Sachverhalt:
Grundsätzliches zum Haushaltsplan 2011 und zur Haushaltssatzung 2011
Der Rat der Stadt Haan hat am 29.03.2011 die Haushaltssatzung 2011 und das Haushaltssicherungskonzept 2011 – 2015 beschlossen. Der Landrat des Kreises Mettmann als Aufsichtsbehörde hat das Haushaltssicherungskonzept nicht genehmigt. Die Haushaltssatzung 2011 konnte daher nicht öffentlich bekannt gemacht werden. Den Kreditbedarf 2011 zur Mitfinanzierung der Investitionen hat die Aufsichtsbehörde genehmigt. Die vorläufige Haushaltsführung ist Folge der Nicht-Genehmigung des Haushaltssicherungskonzeptes. Der eingeschränkte finanzwirtschaftliche Handlungsspielraum bewegt sich im Rahmen der Vorschriften über die vorläufige Haushaltsführung und des durch den Leitfaden des Innenministeriums NRW ("Maßnahmen und Verfahren zur Haushaltssicherung" vom 06.03.2009) vorgegebenen Duldungsbereichs. Der vom Rat beschlossene Haushaltsplan bleibt in der Zeit der vorläufigen Haushaltsführung die haushaltswirtschaftliche Leitlinie für Rat und Verwaltung.
Änderungen des Haushaltsplanes 2011 und der
Haushaltssatzung 2011
hier: Haushaltsermächtigungen für die bisher nicht veranschlagte Investitionsmaßnahme "Technologiepark Haan | NRW, 2. Bauabschnitt (Grunderwerb und Erschließung)"
Der zweite Bauabschnitt des Technologieparks Haan | NRW muss jetzt umgehend realisiert werden, da ein Unternehmen kurzfristig zunächst mehr als 8/10 der noch auszuweisenden gewerblichen Bauflächen erwerben möchte. Das Gewerbegebiet befindet sich im Süden des Ortsteils Gruiten an der Windfoche.
Der Planungs- und Umweltausschuss hat am 13.09.2011 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 168 "Technologiepark Haan | NRW, 2. Bauabschnitt" gefasst.
Zur Finanzierung der Investitionen (Grunderwerb, Erschließung, Kreisverkehr Polnische Mütze) sind nach heutigem Stand keine Kreditaufnahmen erforderlich. Die Maßnahmen sind im beschlossenen Haushaltsplan 2011 nicht veranschlagt.
Die investive Kosten- und Finanzierungsübersicht für den zweiten Bauabschnitt des Technologieparks Haan | NRW für den Zeitraum ab 2011 gliedert sich in folgende Teilbereiche:
Auszahlungen |
2011 Mio.EUR |
2012 Mio.EUR |
2013 Mio.EUR |
2014 Mio. EUR |
2015 ff. Mio. EUR |
Grunderwerb einschl. Polnische Mütze |
- |
5,048 |
- |
0,010 |
- |
Entwässerung |
- |
0,540 |
- |
- |
- |
Straßenbau |
- |
0,325 |
- |
0,555 |
- |
Begrünung |
- |
- |
- |
0,600 |
- |
Kreisverkehr Polnische Mütze Sonstiges (Unvorher-gesehenes u.a.) |
- - |
- 0,061x) |
0,500 - |
- 0,035x) |
- - |
|
- |
5,974 |
0,500 |
1,200 |
- |
x) Bei der Veranschlagung im Haushaltsplan werden die Mittel anteilig den
Haushaltsansätzen für die Entwässerung, den Straßenbau und die Begrünung
zugeteilt.
Die Auszahlungen ab 2011 betragen zusammen 7,674 Mio. EUR.
Vor 2011 sind im Rahmen des ersten Bauabschnittes bereits Auszahlungen angefallen, die auf den zweiten Bauabschnitt angerechnet werden müssen (Grunderwerb und Entwässerung).
Im Haushaltsplan 2011 und im Planungsjahr 2012 (Ergebnisplan) sind die Mittel für die städtebauliche Planung veranschlagt.
Einzahlungen |
2011 Mio.EUR |
2012 Mio.EUR |
2013 Mio.EUR |
2014 Mio.EUR |
2015 ff. Mio.EUR |
Grundstückskaufpreise |
- |
7,792 |
- |
- |
1,568 |
Erschließungsbeiträge |
- |
1,390 |
- |
- |
0,165 |
Kanalanschlussbeiträge |
- |
0,568 |
- |
- |
0,067 |
|
- |
9,750 |
- |
- |
1,800 |
Die Gesamteinzahlungen betragen zusammen 11,550 Mio.EUR.
