Betreff
Kindergartensituation in Haan
- Anträge der CDU-Ratsfraktion vom 11.01. und 12.01.2012 (Anlagen1 und 2)
- Antrag der SPD-Ratsfraktion vom 11.01.2012 (Anlage 3)
Vorlage
51/060/2012
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Ausgangssituation

 

Es besteht ab dem 01.08.2013 ein Rechtsanspruch für Kinder ab dem vollendeten 1. Lebensjahr auf einen Kindergartenplatz. In Hinblick auf die aktuelle zur Beratung und Beschlussfassung vorliegende Bedarfsplanung für das Kindergartenjahr 2012/2013 sind in Haan im Rechtsanspruch (ab dem vollendeten 3. Lebensjahr) 861 Kinder  sowie 662 unter Dreijährige Planungsgrundlage ( siehe Vorlage Nr. 51/059/2012).

 

Nach den aktuellen Plandaten stehen für Kinder im Rechtsanspruch in den Kinderta­geseinrichtungen 797 Plätze sowie 190 Plätze für unter Dreijährige zur Verfügung.

 

Die aktuelle Datenstruktur aus der Kindergartenbedarfsplanung für das Kindergar­tenjahr 2012 / 2013 stellt sich nach den Ortsbereichen wie folgt dar:

 

Geburtsjahrgänge

Haan-Ost

Haan-Mitte

Haan West

„Alt“-Haan insges.

Gruiten 

Insgesamt

01.08.2006-31.07.2007

78

58

99

235

56

291

10.08.2007-31.08.2008

62

61

79

202

66

268

01.08.2008-31.07.2009

67

55

83

205

36

241

"Kernjahrgänge"

207

174

261

642

158

800

01.08.2009-31.07.2010

52

49

90

191

51

242

01.08.2009-31.07.2010 x 3/12

13

12

23

48

13

61

Anz. Kinder im Rechtsanspruch

220

186

284

690

171

861

01.08.2009-31.07.2010

52

49

90

191

51

242

01.08.2009-31.07.2010 x 9/12

39

37

68

144

38

182

01.08.2010-31.07.2012

108

130

146

384

96

480

Kinder unter 3 Jahre

147

167

214

528

134

662

Kinder insgesamt

367

353

498

1.218

305

1523

 

Dieser Zahl der Kinder steht in den Ortsbereichen ein Angebot von Plätzen für über- bzw. unter 3-jährige wie folgt gegenüber:

 

 

Kinder

im Alter von

Anzahl Betreuungsplätze

„Alt“-Haan

Gruiten

Insgesamt

über 3 Jahre  *)

655

            142 **)

797

unter 3 Jahre *)

134

56

190

 

*)   Siehe Vorlage Kindergartenbedarfsplanung 2012/2013, Vorlage 51/059/2012

**)  Ohne „Waldorfkontingent“ für Auswärtige

 

 

Die bestehenden Angebotsdefizite und die abzusehenden Konsequenzen, die sich aus dem ab 01.08.2013 bestehenden Rechtsanspruch ergeben, standen bei den Haushaltsplanberatungen in den letzten Jahren im JHA sowie auch im HFA / Rat  im Mittelpunkt. Die politischen Entscheidungen zum Einsatz der finanziellen Ressourcen wurden auf andere Investitionsprojekte ausgerichtet.

 

Es ist politischer Grundsatz bei den bisherigen Beratungen / Beschlussfassungen zu den Bedarfsplanungen gewesen, diese gesamtstädtisch und nicht separiert nach Ortbereichen zu entscheiden. Im Zusammenhang mit dem Ortsteil Gruiten hat dies in den Vorjahren wegen der Anfahrtswege zu kontroversen Diskussionen geführt.

 

Ferner ist bislang politische Vorgabe, die "bestehende Trägervielfalt" beizubehalten. Dies ist insbesondere in Hinblick auf den privaten Träger / Private Kindergarten­gruppe sowie der Stadt Haan selbst als Träger von Bedeutung. Außerdem kann die Schaffung neuer Plätze für unter 3-jährige nur in Zusammenhang mit Angeboten für über 3-jährige erfolgen. Hierbei bedingt die geringe Gruppenkapazität für unter 2-jäh­rige einen erhöhten Ressourceneinsatz.

 

 

Haushaltsplanung 2012

-    Antrag der CDU-Ratsfraktion vom 12.01.2012 betr. Kindergartenbedarfspla­nung in Haan

 

Der Haushaltsplanentwurf 2012, der in die Ratssitzung am 28.02.2012 in die politi­schen Beratungen eingebracht werden soll, wird im Rahmen der im Finanzplanungs­zeitraum zur Verfügung stehenden Mittel ohne Kreditaufnahme den Ausbau der Res­sourcen an Kindergartenplätze insbesondere für unter 3-jährige aufgreifen. Dies betrifft den Neubau einer städtischen Einrichtung, da die Einrichtung an der Allee­straße demnächst keine Plätze für unter 3-jährige mehr anbieten wird bzw. eine Übergangslösung (Baugenehmigung / Betriebserlaubnis) darstellt. Alternativ ist die Schließung der Einrichtung an der Alleestraße / zertifiziertes Familienzentrum und Wegfall der Stadt Haan als Träger die Konsequenz. Dieser Neubau eines städt. Kin­dergartens kann auf Grund der bestehenden finanziellen Rahmenbedingungen nur auf einem städtischen Grundstück realisiert werden. Hierfür stehen aktuell das Grundstück an der Dieker Straße sowie die Fläche Bürgerhaus (nach Schließung) zur Verfügung.

