Betreff
Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung
Aufhebung des Sperrvermerkes im Produkt 090110 "Räumliche Planung und Entwicklung" unter der Aufwandsart "Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen"
Vorlage
10/109/2011
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Gemäß § 60 (1) Gemeindeordnung NRW sind Dringlichkeitsentscheidungen dem Rat in seiner nächsten Sitzung zur Genehmigung vorzulegen.

 

Auf die Begründung zur Dringlichkeitsentscheidung wird verwiesen.

Beschlussvorschlag:

 

„Die Dringlichkeitsentscheidung vom 21.09.2011 wird genehmigt.“

Finanz. Auswirkung:

 

siehe Begründung der Dringlichkeitsentscheidung