Betreff
Öffentliche Straßenreinigung im Stadtgebiet ab 01.01.2013
Vorlage
60/027/2011
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Anlass der Vorlage

 

Der Vertrag über die Fahrbahnreinigung im Haaner Stadtgebiet mittels Großkehr-maschine endet zum 31.12.2012 nach 5-jähriger Laufzeit. Die Leistung ist daher neu auszuschreiben.

 

Vor Beginn des Ausschreibungsverfahrens sind die Vertragsdauer und der Leistungsumfang neu festzulegen. Da im Jahr 2013 die Neubeschaffung der Kleinkehrmaschine ansteht, ist auch diese in die Überlegungen mit einzubeziehen.

 

 

Derzeitiger Leistungsumfang

 

·         Reinigung der Fahrbah­nen, Rinnen, Parkspuren, Parkflächen, Bushaltestellen, Plätze und Verkehrsinseln durch Einsatz einer Großkehrmaschine

·         Reinigung alle 2 Wochen

·         wöchentliche Reinigung während der Hauptlaubfallzeit zwischen der 41. und der 49. KW.

·         Bezirksweise Reinigung an insgesamt 3 Tagen pro Reinigungsdurchgang

·         Zusätzlicher Einsatz eines Handreinigers während der Einsatzzeiten der Großkehrmaschine, der schwer zugängliche Stellen mit Besen oder Blasgerät reinigt und das Kehrgut der Maschine zuführt

·         maschinelle Reinigung von Straßenrinnen um Verkehrsinseln

·         Sondereinsätze nach Sturmereignissen: Einsammeln und Entsorgen von großen Ästen, die eine maschinelle Reinigung der Straße verhindern.

 

 

Zusätzlich auszuschreibender Leistungsumfang

 

a)        Die Verwaltung hat bisher bei Ausschreibungen die Wildkrautentfernung aus den Rinnen nicht explizit ausgeschrieben, da die bisher eingesetzten Unternehmer aus eigenem Antrieb bei Bedarf statt des normalen Kehrbesens eine Wildkrautbürste eingesetzt haben, die das Unkraut aus den Rinnen entfernte. Deshalb wurde die Notwendigkeit hierzu nicht erkannt. Die von der Firma Awista eingesetzten Kehrmaschinen können zwar mit einer Wildkrautbürste ausgerüstet werden, jedoch wird mit diesen Bürsten das Wildkraut nur sehr begrenzt entfernt. Infolge dessen ist es zu einer zunehmenden Verunkrautung der Rinnen gekommen. Dies wirkt sich auch negativ auf die Bürgersteige aus, da der Wildkrautsamen aus den Rinnen auch dorthin getragen wird. Daher ist es notwendig, die Wildkrautentfernung zum Einen ausdrücklich mit auszuschreiben und zum Zweiten die gewünschte Reinigungsleistung, nämlich die vollständige Entfernung des Wildkrautes mit Wurzeln und Samen, genau zu spezifizieren. Die Wildkrautbürste sollte laut Einschätzung des Baubetriebshofes viermal jährlich eingesetzt werden.

 

b)        In der Hauptlaubfallzeit wissen die Kehrpflichtigen in besonders belaubten Straßen oft nicht mehr wohin mit den Blättern auf den Bürgersteigen und fegen diese in die Rinnen. Wenn die Kehrmaschine um diese Haufen herumfährt, verwehen diese Haufen wieder und das Reinigungsergebnis ist insgesamt unbefriedigend. Deshalb wurde der Unternehmer in der Vergangenheit beauftragt, dieses Laub ebenfalls aufzunehmen. Vergütet wurde dies mit rund 3.800 € netto. Diese Leistung ist ebenfalls in den Ausschreibungstext mit aufzunehmen. Die Pflicht der Bürger, den Kehricht selbst zu entsorgen, bleibt davon unberührt. Im Umweltkalender wird auf diese Verpflichtung hingewiesen.

 

 

Vertragslaufzeit

 

Als Vertragslaufzeit favorisiert die Verwaltung eine Dauer von 8 Jahren. In diesem Zeitraum kann eine Großkehrmaschine vollständig abgeschrieben werden, so dass günstigere Konditionen zu erwarten sind.

 

 

Einschaltung eines Fachbüros

 

Im Juli 2010 erfolgte eine umfangreiche Vergaberechtsreform, im Zuge derer auch die VOL neu gefasst wurde. Aufgrund der vielfältig geänderten Rechtsvorschriften und der Komplexität von EU-weiten Ausschreibungen, insbesondere im Bereich der Bieterrügen, strebt die Verwaltung die Einschaltung eines Fachbüros an.

 

 

 

 

Kleinkehrmaschine

 

Die Bürger begrüßen den verbesserten Leistungsstandard gegenüber der bis 2006 erbrachten Unternehmerleistung, insbesondere im Innenstadtbereich. Es gibt so gut wie keine Beschwerden.

Die Organisation der Reinigung ist durch die gute Ortskenntnis und Flexibilität der Mitarbeiter einfacher und zügiger zu erledigen.

Die Einsätze werden nach tatsächlichem Arbeitsanfall gefahren, sie können kurzfristig verändert werden, so dass gegenüber einem Unternehmer eine enorme Flexibilität gegeben ist.

Der Kontrollaufwand ist sehr gering.

 

Aus den Jahresrechnungen der Jahre 2007 bis 2010 ergeben sich für die Kleinkehrmaschine durchschnittliche Gesamtkosten von rund 58.000 €. Dem stehen rund 66.500 € gegenüber, die im Jahr 2007 lt. damaliger Preisgleitklausel für den bis zum 31.03.2006 beauftragten Unternehmer sowie Zusatzleistungen des Bauhofes, die jetzt im Leistungsumfang der Kleinkehrmaschine enthalten sind, zu zahlen gewesen wären.

Demnach ist der Betrieb einer eigenen Kleinkehrmaschine weitaus günstiger.

 

 

Vorschlag der Verwaltung:

 

Da sowohl die Bürger aber auch der Baubetriebshof mit der derzeitigen Regelung sehr zufrieden sind und darüber hinaus auch die Kosten niedriger ausfallen, als im Vergleichsjahr 2007 zu den Konditionen des ehemaligen Unternehmervertrages, sollte die Kleinkehrmaschine weiterhin durch den Baubetriebshof betrieben werden.

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die öffentliche Straßenreinigung im Stadtgebiet mittels Großkehrmaschine europaweit zu den bisherigen Konditionen, ergänzt um zusätzliche Vorgaben zur Wildkrautentfernung und Laubhaufenentfernung, auszuschreiben und den Auftrag mit Wirkung zum 01.01.2013 für die Dauer von 8 Jahren zu vergeben. Die Ausschreibung wird durch ein Fachbüro begleitet.

 

Die Kleinkehrmaschine wird weiterhin durch den städtischen Bauhof betrieben.

 

Finanz. Auswirkung:

 

Rund 82.000 € im ersten Jahr.

Refinanzierung über den Gebührenhaushalt Straßenreinigung (ausgenommen städt. Pflichtanteil für „öffentl. Interesse“ von ca. 15 %).