Betreff
Zustimmung zur Leistung der außerplanmäßigen Aufwendung/Auszahlung in Höhe von 93.602,02 ? für die tlw. Rückzahlung der erhaltenen Landeszuweisung aus dem 1000-Schulen-Programm
Vorlage
51/056/2011
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Mit Sitzungsvorlage 40/026/2011 für die Ratssitzung am 24.05.2011 (vgl. Anlage 1 zu dieser Vorlage) hat die Verwaltung über den Sachstand des 1000-Schulen-Programms berichtet. In einem angekündigten  Abstimmungstermin mit der Bezirksregierung wurde deutlich, dass der 31.12.2011 als Endpunkt für die Umsetzung des v.g. Programms fest steht, so dass die zugewiesenen Mittel für den Mensabau nicht mehr eingesetzt werden können.

 

In Zusammenarbeit mit den Vertretern der Bezirksregierung, die diesen Prozess inhaltlich sehr konstruktiv begleitet haben, wurde daraufhin ein Entscheidungsprozess eingeleitet, die Mittel oder zumindest einen Teil davon im Rahmen der Erstausstattung für den Ganztagsbetrieb bzw. die Pädagogische Übermittagbetreuung an den weiterführenden Schulen zu verwenden. Dies setzte jedoch eine erneute Absprache mit den Vertretern der weiterführenden Schulen sowie einen Änderungsantrag mit entsprechendem Bewilligungsverfahren voraus, was trotz der vorbildlichen Zusammenarbeit aller Beteiligten entsprechende zeitliche Ressourcen erforderte. Darüber hinaus ist eine „Umwidmung/Einsatz für Einrichtungsgegenstände“ der gesamten bereits erhaltenen und für den ursprünglichen Zweck nicht zu realisierenden Landesmittel in Höhe von 150.000 € nicht möglich, da die Bewilligung einen städtischen Eigenanteil in gleicher Höhe voraussetzt und hier im Rahmen des Nothaushalts die Möglichkeiten im laufenden Haushalt begrenzt sind.

 

 

In Zusammenarbeit mit den Schulen wurden die notwendigen und angesichts der Haushaltslage und der verbleibenden Zeit bis Dezember 2011 noch zu realisierenden Ausstattungen ermittelt, die im Rahmen des Ganztags an den Schulen in absehbarer Zeit ohnehin zu erwarten gewesen wären. Der Änderungsbescheid der Bezirksregierung Düsseldorf ist am 03.11.2011 eingegangen.

 

Für die Hauptschule, Realschule und das Gymnasium betragen die noch nicht eingeplanten Auszahlungen zusammen 82.000 €. Darauf werden von den 2009 ausgezahlten Landesmitteln 41.000 € angerechnet. Die Auszahlungen in Höhe von 82.000 € werden durch die Inanspruchnahme von Auszahlungsresten für Einrichtungs- und Ausstattungsgegenstände für die Hauptschule, die Realschule, das Gymnasium und die Grundschule Mittelhaan finanziert. Zusätzliche Finanzmittel sind nicht erforderlich. Für die Auszahlungen werden bei der Hauptschule, der Realschule und dem Gymnasium neue Investitionsmaßnahmen eingerichtet. Die Mittel müssen bis zum 31.12.2011 verwendet werden.

 

Abgerufene Landeszuwendung:                          150.000,00 €

anzurechnen für die Herrichtung

des Speiseraumes im Gymnasium:                        15.397,98 €

 

anzurechnen für die o.g. Beschaffungen:                   41.000,00 €

                                                                                   ____________             

 

Damit sind jetzt an das Land zurück zu zahlen:         93.602,02 €.

 

 

Gemäß § 9 der Haushaltssatzung 2011 der Stadt Haan ist der Rat zuständig für die Zustimmung zur Leistung der außerplanmäßigen Aufwendung/Auszahlung.

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Leistung der außerplanmäßigen Aufwendung/Auszahlung in Höhe von insgesamt 93.602,02 € für die tlw. Rückzahlung der erhaltenen Landeszuwendung aus dem 1000-Schulen Programm wird wie folgt zugestimmt:

 

- beim Produkt 030200 (Hauptschule) 85.804,04 € (investiv)

- beim Produkt 030400 (Gymnasium) 7.797,98 € (Ergebnishaushalt)

 

 

Finanz. Auswirkung:

 

s. v.g. Darstellung