Betreff
Feststellung des Jahresabschlusses 2009 der Stadt Haan
Vorlage
20/019/2011
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Mit Beschluss vom 12.07.2011 überwies der Rat der Stadt Haan den von der Stadtkämmerin aufgestellten und vom Bürgermeister bestätigten Entwurf des Jahresabschlusses 2009 zur Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss.

 

Nach § 101 Abs. 1 GO NRW prüft der Rechnungsprüfungsausschuss den Jahresabschluss.

 

Die Prüfung wurde nicht durch das Rechnungsprüfungsamt eigenständig durchgeführt; von der Möglichkeit nach § 103 Abs. 5 GO NRW, sich bei der Durchführung Dritter zu bedienen, wurde Gebrauch gemacht. Mit Beschluss des Rates vom 13.02.2007 wurde entsprechend der Empfehlung des Rechnungsprüfungsausschusses die Prüfung des Jahresabschlusses 2009 an die WIBERA Wirtschaftsprüfungsgesellschaft vergeben.

 

Die Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat daher am 13.07.2011 für den Jahresabschluss 2009 der Stadt Haan den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk gem. § 101 Abs. 3 GO NRW erteilt.

 

Gem. § 101 Abs. 7 GO NRW wurde der Bestätigungsvermerk von der Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses mit Datum 13.07.2011 unterzeichnet.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 13.07.2011 

 

- dem Rat empfohlen, gemäß § 96 Abs. 1 GO NRW den Jahresabschluss für 2009 Stadt Haan festzustellen

 

 und  in seiner Sitzung am 29.08.2011

 

- den Ratsmitgliedern empfohlen, gem. § 96 Abs. 1 GO NRW den Bürgermeister für das Haushaltsjahr 2009 zu entlasten.

 

Der im Haushaltsjahr 2009 entstandene Jahresfehlbetrag von 11.192.198,92 Euro wird gemäß der Vorgabe des § 75 Abs. 2 GO NRW durch die Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage gedeckt.

 

Von der Möglichkeit gem. § 101 Abs. 2 GO NRW vor Abgabe des Prüfberichtes durch den Rechnungsprüfungsausschuss an den Rat der Stadt Haan zum Prüfungsergebnis Stellung zu nehmen, hat der Bürgermeister keinen Gebrauch gemacht.

 

Der vom Rat festgestellte Jahresabschluss 2009 wird dem Landrat in Mettmann als Aufsichtsbehörde unverzüglich angezeigt. Der Jahresabschluss 2009 wird entsprechend den Vorschriften der Gemeindeordnung NRW bekannt gemacht.

 

Beschlussvorschlag:

 

„Der  Jahresabschluss 2009 der Stadt Haan wird gem. § 96 Abs. 1 GO NRW festgestellt.

 

Der im Haushaltsjahr 2009 entstandene Jahresfehlbetrag von 11.192.198,92 Euro wird gemäß der Vorgabe des § 75 Abs. 2 GO NRW durch die Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage gedeckt.

 

Die Ratsmitglieder entlasten gemäß § 96 Abs. 1 GO NRW den Bürgermeister für das Haushaltsjahr 2009.“