Betreff
Plakatierungssatzung
Vorlage
32-2/009/2011
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

In seiner Sitzung am 27. 04. 2010 hatte der Rat der Stadt Haan eine Satzung über das Anbringen bzw. Aufstellen von Werbeträgern beschlossen. Diese sog. Plakatierungssatzung verfolgte das Ziel, die übermäßige Werbung im öffentlichen Straßenraum einzudämmen und eine Verschandelung des Stadtbildes zu verhindern. Dieses Ziel wurde seit Inkrafttreten der Satzung am 01. 06. 2010 erreicht.

 

Die Verwaltung hat Antragsteller auch überwiegend von den nur noch beschränkt zulässigen Werbemöglichkeiten überzeugen können. Weniger Verständnis bestand bei den Antragstellern, welche örtliche Veranstaltungen durchführen, die nicht von den Regelungen in § 4 Abs. 1 Satz 1 der Satzung erfasst werden. Dieser lautet:

 

Großflächige Werbeträger dürfen nur für die politische Werbung bei Wahlen, für Werbeaktionen anlässlich kultureller Veranstaltungen (z. B. Haaner Kirmes), für überregionale Großsportveranstaltungen, Märkte, Messen bzw. Kongresse (z. B. Parteitage) sowie für Vereins- oder Stadtveranstaltungen zugelassen werden.

 

Daher schlägt die Verwaltung vor, diese Vorschrift in der anliegenden Fassung zu ändern. Die Änderung sieht bei der Werbung für örtliche Veranstaltungen keine Unterscheidungen mehr vor.

 

Beschlussvorschlag:

 

„Die Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Haan über das Anbringen bzw. Aufstellen von Werbeträgern vom 04. 05. 2010 wird in der Fassung der Anlage beschlossen.“