Der Erlös aus dem anstehenden Verkauf von städtischen Flächen in einem anderen Teil der Stadt als Ersatzland an einen Verkäufer der Flächen aus dem Gebiet des zweiten Bauabschnittes ist hier nicht aufgeführt.
Die Kaufverträge für die von der Stadt noch anzukaufenden Flächen von Dritten sollen 2011 beurkundet werden. Die Auszahlung der Kaufpreise durch die Stadt erfolgt dann 2012.
Der Flächenverkauf an das Unternehmen soll ebenfalls 2011 erfolgen. 2012 erfolgt die Einzahlung bei der Stadt.
Vor dem Erlass der Haushaltssatzung 2012 oder der Zustimmung der Aufsichtsbehörde in 2012 zu den Investitions-Dringlichkeitslisten 2012 – 2015 können auch Aufträge an Dritte zu den Baumaßnahmen 2012 "Entwässerung" und "Straßenbau" anfallen und Verträge für den vorgesehenen Grunderwerb an der Polnischen Mütze abgeschlossen werden.
Die Verwaltung kann die o.a. Verpflichtungen zur Leistung von Auszahlungen (fällig in 2012) nur eingehen, wenn der Haushaltsplan 2011 hierzu ermächtigt.
Dazu ist jetzt erforderlich:
- die Veranschlagung der Verpflichtungsermächtigungen in den betreffenden
Teilfinanzplänen des Haushaltsplanes 2011 und die Ergänzung der Übersicht über die Verpflichtungsermächtigungen (Anlage zum Haushaltsplan).
Hinweis: Verpflichtungsermächtigungen ermöglichen es der Stadt, bereits 2011
finanzielle Zusagen zu machen, auch wenn diese erst 2012 zu Zahlungen
bei der Stadt führen.
- die Ergänzung der bestehenden Investitions-Dringlichkeitslisten A und B 2011 – 2014 (= Investitionsprogramm der Stadt) um die Maßnahme "Technologiepark Haan | NRW, 2. Bauabschnitt".
Hinweis: Die Ein- und Auszahlungen der Maßnahme werden in die für 2012
aufzustellenden Investitions-Dringlichkeitslisten aufgenommen.
- die Änderung des § 3 der Haushaltssatzung 2011 (Gesamtbetrag der Verpflichtungs- ermächtigungen, der zur Leistung von Investitionsauszahlungen in künftigen Jahren erforderlich ist). Der Gesamtbetrag ist durch die zusätzlichen Verpflichtungsermächtigungen zu erhöhen.
- die Anpassung der Haushaltssatzung 2011 durch die Änderung des § 3 der
Haushaltssatzung (Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen).
Nach heutigem Stand ist die Finanzierung aller Investitionsauszahlungen durch die Einzahlung aus dem Verkauf der Gewerbeflächen an das Unternehmen sichergestellt. Durch Gewerbesteuerzahlungen wird das Unternehmen die finanzwirtschaftliche Situation der Stadt verbessern.
Gemäß Gemeindeordnung NRW können die oben genannten Haushaltsermächtigungen nur über den Erlass einer Nachtragshaushaltssatzung festgestellt werden. Eine Nachtragssatzung kann nur erlassen werden, wenn zuvor für das Haushaltsjahr auch eine Haushaltssatzung beschlossen und in Kraft getreten ist. Da die Haushaltssatzung 2011 nicht öffentlich bekanntgemacht werden konnte, kann eine Nachtragssatzung nicht erlassen werden. Ein formelles Haushaltsplanverfahren für eine "neue" Haushaltssatzung 2011 mit Haushaltssicherungskonzept (mit geändertem Verfahren gemäß § 76 Abs. 2 Gemeindeordnung NRW: Haushaltsausgleich spätestens im zehnten auf das Haushaltsjahr folgenden Jahr) mit der Aufnahme der zusätzlichen Haushaltsermächtigungen kann zeitlich nicht durchgeführt werden.
Nach Abstimmung mit der Kommunalaufsicht ist zu diesem Zeitpunkt im Nothaushalt wegen der dringlich erforderlichen Haushaltsermächtigungen das Bereitstellungs-verfahren wie nachstehend beschrieben abzuwickeln.
