Betreff
Haushaltsermächtigungen für die neue Investitionsmaßnahme "Technologiepark Haan / NRW, 2. Bauabschnitt (Grunderwerb und Erschließung )" durch Änderung des Haushaltsplanes 2011 und der Haushaltssatzung 2011
Vorlage
20/020/2011
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Grundsätzliches zum Haushaltsplan 2011 und zur  Haushaltssatzung 2011

 

Der Rat der Stadt Haan hat am 29.03.2011 die Haushaltssatzung 2011 und das Haushaltssicherungskonzept 2011 – 2015 beschlossen. Der Landrat des Kreises Mettmann als Aufsichtsbehörde hat das Haushaltssicherungskonzept nicht genehmigt. Die Haushaltssatzung 2011 konnte daher nicht öffentlich bekannt gemacht werden. Den Kreditbedarf 2011 zur Mitfinanzierung der Investitionen hat die Aufsichtsbehörde genehmigt. Die vorläufige Haushaltsführung ist Folge der Nicht-Genehmigung des Haushaltssicherungskonzeptes. Der eingeschränkte finanzwirtschaftliche Handlungsspielraum bewegt sich im Rahmen der Vorschriften über die vorläufige Haushaltsführung und des durch den Leitfaden des Innenministeriums NRW ("Maßnahmen und Verfahren zur Haushaltssicherung" vom 06.03.2009) vorgegebenen Duldungsbereichs. Der vom Rat beschlossene Haushaltsplan bleibt in der Zeit der vorläufigen Haushaltsführung die haushaltswirtschaftliche Leitlinie für Rat und Verwaltung.

 

 

 

Änderungen des Haushaltsplanes 2011 und der Haushaltssatzung 2011

hier:   Haushaltsermächtigungen für die bisher nicht veranschlagte Investitionsmaßnahme "Technologiepark Haan | NRW, 2. Bauabschnitt (Grunderwerb und Erschließung)"

 

 

Der zweite Bauabschnitt des Technologieparks Haan | NRW muss jetzt umgehend realisiert werden, da ein Unternehmen kurzfristig zunächst mehr als 8/10 der noch auszuweisenden gewerblichen Bauflächen erwerben möchte. Das Gewerbegebiet befindet sich im Süden des Ortsteils Gruiten an der Windfoche.

Der Planungs- und Umweltausschuss hat am 13.09.2011 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 168 "Technologiepark Haan | NRW, 2. Bauabschnitt" gefasst.

 

Zur Finanzierung der Investitionen (Grunderwerb, Erschließung, Kreisverkehr Polnische Mütze) sind nach heutigem Stand keine Kreditaufnahmen erforderlich. Die Maßnahmen sind im beschlossenen Haushaltsplan 2011 nicht veranschlagt.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die investive Kosten- und Finanzierungsübersicht für den zweiten Bauabschnitt des Technologieparks Haan | NRW für den Zeitraum ab 2011 gliedert sich in folgende Teilbereiche:

 

Auszahlungen

 

2011

Mio.EUR

 

2012

Mio.EUR

2013

Mio.EUR

2014

Mio. EUR

2015 ff.

Mio. EUR

Grunderwerb

einschl. Polnische

Mütze

 

-

5,048

-

0,010

-

Entwässerung

 

-

0,540

-

-

-

Straßenbau

-

 

0,325

-

0,555

-

Begrünung

 

-

-

-

0,600

-

Kreisverkehr

Polnische Mütze

 

Sonstiges (Unvorher-gesehenes u.a.)

 

-

 

 

-

 

-

 

 

0,061x)

0,500

 

 

-

-

 

 

0,035x)

-

 

 

-

 

 

-

5,974

0,500

1,200

-

 

x)  Bei der Veranschlagung im Haushaltsplan werden die Mittel anteilig den

    Haushaltsansätzen für die Entwässerung, den Straßenbau und die Begrünung

    zugeteilt.

 

Die Auszahlungen ab 2011 betragen zusammen 7,674 Mio. EUR.

 

Vor 2011 sind im Rahmen des ersten Bauabschnittes bereits Auszahlungen angefallen, die auf den zweiten Bauabschnitt angerechnet werden müssen (Grunderwerb und Entwässerung).

 

Im Haushaltsplan 2011 und im Planungsjahr 2012 (Ergebnisplan) sind die Mittel für die städtebauliche Planung veranschlagt.

 

Einzahlungen

2011

Mio.EUR

 

2012

Mio.EUR

2013

Mio.EUR

2014

Mio.EUR

2015 ff.

Mio.EUR

Grundstückskaufpreise

 

-

7,792

-

-

1,568

Erschließungsbeiträge

 

-

1,390

-

-

0,165

Kanalanschlussbeiträge

 

-

 

0,568

-

-

0,067

 

-

9,750

 

-

-

1,800

Die Gesamteinzahlungen betragen zusammen 11,550 Mio.EUR.

