Betreff
Haftmittelverbot in den Sporthallen der Stadt Haan
Vorlage
51/057/2011
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Das Haftmittelverbot ist durch den Rat am 12.07.2011 bestätigt worden. Die Verwaltung hat in Umsetzung der politischen Vorgaben, die sich aus diesen Beratungen ergeben haben, Gespräche mit den Sportvereinen geführt, um auf der Grundlage einer Konzeption das Verfahren für die Umsetzung des Haftmittelverbotes abzustimmen bzw. zu vereinbaren.

 

Es wurde ein Konsens betr. der Zuordnung/Verantwortlichkeit der Sporthallen für die Trainingszeiten der Haaner Sportvereine und die Einhaltung des Verbotes erzielt.  Eine Umsetzung des Haftmittelverbotes durch die ursprünglich angedachte Übertragung des Hausrechtes auf die Vereine wird  von den Vereinen als nicht realisierbar abgelehnt und anstelle dessen eine Kontrolle und Umsetzung während des Spielbetriebes bis hin zum Abbruch der Spiele durch die Verwaltung oder durch die Beauftragung Dritter "eingefordert". Hierfür stehen weder Stellen- und Personalressourcen in der Verwaltung noch Haushaltsmittel zur Beauftragung Dritter zur Verfügung. Hierüber wurden die Vereine bzw. die Politik in den bereits stattgefundenen Beratungen informiert.

 

Vom Gebäudemanagement wurde trotz Haftmittelverbot eine starke Harzverschmutzung in der neu sanierten Halle an der Walder Straße und in der Sporthalle Steinkulle festgestellt. Eine Grundreinigung ist für die bevorstehenden Weihnachtsferien vorgesehen. Ferner wird die sanierte Sporthalle Adler Straße im Januar 2012 für den Schul- und Vereinssport wieder freigegeben.

 

Weiteres Vorgehen

Es ist Ziel der Verwaltung – wie auch im Schul- und Sportausschuss am 22.11.2011 vorgetragen – durch entsprechende Maßnahmen eine erneute Harzverschmutzung der städtischen Sporthallen zu vermeiden.

 

Den Handballvereinen wird eine gemeinsame Abnahme der Sporthallen Walder Straße und Steinkulle, die unmittelbar im Anschluss an die Grundreinigung stattfinden soll, freigestellt. Nach Abnahme der v.g. Hallen bzw. Wiederinbetriebnahme der Sporthalle Adlerstraße erfolgt auf Veranlassung der Verwaltung bei Nutzerwechsel eine Kontrolle auf Haftmittelverschmutzung, schriftlich dokumentiert durch das Hausmeisterteam und/oder externe Dienstleister. Den Vereinen wird eine Teilnahme an den Kontrollen an den Wochenenden angeboten. Bei nachweislich festgestellter Missachtung des Verbots, erfolgen Sanktionen entsprechend der als Anlage beigefügten Regelungen. Ein Spiel- und Trainingsbetrieb ist für die Vereine ab dem kommenden erst nach Kenntnisnahme und Gegenzeichnung dieser Regelungen möglich.

 

 

Nach den Beratungen im Verwaltungsvorstand am 22.11.2011 ist wegen der fehlenden Stellen- und  Personalressourcen eine Beauftragung Dritter zur Verstärkung des Hausmeisterteams bei Amt 65  erforderlich. Die hierfür erforderlichen Haushaltsmittel stehen bei Produkt 011300 (Gebäudemanagement/Dienstleistung durch Dritte) nicht zur Verfügung und sind zunächst überplanmäßig bereit zu stellen. Dies betrifft den Zeitraum des Spielbetriebs von Januar 2012 bis zur Genehmigung des Haushalts 2012 (voraussichtlich im Mai 2012). Die Verwaltung wird ferner für das Haushaltsjahr 2012 ein entsprechendes Budget im Haushaltsplanentwurf 2012 aufnehmen.

 

Beschlussvorschlag:

 

 

1./     Die als Anlage zu dieser Vorlage beigefügte Konzeption zur Umsetzung des

          Haftmittelverbotes in den Haaner Sporthallen wird zur Kenntnis genommen.

 

2./     Die Kontrolle des Haftmittelverbotes während des Spielbetriebes  an Wochenenden erfolgt durch den Einsatz von externen Dienstleistern. Die hierfür entstehenden Haushaltsmittel für den Zeitraum vom 01.01. – 30.04.2012 werden bei Produktsachkonto 011300.529190 (Gebäudemanagement, Dienstleistung durch Dritte) zur Verfügung gestellt.

 

Finanz. Auswirkung:

Die Ermittlung der erforderlichen Mittel auf der Grundlage konkreter Angebote erfolgt derzeit verwaltungsintern durch das Gebäudemanagement.