Der Rat soll beschließen, dass
1. die folgenden Verpflichtungsermächtigungen bei den Investitionsmaßnahmen in den entsprechenden Teilfinanzplänen veranschlagt und in den Haushaltsplan 2011
übernommen werden:
Ankauf von Grundstücken |
Verpflichtungsermächtigung 2011 |
= |
5.048.000 EUR |
Entwässerung |
Verpflichtungsermächtigung 2011 |
= |
578.000 EUR |
Straßenbau |
Verpflichtungsermächtigung 2011 |
= |
348.000 EUR |
Alle Verpflichtungsermächtigungen gehen zulasten des Haushaltsjahres 2012 (werden also 2012 zur Auszahlung fällig).
2. die bestehenden Investitions-Dringlichkeitslisten A (rentierliche Maßnahmen) und B (unrentierliche Maßnahmen) 2011 – 2014 um die Maßnahme "Technologiepark
Haan | NRW, 2. Bauabschnitt" ergänzt werden.
3. der in § 3 der Haushaltssatzung 2011 genannte Gesamtbetrag der Verpflichtungs-
ermächtigungen von 1.628.774 EUR durch die neuen Verpflichtungsermächtigungen von 5.974.000 EUR für die Maßnahme "Technologiepark Haan | NRW, 2. Bauabschnitt" auf 7.602.774 EUR angehoben wird.
Für diese Anhebung muss die Haushaltssatzung 2011 geändert werden. Die
angepasste Haushaltssatzung 2011 ist als Anlage 2 beigefügt und vom Rat jetzt zu
verabschieden.
Diese Verwaltungsvorlage und der gefasste Ratsbeschluss werden dem Landrat in Mettmann als Aufsichtsbehörde zur Zustimmung vorgelegt.
Beschlussvorschlag:
Die am 29.03.2011 gefassten Beschlüsse zum Haushalt 2011 der Stadt Haan werden wie folgt geändert:
„1. Die nachstehenden Verpflichtungsermächtigungen werden veranschlagt und in die entsprechenden Teilfinanzpläne des Haushaltsplanes 2011 übernommen:
Produkt 011200
Grundstücksmanagement
Ankauf von Grundstücken - Technologiepark Haan | NRW, 2. Bauabschnitt und Polnische Mütze - |
Verpflichtungsermächtigung 2011 = 5.048.000 EUR zulasten des Haushaltsjahres 2012 = 5.048.000 EUR |
Produkt 110210
Abwasseranlagen
Entwässerung - Technologiepark Haan | NRW, 2. Bauabschnitt - |
Verpflichtungsermächtigung 2011 = 578.000 EUR zulasten des Haushaltsjahres 2012 = 578.000 EUR |
Produkt 120110
Bau und Verwaltung von Verkehrsflächen und Verkehrsanlagen
Straßenbau - Technologiepark Haan | NRW, 2. Bauabschnitt - |
Verpflichtungsermächtigung 2011 = 348.000 EUR zulasten des Haushaltsjahres 2012 = 348.000 EUR |
Die Finanzierung der Investitionsauszahlungen in 2012 wird durch die Einzahlungen (Grundstückskaufpreis, Beiträge) aus dem ersten Flächenverkauf aus dem 2. Bauabschnitt des Technologieparks Haan | NRW gesichert.
Die ergänzte Übersicht über die Verpflichtungsermächtigungen wird gemäß
Anlage 1 zu dieser Vorlage beschlossen.
2. Die Investitions-Dringlichkeitslisten A (rentierliche Maßnahmen) und B (unrentierliche Maßnahmen) 2011–2014 werden um die Maßnahme "Technologiepark Haan | NRW, 2. Bauabschnitt" wie folgt ergänzt:
|
|
2011 EUR |
2012 EUR |
2013 EUR |
2014 EUR |
Entwässerung (Liste A) |
- |
578.000 |
- |
- |
|
Grunderwerb einschl. Polnische Mütze, Straßenbau, Begrünung, Kreisverkehr Polnische Mütze (Liste B) |
- |
5.396.000 |
500.000 |
1.200.000 |
|
|
|
5.974.000 |
500.000 |
1.200.000 |
|
Auszahlungen insgesamt: 7.674.000 EUR.
Die Finanzierung der Investitionsauszahlungen wird durch die Einzahlungen
(Grundstückskaufpreis, Beiträge) aus dem ersten Flächenverkauf aus dem
2. Bauabschnitt des Technologieparks Haan | NRW gesichert.
3. Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen, der zur Leistung von
Investitionsauszahlungen in künftigen Jahren erforderlich ist, wird gegenüber der
bisherigen Festsetzung von 1.628.774 EUR um 5.974.000 EUR erhöht und damit auf 7.602.774 EUR festgesetzt.
Die dadurch geänderte Haushaltssatzung 2011 gemäß Anlage 2 zu dieser Vorlage
wird beschlossen.“