Betreff
Bestellung eines Schriftführers
Vorlage
10/110/2011
Art
Beschlussvorlage
Sachverhalt:
Nach § 52 (1) Satz 2 der Gemeindeordnung NRW bestellt der Rat für seine Sitzungen einen Schriftführer, dies gilt entsprechend für die vom Rat gebildeten Ausschüsse.
Finanz. Auswirkung:
Keine