Sachverhalt:

 

Die alte Sportanlage in Gruiten ist eine sogenannte „Kampfbahn Typ B“. Sie besteht aus einem großen Spielfeld, einer 400 m-Rundbahn sowie diversen Leichtathletikanlagen. Große Teile des eigentlichen Spielfeldes stammen noch aus den 50er-Jahren. 1974/75 wurde die Sportanlage erweitert und in der jetzigen Form als Kampfbahn ausgebaut. 1990 wurde die Anlage teilsaniert. Dabei wurde nur die Deckschicht von Platz und Laufbahn erneuert.

 

Geht man von einer Haltbarkeit des Tennenbelages von 15-20 Jahren aus – in der Regel entspricht der Belag dann nicht mehr der gewünschten Korngrößenverteilung (der Feinanteil hat sich dann stark erhöht) – hat die Anlage ihren Zenit überschritten. Sie entspricht mit ihrer Tennendecke darüber hinaus auch nicht den heutigen Anforderungen an eine moderne Sportanlage.

 

Bereits 1979 war geplant, die Sportanlage an die Gruitener Straße/Windfoche zu verlagern und das alte Sportplatzgelände für Wohnbebauung zu nutzen.

 

Ein Grund dafür war u.a., mögliche Nutzungskonflikte im Bereich der Sinterstraße/Kalkstraße auszuschließen.

 

Anfang 2002 wurde das bereits begonnen Verfahren zum Teilnahmewettbewerb Sportplatzverlagerung Gruiten wieder eingestellt.

 

2005/2006 hat sich der Arbeitskreis „Sport“ mit der Situation der Haaner Sportanlage befasst und zusammen mit Vertretern der Schulen und Vereine gemeinsam nach Lösungsmöglichkeiten gesucht, u.a. auch zur Frage einer dezentralen oder zentralen Anlage.

 

2007 hat der HFA die Sanierung der Sportanlage Hochdahler Straße beschlossen. Die Frage eines gemeinsamen Standortes für beide Fußballvereine an der Gruitener Straße/Windfoche war damit kein Thema mehr.

 

Im April 2010 hat der Förderverein Fußball aus Gruiten angeregt, den Sportplatz nicht an die Gruitener Straße/Windfoche zu verlagern und statt dessen die Sportanlage am alten Standort zu sanieren.

 

Anfang Juni 2010 haben der TSV Gruiten und der Förderverein gemeinsam den Antrag gestellt, den Sportplatz in Gruiten an alter Stelle zu sanieren.

 

In den darauffolgenden Monaten hat der Förderverein Finanzierungsmodelle aufgestellt und Kostenschätzungen eingereicht. Nach Beratungen im Schul- und Sportausschuss Ende 2010 hat der Rat bei den Haushaltsplanberatungen Anfang 2011 Mittel für Planungskosten mit einem Sperrvermerk versehen.

 

Im Mai 2011 hat sich der Planungs- und Umweltausschuss mit der vom Förderverein vorgelegten Schallprognose zum Sportplatz befasst. Auf Wunsch des Vorsitzenden des Fördervereins hat die Verwaltung im Juni 2011 zu einem Runden Tisch (unter Beteiligung der Vereine und der Politik) eingeladen. Als Ergebnis wurden u.a. einvernehmlich die Funktionsbereiche der zu sanierenden Sportanlage festgelegt:

 

  • Großspielfeld mit Kunststoffrasen, brutto 68 x 100 Meter
  • Das vorhandene Kleinspielfeld wird wegen der evtl. Schallprobleme zukünftig nicht in die Vereinsnutzung einbezogen. Ein Ersatzspielfeld ist nicht erforderlich.
  • Kurzstreckenlaufbahn bis 100 Meter mit vier Laufbahnen. Die Frage des Belages, Kunststoffrasen oder Kunststoffbelag muss noch festgelegt werden.
  • Kugelstoßanlage
  • Weitsprunganlage
  • Hochsprunganlage - entfällt
  • Zuschauertribüne – entfällt ebenfalls

 

Die Verwaltung erklärte darüber hinaus, dass dieselben Ausbaustandards wie an der Hochdahler Straße gelten sollten. Damit werde eine Gleichbehandlung zwischen Gruiten und Haan ermöglicht.

 

Im HFA und Rat Anfang Juli 2011 wurde der Sperrvermerk aufgehoben, eine Konzeptstudie durch einen Sachverständigen beschlossen sowie die Überprüfung eines Szenario "Betrieb gewerblicher Art (BGA) Sportplatz Gruiten".

 

 

Baukosten

Die Konzeptstudie mit Kostenermittlung und drei Varianten liegt vor. Die von der Verwaltung favorisierte Variante 1 ist als Anlage beigefügt. Die Varianten unterscheiden sich durch die Belagsart der Kurzstreckenlaufbahn bzw. von der Lage der Laufbahn. Bei der Variante 1 und 2 werden die benötigten Flächen für die Kurzstreckenlaufbahn zusätzlich zum Großspielfeld hergestellt. Bei der Variante 3 ist sie im Großspielfeld integriert. Variante 1 hat darüber hinaus einen Kunststoffbelag und nicht einen Kunststoffrasenbelag wie die Variante 2. Der Kunststoffbelag für die Kurzstreckenlaufbahn ist mehr als doppelt so lange haltbar wie der Kunststoffrasen. Bei einem Einheitspreisunterschied von 10 €/m² ist allein das ein Grund, keinen Kunststoffrasen für die Anlaufbahnen zu verwenden.