 

Der Erlös aus dem anstehenden Verkauf von städtischen Flächen in einem anderen Teil der Stadt als Ersatzland an einen Verkäufer der Flächen aus dem Gebiet des zweiten Bauabschnittes ist hier nicht aufgeführt.

 

Die Kaufverträge für die von der Stadt noch anzukaufenden Flächen von Dritten sollen 2011 beurkundet werden. Die Auszahlung der Kaufpreise durch die Stadt erfolgt dann 2012.

Der Flächenverkauf an das Unternehmen soll ebenfalls 2011 erfolgen. 2012 erfolgt die Einzahlung bei der Stadt.

Vor dem Erlass der Haushaltssatzung 2012 oder der Zustimmung der Aufsichtsbehörde in 2012 zu den Investitions-Dringlichkeitslisten 2012 – 2015 können auch Aufträge an Dritte zu den Baumaßnahmen 2012 "Entwässerung" und "Straßenbau" anfallen und Verträge für den vorgesehenen Grunderwerb an der Polnischen Mütze abgeschlossen werden. 

 

Die Verwaltung kann die o.a. Verpflichtungen zur Leistung von Auszahlungen (fällig in 2012) nur eingehen, wenn der Haushaltsplan 2011 hierzu ermächtigt.

 

Dazu ist jetzt erforderlich:

 

-   die Veranschlagung der Verpflichtungsermächtigungen in den betreffenden

    Teilfinanzplänen des Haushaltsplanes 2011 und die Ergänzung der Übersicht über die Verpflichtungsermächtigungen (Anlage zum Haushaltsplan).

    Hinweis:   Verpflichtungsermächtigungen ermöglichen es der Stadt, bereits 2011

                   finanzielle Zusagen zu machen, auch wenn diese erst 2012 zu Zahlungen

                   bei der Stadt führen.

 

-   die Ergänzung der bestehenden Investitions-Dringlichkeitslisten A und B 2011 – 2014 (= Investitionsprogramm der Stadt) um die Maßnahme "Technologiepark Haan | NRW,  2. Bauabschnitt".

    Hinweis:   Die Ein- und Auszahlungen der Maßnahme werden in die für 2012

                   aufzustellenden Investitions-Dringlichkeitslisten aufgenommen.

 

-   die Änderung des § 3 der Haushaltssatzung 2011 (Gesamtbetrag der Verpflichtungs-    ermächtigungen, der zur Leistung von Investitionsauszahlungen in künftigen Jahren  erforderlich ist). Der Gesamtbetrag ist durch die zusätzlichen Verpflichtungsermächtigungen zu erhöhen.

 

-   die Anpassung der Haushaltssatzung 2011 durch die Änderung des § 3 der

    Haushaltssatzung (Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen).

 

Nach heutigem Stand ist die Finanzierung aller Investitionsauszahlungen durch die Einzahlung aus dem Verkauf der Gewerbeflächen an das Unternehmen sichergestellt. Durch Gewerbesteuerzahlungen wird das Unternehmen die finanzwirtschaftliche Situation der Stadt verbessern.

 

Gemäß Gemeindeordnung NRW können die oben genannten Haushaltsermächtigungen nur über den Erlass einer Nachtragshaushaltssatzung festgestellt werden. Eine Nachtragssatzung kann nur erlassen werden, wenn zuvor für das Haushaltsjahr auch eine Haushaltssatzung beschlossen und in Kraft getreten ist. Da die Haushaltssatzung 2011 nicht öffentlich bekanntgemacht werden konnte, kann eine Nachtragssatzung nicht erlassen werden. Ein formelles Haushaltsplanverfahren für eine "neue" Haushaltssatzung 2011 mit Haushaltssicherungskonzept (mit geändertem Verfahren gemäß § 76 Abs. 2 Gemeindeordnung NRW: Haushaltsausgleich spätestens im zehnten auf das Haushaltsjahr folgenden Jahr) mit der Aufnahme der zusätzlichen Haushaltsermächtigungen kann zeitlich nicht durchgeführt werden.

 

 

 

Nach Abstimmung mit der Kommunalaufsicht ist zu diesem Zeitpunkt im Nothaushalt wegen der dringlich erforderlichen Haushaltsermächtigungen das Bereitstellungs-verfahren wie nachstehend beschrieben abzuwickeln.

