- Anträge der CDU-Ratsfraktion vom 11.01. und 12.01.2012 (Anlagen1 und 2)
- Antrag der SPD-Ratsfraktion vom 11.01.2012 (Anlage 3)
Sachverhalt:
Ausgangssituation
Es besteht ab dem 01.08.2013 ein Rechtsanspruch für Kinder ab dem
vollendeten 1. Lebensjahr auf einen Kindergartenplatz. In Hinblick auf die
aktuelle zur Beratung und Beschlussfassung vorliegende Bedarfsplanung für das
Kindergartenjahr 2012/2013 sind in Haan im Rechtsanspruch (ab dem vollendeten
3. Lebensjahr) 861 Kinder sowie 662
unter Dreijährige Planungsgrundlage ( siehe Vorlage Nr. 51/059/2012).
Nach den aktuellen Plandaten stehen für Kinder im Rechtsanspruch in den Kindertageseinrichtungen
797 Plätze sowie 190 Plätze für unter Dreijährige zur Verfügung.
Die aktuelle Datenstruktur aus der Kindergartenbedarfsplanung für das
Kindergartenjahr 2012 / 2013 stellt sich nach den Ortsbereichen wie folgt dar:
Geburtsjahrgänge |
Haan-Ost |
Haan-Mitte |
Haan West |
„Alt“-Haan insges. |
Gruiten
|
Insgesamt |
01.08.2006-31.07.2007 |
78 |
58 |
99 |
235 |
56 |
291 |
10.08.2007-31.08.2008 |
62 |
61 |
79 |
202 |
66 |
268 |
01.08.2008-31.07.2009 |
67 |
55 |
83 |
205 |
36 |
241 |
"Kernjahrgänge" |
207 |
174 |
261 |
642 |
158 |
800 |
01.08.2009-31.07.2010 |
52 |
49 |
90 |
191 |
51 |
242 |
01.08.2009-31.07.2010
x 3/12 |
13 |
12 |
23 |
48 |
13 |
61 |
Anz. Kinder im
Rechtsanspruch |
220 |
186 |
284 |
690 |
171 |
861 |
01.08.2009-31.07.2010 |
52 |
49 |
90 |
191 |
51 |
242 |
01.08.2009-31.07.2010
x 9/12 |
39 |
37 |
68 |
144 |
38 |
182 |
01.08.2010-31.07.2012
|
108 |
130 |
146 |
384 |
96 |
480 |
Kinder unter 3 Jahre |
147 |
167 |
214 |
528 |
134 |
662 |
Kinder insgesamt |
367 |
353 |
498 |
1.218 |
305 |
1523 |
Dieser Zahl der Kinder steht in den Ortsbereichen ein Angebot von
Plätzen für über- bzw. unter 3-jährige wie folgt gegenüber:
Kinder im Alter von |
Anzahl Betreuungsplätze |
||
„Alt“-Haan |
Gruiten |
Insgesamt |
|
über 3 Jahre *) |
655 |
142 **) |
797 |
unter 3 Jahre *) |
134 |
56 |
190 |
*) Siehe
Vorlage Kindergartenbedarfsplanung 2012/2013, Vorlage 51/059/2012
**)
Ohne „Waldorfkontingent“ für Auswärtige
Die bestehenden Angebotsdefizite und die abzusehenden Konsequenzen, die
sich aus dem ab 01.08.2013 bestehenden Rechtsanspruch ergeben, standen bei den
Haushaltsplanberatungen in den letzten Jahren im JHA sowie auch im HFA / Rat im Mittelpunkt. Die politischen
Entscheidungen zum Einsatz der finanziellen Ressourcen wurden auf andere
Investitionsprojekte ausgerichtet.
Es ist politischer Grundsatz bei den bisherigen Beratungen /
Beschlussfassungen zu den Bedarfsplanungen gewesen, diese gesamtstädtisch und
nicht separiert nach Ortbereichen zu entscheiden. Im Zusammenhang mit dem
Ortsteil Gruiten hat dies in den Vorjahren wegen der Anfahrtswege zu
kontroversen Diskussionen geführt.
Ferner ist bislang politische Vorgabe, die "bestehende
Trägervielfalt" beizubehalten. Dies ist insbesondere in Hinblick auf den
privaten Träger / Private Kindergartengruppe sowie der Stadt Haan selbst als
Träger von Bedeutung. Außerdem kann die Schaffung neuer Plätze für unter
3-jährige nur in Zusammenhang mit Angeboten für über 3-jährige erfolgen.