 

Die Gesamtkosten für die Variante 1 belaufen sich auf          688.000 €

Die Gesamtkosten für die Variante 2 belaufen sich auf          682.000 €

Die Gesamtkosten für die Variante 3 belaufen sich auf          643.000 €

 

 

Zu den vorgenannten Kosten kommen bei allen Varianten noch jeweils Kosten für die Lärmschutzwand von ca. 72.000 € und für die Fällung der Pappeln von ca. 35.000 € sowie Planungskosten gemäß HOAI von ca. 74.000 € hinzu.

 

 

Auf Wunsch des Vorsitzenden des Schul- und Sportausschusses wird eine Gegenüberstellung in Form einer Synopse der Kostenschätzung des Fördervereins und des von der Verwaltung beauftragten Gutachtens erarbeitet. Das Ergebnis liegt zur Zeit noch nicht vor und wird nachgereicht.

 

Zur Kostenklarstellung ist ebenfalls ein Auszug aus der Fachzeitschrift "Playground + Landscape 4/2011" beigefügt, aus dem hervorgeht, dass die Stadt Wiesbaden mittlerweile den 19. städtischen Tennenplatz zum Kunststoffrasenplatz umgebaut hat und derzeit mit Umbaukosten von rund 900.000 € pro Platz rechnet.

 

2011 sollen die Planungskosten von 74.000 € außerplanmäßig zur Verfügung gestellt werden, weil dadurch der Zeitplan um ca. 3 Monate verkürzt werden kann und somit eine Chance besteht, die Maßnahme auch 2012 abzuschließen.

 

 

Finanzierung:

Über das von der Verwaltung zu prüfende Szenario (BGA Sportplatz Gruiten) liegen noch keine abschließenden Erkenntnisse vor. Die Verwaltung wird, falls bis zum Sitzungstermin Ergebnisse vorliegen, darüber berichten.

 

Im Mai 2011 hat der Förderverein ein Finanzierungsmodell vorgelegt, bei dem sich sowohl der Förderverein als auch der TSV Gruiten an den Gesamtkosten beteiligen wollten. Gleichzeitig wurde vorgeschlagen, die "Sportpauschale" für vier Jahre für die Sanierung des Sportplatzes einzusetzen. Mittel aus der Kultur- und Sozialstiftung der Stadtsparkasse sollten ebenfalls verwendet werden.

 

Der Rat hat im Juli 2011 die Verwendung der "Sportpauschale" (jährlich 79.000 €) der Jahre 2011 bis 2014 für die Sanierung der Sportanlage Gruiten beschlossen. Die Sportpauschale 2011 soll zur Finanzierung der o.a. außerplanmäßigen Auszahlung von 74.000 € in 2011 für Planungskosten eingesetzt werden.

 

Aus einem Erschließungsvertrag mit einem Bauträger an der Sinterstraße ist ein Bürgschaftsrestbetrag in Höhe von 89.000 € noch bei der Stadt hinterlegt. Die Verwaltung wird versuchen, diese Mittel für die Lärmschutzwand zu verwenden.

 

Die Kultur- und Sozialstiftung der Stadtsparkasse Haan hat für den Fall, dass die Gesamtfinanzierung gesichert ist, einen namhaften Betrag in Aussicht gestellt.

 

Die Bereitstellung der restlichen Mittel muss im Rahmen der Aufstellung des Investitionsprogrammes für 2012 (Haushaltsplan 2012) geklärt werden. Eine Zusage über die Finanzierung der Restmittel kann zur Zeit nicht gegeben werden.

 

 

Zeitplan:

Ø  Nach Beschluss im Schul- und Sportausschuss sowie Haupt- und Finanzausschuss und Rat im Oktober 2011 wird die Verwaltung versuchen, für die Planungskosten bei der Kommunalaufsicht die Zustimmung zur Änderung der Investitionsliste 2011 einzuholen.

Ø  Erteilung des Planungsauftrages im November/Dezember 2011.

Ø  Freigabe des Projektes im Bau-, Vergabe-, Verkehrs- und Feuerschutzausschuss im Februar 2012.

Ø  Veröffentlichung der Ausschreibung nach Genehmigung des Haushaltsplanes durch die Kommunalaufsicht im Mai 2012.

Ø  Beginn der Arbeiten frühestens im Juli 2012.

Ø  Fertigstellung der Anlage frühestens im November 2012 bei entsprechend günstigen Witterungsbedingungen.

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

1.      Der Leistung einer außerplanmäßigen investiven Auszahlung für 2011 in Höhe von 74.000 € für Planungskosten für die Sanierung des Sportplatzes in Gruiten im Produkt 080120 –Sportplätze- wird zugestimmt.

2.      Die Maßnahme soll in das Investitionsprogramm 2012 des Haushaltsplanes 2012 aufgenommen werden.