Betreff
Bestellung eines Schriftführers und einer/s stellvertretenden Schriftführerin/s
Vorlage
051/044/2011
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Nach § 52 (1) Satz 2 der Gemeindeordnung NRW bestellt der Rat für seine Sitzungen einen Schriftführer, dies gilt entsprechend für die vom Rat gebildeten Ausschüsse.

 

Finanz. Auswirkung:

 

Keine