Hierbei bedingt die geringe Gruppenkapazität für unter 2-jährige einen
erhöhten Ressourceneinsatz.
Haushaltsplanung 2012
- Antrag der CDU-Ratsfraktion
vom 12.01.2012 betr. Kindergartenbedarfsplanung in Haan
Der Haushaltsplanentwurf 2012, der in die Ratssitzung am 28.02.2012 in
die politischen Beratungen eingebracht werden soll, wird im Rahmen der im
Finanzplanungszeitraum zur Verfügung stehenden Mittel ohne Kreditaufnahme den
Ausbau der Ressourcen an Kindergartenplätze insbesondere für unter 3-jährige
aufgreifen. Dies betrifft den Neubau einer städtischen Einrichtung, da die
Einrichtung an der Alleestraße demnächst keine Plätze für unter 3-jährige mehr
anbieten wird bzw. eine Übergangslösung (Baugenehmigung / Betriebserlaubnis)
darstellt. Alternativ ist die Schließung der Einrichtung an der Alleestraße /
zertifiziertes Familienzentrum und Wegfall der Stadt Haan als Träger die
Konsequenz. Dieser Neubau eines städt. Kindergartens kann auf Grund der
bestehenden finanziellen Rahmenbedingungen nur auf einem städtischen Grundstück
realisiert werden. Hierfür stehen aktuell das Grundstück an der Dieker Straße
sowie die Fläche Bürgerhaus (nach Schließung) zur Verfügung.
Die Verwaltung wird deshalb im Haushaltsplanentwurf 2012 in Abstimmung
mit dem Gebäudemanagement vorschlagen, ein Budget für die Prüfung der
Nutzungsalternativen an der Dieker Straße – VHS / Neubau Kindergarten /
Wohnbebauung – zu beschließen.
Die finanziellen Details sind dann nach erfolgter Einbringung des
Haushalts 2012 in der März-Sitzung des JHA zu beraten.
Ortsteil Gruiten - Kindergartenbedarfsplanung
- Anträge der CDU- und SPD-Ratsfraktion vom 11.01.2012
Die Ist-Situation ist neben den Fakten aus der aktuellen Bedarfsplanung
für das Kindergartenjahr 2012 / 2013 (siehe Vorlage 51/059/2012) durch
folgende Weiterentwicklungspotentiale bestimmt:
1. Bebauungsplan Nr. 164 "Düsseltalstraße/Karl-Niepenberg-Weg"
– Fortschreibung („Hasenhaus“)
Die Beratung des o.g. Bebauungsplanentwurfs wird voraussichtlich ab dem
2. Quartal 2012 beginnen. Im Plangebiet ist eine Fläche für eine 3-gruppige
Kindertageseinrichtung an einem anderen Standort als bisher ausgewiesen. Diese
Planstruktur ist bereits einvernehmlich im Zusammenhang mit den Beratungen am 05.05.2011
im Jugendhilfeausschuss (am 10.05.2011 im Planungs- und Umweltausschuss) zum
Ortsspielplatz Gruiten ( Vorlage 61/051/2011) beraten worden. Die Stadt ist
nicht im Besitz dieser Grundstücksfläche.
Nach den bisherigen mündlichen Informationen über Dritte ist ggfs. nach
Eingang weiterer Unterlagen bzw. noch zu erteilendem politischen Auftrag zu
konkretisieren, mit welcher baulichen Struktur durch einen Investor ein Neubau
realisiert bzw. von welchem Träger geführt bzw. welche finanziellen Belastungen
hiermit für den städtischen Haushalt verbunden sind.
Dies setzt die Beschlussfassung zum Bebauungsplan Nr. 164 voraus, so
dass von einer Konkretisierung frühestens für die Kindergartenbedarfsplanung
2013 / 2014 bzw. Haushaltsplanberatungen 2013 auszugehen ist.
2. Neubau eines städt. Kindergarten auf der
Fläche Bürgerhaus
Nach dem derzeitigen Stand ist frühestens mit einer Schließung des
Bürgerhauses am 31.12.2012 auszugehen. Die sich anschließende Beratung über die
zukünftige Nutzung des Geländes wird nach diesem Zeitfenster sich bis in das
Jahr 2013 / 2014 erstrecken und kann derzeitig noch nicht weiter dargestellt
werden.