 

 

Der Rat soll beschließen, dass

 

1.  die folgenden Verpflichtungsermächtigungen bei den Investitionsmaßnahmen in den entsprechenden Teilfinanzplänen veranschlagt und in den Haushaltsplan 2011

     übernommen werden:

 

 

    

Ankauf von

Grundstücken

 

Verpflichtungsermächtigung 2011

=

5.048.000 EUR

Entwässerung

 

Verpflichtungsermächtigung 2011

=

   578.000 EUR

Straßenbau

 

Verpflichtungsermächtigung 2011

=

   348.000 EUR

 

     Alle Verpflichtungsermächtigungen gehen zulasten des Haushaltsjahres 2012 (werden  also 2012 zur Auszahlung fällig).

 

2.  die bestehenden Investitions-Dringlichkeitslisten A (rentierliche Maßnahmen) und B (unrentierliche Maßnahmen) 2011 – 2014 um die Maßnahme "Technologiepark 

     Haan | NRW, 2. Bauabschnitt" ergänzt werden.

 

 

3.  der in § 3 der Haushaltssatzung 2011 genannte Gesamtbetrag der Verpflichtungs-

     ermächtigungen von 1.628.774 EUR durch die neuen Verpflichtungsermächtigungen  von 5.974.000 EUR für die Maßnahme "Technologiepark Haan | NRW,  2. Bauabschnitt" auf 7.602.774 EUR angehoben wird.

    

     Für diese Anhebung muss die Haushaltssatzung 2011 geändert werden. Die

     angepasste Haushaltssatzung 2011 ist als Anlage 2 beigefügt und vom Rat jetzt zu

     verabschieden.

 

 

 

Diese Verwaltungsvorlage und der gefasste Ratsbeschluss werden dem Landrat in Mettmann als Aufsichtsbehörde zur Zustimmung vorgelegt.

 

Beschlussvorschlag:

 

Die am 29.03.2011 gefassten Beschlüsse zum Haushalt 2011 der Stadt Haan werden wie folgt geändert:

 

 

„1. Die nachstehenden Verpflichtungsermächtigungen werden veranschlagt und in die entsprechenden Teilfinanzpläne des Haushaltsplanes 2011 übernommen:

 

    Produkt 011200 Grundstücksmanagement

 

   

Ankauf von Grundstücken

- Technologiepark

Haan | NRW, 2. Bauabschnitt

und Polnische Mütze -

 

Verpflichtungsermächtigung   2011 = 5.048.000 EUR zulasten des Haushaltsjahres 2012 = 5.048.000 EUR

 

 

    Produkt 110210 Abwasseranlagen

 

  

Entwässerung

- Technologiepark

Haan | NRW, 2. Bauabschnitt -

 

Verpflichtungsermächtigung   2011 =  578.000 EUR zulasten des Haushaltsjahres 2012 =  578.000 EUR 

  

    

    Produkt 120110 Bau und Verwaltung von Verkehrsflächen und Verkehrsanlagen

 

 

    

Straßenbau

- Technologiepark

Haan | NRW, 2. Bauabschnitt -

 

Verpflichtungsermächtigung   2011 =  348.000 EUR zulasten des Haushaltsjahres 2012 =  348.000 EUR

 

 

    Die Finanzierung der Investitionsauszahlungen in 2012 wird durch die Einzahlungen (Grundstückskaufpreis, Beiträge) aus dem ersten Flächenverkauf aus dem  2. Bauabschnitt des Technologieparks Haan | NRW gesichert.

 

    Die ergänzte Übersicht über die Verpflichtungsermächtigungen wird gemäß

Anlage 1 zu dieser Vorlage beschlossen.

 

    

 

2.  Die Investitions-Dringlichkeitslisten  A (rentierliche Maßnahmen) und B (unrentierliche  Maßnahmen)  2011–2014 werden um die Maßnahme "Technologiepark Haan | NRW,  2. Bauabschnitt" wie folgt ergänzt:

 

 

    

 

 

2011

EUR

2012

EUR

2013

EUR

2014

EUR

 

Entwässerung

(Liste A)

 

-

578.000

-

-

Grunderwerb

einschl. Polnische Mütze, Straßenbau, Begrünung, Kreisverkehr Polnische Mütze (Liste B)

-

5.396.000

500.000

1.200.000

 

 

5.974.000

500.000

1.200.000

 

 

 

      Auszahlungen insgesamt:  7.674.000 EUR.

 

      Die Finanzierung der Investitionsauszahlungen wird durch die Einzahlungen

      (Grundstückskaufpreis, Beiträge) aus dem ersten Flächenverkauf aus dem

      2. Bauabschnitt des Technologieparks Haan | NRW gesichert.

 

 

     

3.  Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen, der zur  Leistung von

     Investitionsauszahlungen in künftigen Jahren erforderlich ist, wird gegenüber der

     bisherigen Festsetzung von 1.628.774 EUR um 5.974.000 EUR erhöht und damit auf 7.602.774 EUR festgesetzt.

 

     Die dadurch geänderte Haushaltssatzung 2011 gemäß Anlage 2 zu dieser Vorlage

     wird beschlossen.“