichen Diskussionsveranstaltung durchgeführt. Die Planunterlagen sind auf die Dauer von 2 Wochen öffentlich auszulegen."

 

Finanz. Auswirkung:

 

keine