3. Einrichtung einer Kita /
Waldgruppe in Haan-Gruiten / Angebot von Herrn Dr. K.-A. Niepenberg vom
15.01.2012 / letzte Fassung
In Absprache am 13.01.2012 mit dem Vorsitzenden des JHA wurde eine
Verlegung der Sitzung des JHA auf den 09.02.2012 abgestimmt, um zu den
politischen Anträgen der CDU- und SPD-Fraktion vom 11.01./12.01.2012 dem
Ausschuss weitere Informationen vorzulegen. In diese Berichterstattung sollte
auch das zu diesem Zeitpunkt mündlich angekündigte Angebot von Herrn Dr. K.-A.
Niepenberg einbezogen werden.
Das Angebot vom 20.01.2012 (siehe Anlage 4) betrifft die
Einrichtung einer Kita / Waldgruppe in Haan-Gruiten an der Vohwinkeler Str.
Nach Mitteilung des Bauordnungsamtes vom 17.01.2012 befindet sich das Gebäude
im Außenbereich bzw. steht unter Denkmalschutz. Hieraus ergeben sich
Beteiligungsverfahren für die notwendige Nutzungsänderung mit erforderlichen
Bauantrag / Baugenehmigung mit dem Rheinischen Denkmalamt sowie untere
Landschafts- und Wasserbehörde. Ebenfalls ist die Zustimmung des Landesjugendamtes
betr. Betriebserlaubnis erforderlich.
Die Bereitstellung dieser Plätze für das Kindergartenjahr 2012 / 2013
bedingt eine Meldung beim Land bis zum 15.03.2012, um für das neue
Kindergartenjahr die Kindpauschalen zu erhalten.
Im städt. Haushalt 2011 und jetziger Finanzplanung stehen keine Mittel
für die erforderlichen baulichen Investitionen an diesem Gebäude zur Verfügung.
Die Vertreter der Ev.-ref. Kirchengemeinde Gruiten, die an diesem Projekt nach
ihren bisherigen mündlichen Aussagen als Träger interessiert sind, beziffern
vorbehaltlich weiterer Prüfungen das Investitionsvolumen mit rd. 75.000 €.
Ferner wurde in dem Gespräch gegenüber der Verwaltung ein Antrag auf
Bewilligung / Gewährung eines städt. Trägerzuschusses zu den laufenden Betriebskosten
von voraussichtlich bis zu 30.000 € angekündigt.
Die Mittelbereitstellung für den Investitionsaufwand kann von daher zur
Zeit nur durch die Umschichtung von bereits im Haushalt 2011 / jetzigen
Finanzplanungszeitraum eingeplanten investiven Mittel für den
Ortsteilspielplatz Hasenhaus (Haushalt 2011 =
30.000 € und Haushalt 2012 = 280.000 €) erfolgen. Der hierfür durch den
Rat zu fassende Beschluss ist mit dem Kreis abzustimmen.
Die Verwaltung hat zwischenzeitlich Gespräche mit den im Ortsteil
Gruiten tätigen Trägern geführt. Danach ist der Träger Waldorfkindergarten Haan
e.V. nach Schreiben vom 20.01.2012 sowie der Caritasverband im Kreis Mettmann
e.V. nach einem am 17.01.2012 mit einem Trägervertreter geführten Telefonat zur Zeit nicht an diesem Projekt
interessiert. Die Ev.-ref. Kirchengemeinde Gruiten hat mündlich Ihre
Bereitschaft erklärt. Die kirchlichen Gremien werden hierüber im Januar
beraten.
Das alternative Angebot betr. Bereitstellung einer Mietwohnung durch
Herrn Dr. Niepenberg (siehe Anlage) ist zu prüfen. Dies betrifft u.a. die
bauliche Struktur, Finanzierung, Baurecht, Genehmigung durch das
Landesjugendamt.
Sofern die Ev.-ref. Kirchengemeinde Gruiten mit dem Betrieb der in
dieser Vorlage angesprochenen zusätzlichen Waldgruppe (15 Plätze) beauftragt
wird, ist die Beschlussfassung zur Kindergartenbedarfsplanung 2012/2013 (siehe
Vorlage 51/059/2012) entsprechend zu ergänzen und bei dem Träger eine Gruppenumwandlung
(1 Gruppe Ic umgewandelt nach 1 Gruppe IIc) vorzunehmen.
Beschlussvorschlag:
Beschluss nach Beratung.
Finanz. Auswirkung:
Zur Zeit nicht darstellbar.