Betreff
Bestellung eines Schriftführers und eines stellvertretenden Schriftführers
Vorlage
51/045/2011
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Nach § 52 (1) Satz 2 der Gemeindeordnung NRW bestellt der Rat für seine Sitzungen einen Schriftführer, dies gilt entsprechend für die vom Rat gebildeten Ausschüsse.

 

Finanz. Auswirkung:

 

Kein zusätzlicher Aufwand im „Personaletat“.