Betreff
Hallenbelegung in den Haaner Sporthallen
Vorlage
51/054/2011
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Die letzte, in den Grundsätzen erfolgte, Organisation der Hallenbelegung fand im Jahr 1993 im Zuge der Fertigstellung der Sporthalle Steinkulle statt. Zwischenzeitlich hat es Anlassbedingt immer wieder einzelne Veränderungen gegeben, die jedoch die wesentlichen und strukturellen Entwicklungen bei den Schulen und Vereinen nicht berücksichtigt haben, so dass auch ein Verhältnis der zugewiesenen Hallenzeiten zu Vereinen, Sportarten, Mannschaften etc. nicht mehr abgeleitet werden kann.

 

In Übereinstimmung mit dem Sportverband ist eine Neuverteilung der Hallenzeiten nunmehr aufgrund der nachstehend aufgeführten Eckpunkte dringend erforderlich:

 

1.    Die Gymnastikhalle Blücherstraße steht zum Ende des Jahres aufgrund des Verkaufs des Geländes nicht mehr zur Verfügung.

 

2.    Sowohl die Grundschulen als auch die weiterführenden Schulen befinden sich zunehmend im Ganztag was bedeutet, dass die Sporthallen bis 16.30 Uhr (Grundschulen) und 17.00 Uhr /18.00 Uhr (Schulzentrum und Gymnasium) tlw. bereits jetzt perspektivisch jedoch auf jeden Fall für den Vereinssport nicht mehr zur Verfügung stehen.

 

3.    Die Mitgliederzahlen haben sich im Laufe der Jahre in den Vereinen sehr unterschiedlich entwickelt. Das gilt ebenso für die Anzahl der Mannschaften in den Vereinen, was sich insbesondere in der Sportart Handball besonders auswirkt. Darüber hinaus ist ein neuer Karateverein in den Sportverband aufgenommen worden,  der folglich ebenfalls  Hallenzeiten  in Anspruch nehmen möchte.

 

 

4.    Das bestehende Harzverbot wurde mit Beschluss des Rates vom 12.07.2011 noch mal ausdrücklich bestätigt. Um dieses Verbot konsequent umzusetzen und auch zu sanktionieren ist es wichtig, dass die großen Sporthallen zumindest für den Handballtrainingsbetrieb jeweils einem Verein zugeordnet sind. Da die Sporthalle Adlerstraße nach den Weihnachtsferien wieder geöffnet wird, ist eine Umsetzung des neuen Planes ab diesem Zeitpunkt wichtig und von daher anzustreben.

 

 

Aus diesem Grund wurde seitens des Sportverbandes eine Konzeption für die künftige Hallenbelegung erarbeitet und der Verwaltung vorgestellt. In mehreren Terminen wurden die Einzelheiten zwischen Sportverband, „betroffenen“  Vereinen und Verwaltung erläutert. Eine Übersicht, aus der die Sportarten, die von den Haaner Sportvereinen in den städtischen Sporthallen angeboten werden, die Entwicklung der Vereine und die Anzahl der Mannschaften in den Vereinen hervorgehen, ist dieser Vorlage zwecks Information als Anlage beigefügt.

 

Aus Sicht der Verwaltung ist ein weitgehender Konsens zwischen allen Beteiligten anzustreben, so dass eine Entscheidung der Verwaltung  nur und ausschließlich bei nachhaltigen Unstimmigkeiten greifen sollte. In der letzten gemeinsamen Besprechung am 08.11.2011 wurden die nachstehenden Rahmenbedingungen einstimmig festgelegt und die Hallenbelegung darauf aufbauend neu verteilt.

 

 

Rahmenbedingungen:    

 

 

Sporthallen Adlerstraße, Walder Straße und Steinkulle

 

 

1.    Sportarten (Handball, Basketball, Volleyball und Prellball), die wettkampf- und trainingsbedingt nur in  großen Sporthallen stattfinden können, haben Vorrang.

 

 

2.    Die Verteilung der Sporthallen zwecks Trainingsbetrieb wird wegen des Harzverbotes auf die drei handballspielenden Vereine wie folgt aufgeteilt.

