Sachverhalt:
Anlass der Vorlage
Der Vertrag über die Fahrbahnreinigung
im Haaner Stadtgebiet mittels Großkehr-maschine endet zum 31.12.2012 nach
5-jähriger Laufzeit. Die Leistung ist daher neu auszuschreiben.
Vor Beginn des
Ausschreibungsverfahrens sind die Vertragsdauer und der Leistungsumfang neu festzulegen.
Da im Jahr 2013 die Neubeschaffung der Kleinkehrmaschine ansteht, ist auch
diese in die Überlegungen mit einzubeziehen.
Derzeitiger Leistungsumfang
·
Reinigung der Fahrbahnen, Rinnen,
Parkspuren, Parkflächen, Bushaltestellen, Plätze und Verkehrsinseln durch
Einsatz einer Großkehrmaschine
·
Reinigung alle 2 Wochen
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wöchentliche Reinigung während der
Hauptlaubfallzeit zwischen der 41. und der 49. KW.
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Bezirksweise Reinigung an insgesamt 3 Tagen
pro Reinigungsdurchgang
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Zusätzlicher Einsatz eines Handreinigers
während der Einsatzzeiten der Großkehrmaschine, der schwer zugängliche Stellen
mit Besen oder Blasgerät reinigt und das Kehrgut der Maschine zuführt
·
maschinelle Reinigung von Straßenrinnen um
Verkehrsinseln
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Sondereinsätze nach Sturmereignissen:
Einsammeln und Entsorgen von großen Ästen, die eine maschinelle Reinigung der
Straße verhindern.
Zusätzlich auszuschreibender
Leistungsumfang
a) Die Verwaltung hat bisher bei
Ausschreibungen die Wildkrautentfernung aus den Rinnen nicht explizit
ausgeschrieben, da die bisher eingesetzten Unternehmer aus eigenem Antrieb bei
Bedarf statt des normalen Kehrbesens eine Wildkrautbürste eingesetzt haben, die
das Unkraut aus den Rinnen entfernte. Deshalb wurde die Notwendigkeit hierzu
nicht erkannt. Die von der Firma Awista eingesetzten Kehrmaschinen können zwar
mit einer Wildkrautbürste ausgerüstet werden, jedoch wird mit diesen Bürsten
das Wildkraut nur sehr begrenzt entfernt. Infolge dessen ist es zu einer
zunehmenden Verunkrautung der Rinnen gekommen. Dies wirkt sich auch negativ auf
die Bürgersteige aus, da der Wildkrautsamen aus den Rinnen auch dorthin
getragen wird. Daher ist es notwendig, die Wildkrautentfernung zum Einen ausdrücklich
mit auszuschreiben und zum Zweiten die gewünschte Reinigungsleistung, nämlich
die vollständige Entfernung des Wildkrautes mit Wurzeln und Samen, genau zu
spezifizieren. Die Wildkrautbürste sollte laut Einschätzung des Baubetriebshofes
viermal jährlich eingesetzt werden.
b) In der Hauptlaubfallzeit wissen die
Kehrpflichtigen in besonders belaubten Straßen oft nicht mehr wohin mit den
Blättern auf den Bürgersteigen und fegen diese in die Rinnen. Wenn die
Kehrmaschine um diese Haufen herumfährt, verwehen diese Haufen wieder und das
Reinigungsergebnis ist insgesamt unbefriedigend. Deshalb wurde der Unternehmer
in der Vergangenheit beauftragt, dieses Laub ebenfalls aufzunehmen. Vergütet
wurde dies mit rund 3.800 € netto. Diese Leistung ist ebenfalls in den
Ausschreibungstext mit aufzunehmen. Die Pflicht der Bürger, den Kehricht selbst
zu entsorgen, bleibt davon unberührt. Im Umweltkalender wird auf diese
Verpflichtung hingewiesen.
Vertragslaufzeit
Als Vertragslaufzeit favorisiert die
Verwaltung eine Dauer von 8 Jahren. In diesem Zeitraum kann eine
Großkehrmaschine vollständig abgeschrieben werden, so dass günstigere
Konditionen zu erwarten sind.
Einschaltung eines Fachbüros
Im Juli 2010 erfolgte eine
umfangreiche Vergaberechtsreform, im Zuge derer auch die VOL neu gefasst wurde.
Aufgrund der vielfältig geänderten Rechtsvorschriften und der Komplexität von
EU-weiten Ausschreibungen, insbesondere im Bereich der Bieterrügen, strebt die
Verwaltung die Einschaltung eines Fachbüros an.
Kleinkehrmaschine
Die Bürger begrüßen den verbesserten
Leistungsstandard gegenüber der bis 2006 erbrachten Unternehmerleistung,
insbesondere im Innenstadtbereich. Es gibt so gut wie keine Beschwerden.
Die Organisation der Reinigung ist
durch die gute Ortskenntnis und Flexibilität der Mitarbeiter einfacher und
zügiger zu erledigen.
Die Einsätze werden nach tatsächlichem
Arbeitsanfall gefahren, sie können kurzfristig verändert werden, so dass
gegenüber einem Unternehmer eine enorme Flexibilität gegeben ist.
Der Kontrollaufwand ist sehr gering.
Aus den Jahresrechnungen der Jahre
2007 bis 2010 ergeben sich für die Kleinkehrmaschine durchschnittliche
Gesamtkosten von rund 58.000 €. Dem stehen rund 66.500 € gegenüber, die im Jahr
2007 lt. damaliger Preisgleitklausel für den bis zum 31.03.2006 beauftragten
Unternehmer sowie Zusatzleistungen des Bauhofes, die jetzt im Leistungsumfang
der Kleinkehrmaschine enthalten sind, zu zahlen gewesen wären.
Demnach ist der Betrieb einer eigenen
Kleinkehrmaschine weitaus günstiger.
Vorschlag
der Verwaltung:
Da sowohl die Bürger aber auch der
Baubetriebshof mit der derzeitigen Regelung sehr zufrieden sind und darüber
hinaus auch die Kosten niedriger ausfallen, als im Vergleichsjahr 2007 zu den
Konditionen des ehemaligen Unternehmervertrages, sollte die Kleinkehrmaschine
weiterhin durch den Baubetriebshof betrieben werden.
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt, die
öffentliche Straßenreinigung im Stadtgebiet mittels Großkehrmaschine europaweit
zu den bisherigen Konditionen, ergänzt um zusätzliche Vorgaben zur
Wildkrautentfernung und Laubhaufenentfernung, auszuschreiben und den Auftrag
mit Wirkung zum 01.01.2013 für die Dauer von 8 Jahren zu vergeben. Die
Ausschreibung wird durch ein Fachbüro begleitet.
Die Kleinkehrmaschine wird weiterhin
durch den städtischen Bauhof betrieben.
Finanz. Auswirkung:
Rund 82.000
€ im ersten Jahr.
Refinanzierung über den Gebührenhaushalt Straßenreinigung
(ausgenommen städt. Pflichtanteil für „öffentl. Interesse“ von ca. 15 %).