 

            Adlerstraße: DJK Unitas

 

            Walderstraße: Haaner TV

 

            Steinkulle: TSV Gruiten

 

 

3.    Es wird fest gelegt, dass in den Sporthallen immer zwei Mannschaften gleichzeitig trainieren. Hierbei gelten zwei Trainingseinheiten (à jeweils 1,5 Std.) pro Mannschaft und Woche) Ausnahmen sind im Rahmen der zugewiesenen Hallenzeiten in Verantwortung des Vereins eigenverantwortlich zu regeln, dürfen jedoch nicht zu einer Ausweitung der Zeiten führen.

           

      

       Da die Hallenkapazität für alle Mannschaften eines Vereins nicht ausreichen, können die Jugendklassen C bis E/F von der unter Punkt 2 genannten Regelung ausgenommen werden und auch in anderen Hallen trainieren, da in diesen    Klassen ein Gebrauch von Harz seitens der Vereine übereinstimmend ausgeschlossen wird.

 

4.    Die Leichtathleten des Haaner TV nutzen weiterhin die Sporthalle Adlerstraße, da nur in dieser Sporthalle leichathletische Anlagen vorhanden sind und die Schaffung entsprechender Vorrichtungen an anderen Standorten nicht unerhebliche Kosten verursachen würde.

 

5.    Die Wochenenden sind für Meisterschaftsbetrieb und Veranstaltungen reserviert

 

6.    Die Sporthallen stehen für den Trainingsbetrieb bis 22.30 Uhr zur Verfügung. Unter Anrechung der Zeiten für Duschen und Ankleiden müssen die Hallen bis spätestens 23.00 Uhr verlassen werden.

 

 

Sporthallen Bollenberg, Mittelhaan, Don-Bosco, Bachstraße und Gruiten

 

     

 

1.    Die bisherige Zuordnung dieser Sporthallen soll schwerpunktmäßig weiterhin wie folgt geführt werden:

 

Bollenberg:  Haaner TV

Diekerstraße: Haaner TB

Gruiten: TSV Gruiten

 

Die Sporthallen Bachstraße und Don-Bosco werden wie bisher durch verschiedene Vereine und übrige Sportgruppen genutzt.

 

2.    Die Mindestteilnehmerzahl wird auf 10 plus Trainer festgelegt

 

 

3.    Die Sporthallen  können auch an Wochenenden für ein regelmäßiges Training genutzt werden.

 

 

 

 

Spielgemeinschaften

 

 

1.    DJK-Unitas und Hildener AT bilden wie folgt Spielgemeinschaften:

 

       Damen:  2 Mannschaften

      Jugend:  6 Mannschaften

 

       Bei der zukünftigen Hallenverteilung werden diese insgesamt 8 Mannschaften           je zur Hälfte Haan und Hilden zugerechnet d.h., für die Unitas werden 4 Mannschaften für die Hallenplanung in Haan berücksichtigt.

 

     

2.    TSV Gruiten und TSV Hochdahl/Erkr. bilden wie folgt  Spielgemeinschaften:

     

Senioren: 4 Mannschaften

      Jugend: 7 Mannschaften

 

       Bei der zukünftigen Hallenverteilung werden diese insgesamt 11 Mannschaften je zur Hälfte Haan und Hochdahl/Erkrath  zugerechnet, d.h. für den TSV werden 6 Mannschaften für die Hallenplanung in Haan berücksichtigt.

 

 

Die vorstehende Konzeption, die seitens des Sportverbandes in intensiver und vorbildlicher Arbeit und mit dem Ziel, allen Hallennutzenden Vereinen gerecht zu werden, vorbereitet wurde, ist in der Besprechung am 08.11.2011 übereinstimmend   akzeptiert worden. Die Atmosphäre zwischen den beteiligten und betroffenen Vereinen war positiv und eine große Bereitschaft erkennbar, nicht nur für den eigenen Verein zu handeln, sondern eine Lösung für alle zu finden, was im Ergebnis gelungen ist. Der neue auf dieser Konzeption basierende Hallenbelegungsplan ist derzeit in der Feinabstimmung zwischen Sport und Verwaltung. Der Vollständigkeit halber bleibt noch darauf hinzuweisen, dass diese Planung von einer Beibehaltung der Sporthalle Bachstraße ausgeht. Sollte dies nicht so sein, muss eine erneute Überarbeitung erfolgen.

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der in Abstimmung zwischen Sportverband und Verwaltung erarbeiteten und in dieser Vorlage in den Rahmenbedingungen vorgestellten Konzeption zur Belegung der Haaner Sporthallen wird zugestimmt.

 

 

Finanz. Auswirkung:

 

Keine