 

Die Verwaltung wird deshalb im Haushaltsplanentwurf 2012 in Abstimmung mit dem Gebäudemanagement vorschlagen, ein Budget für die Prüfung der Nutzungsalterna­tiven an der Dieker Straße – VHS / Neubau Kindergarten / Wohnbebauung – zu beschließen.

 

Die finanziellen Details sind dann nach erfolgter Einbringung des Haushalts 2012 in der März-Sitzung des JHA zu beraten.

 

 

Ortsteil Gruiten  - Kindergartenbedarfsplanung

-  Anträge der CDU- und SPD-Ratsfraktion vom 11.01.2012

 

Die Ist-Situation ist neben den Fakten aus der aktuellen Bedarfsplanung für das Kin­dergartenjahr 2012 / 2013 (siehe Vorlage 51/059/2012) durch folgende Weiterent­wicklungspotentiale bestimmt:

 

 

1. Bebauungsplan Nr. 164 "Düsseltalstraße/Karl-Niepenberg-Weg" – Fort­schreibung („Hasenhaus“)

 

Die Beratung des o.g. Bebauungsplanentwurfs wird voraussichtlich ab dem 2. Quar­tal 2012 beginnen. Im Plangebiet ist eine Fläche für eine 3-gruppige Kindertagesein­richtung an einem anderen Standort als bisher ausgewiesen. Diese Planstruktur ist bereits einvernehmlich im Zusammenhang mit den Beratungen am 05.05.2011 im Jugendhilfeausschuss (am 10.05.2011 im Planungs- und Umweltausschuss) zum Ortsspielplatz Gruiten ( Vorlage 61/051/2011) beraten worden. Die Stadt ist nicht im Besitz dieser Grundstücksfläche.

 

Nach den bisherigen mündlichen Informationen über Dritte ist ggfs. nach Eingang weiterer Unterlagen bzw. noch zu erteilendem politischen Auftrag zu konkretisieren, mit welcher baulichen Struktur durch einen Investor ein Neubau realisiert bzw. von welchem Träger geführt bzw. welche finanziellen Belastungen hiermit für den städti­schen Haushalt verbunden sind.

 

Dies setzt die Beschlussfassung zum Bebauungsplan Nr. 164 voraus, so dass von einer Konkretisierung frühestens für die Kindergartenbedarfsplanung 2013 / 2014 bzw. Haushaltsplanberatungen 2013 auszugehen ist.

 

 

2.  Neubau eines städt. Kindergarten auf der Fläche Bürgerhaus

 

Nach dem derzeitigen Stand ist frühestens mit einer Schließung des Bürgerhauses am 31.12.2012 auszugehen. Die sich anschließende Beratung über die zukünftige Nutzung des Geländes wird nach diesem Zeitfenster sich bis in das Jahr 2013 / 2014 erstrecken und kann derzeitig noch nicht weiter dargestellt werden.

 

 

3.  Einrichtung einer Kita / Waldgruppe in Haan-Gruiten / Angebot von Herrn Dr. K.-A. Niepenberg vom 15.01.2012 / letzte Fassung

 

In Absprache am 13.01.2012 mit dem Vorsitzenden des JHA wurde eine Verlegung der Sitzung des JHA auf den 09.02.2012 abgestimmt, um zu den politischen Anträ­gen der CDU- und SPD-Fraktion vom 11.01./12.01.2012 dem Ausschuss weitere Informa­tionen vorzulegen. In diese Berichterstattung sollte auch das zu diesem Zeitpunkt mündlich angekündigte Angebot von Herrn Dr. K.-A. Niepenberg einbezogen werden.

 

Das Angebot vom 20.01.2012 (siehe Anlage 4) betrifft die Einrichtung einer Kita / Waldgruppe in Haan-Gruiten an der Vohwinkeler Str. Nach Mitteilung des Bauord­nungsamtes vom 17.01.2012 befindet sich das Gebäude im Außenbereich bzw. steht unter Denkmalschutz. Hieraus ergeben sich Beteiligungsverfahren für die notwendige Nutzungsänderung mit erforderlichen Bauantrag / Baugenehmigung mit dem Rheini­schen Denkmalamt sowie untere Landschafts- und Wasserbehörde. Ebenfalls ist die Zustimmung des Landesjugendamtes betr. Betriebserlaubnis erforderlich.

 

Die Bereitstellung dieser Plätze für das Kindergartenjahr 2012 / 2013 bedingt eine Meldung beim Land bis zum 15.03.2012, um für das neue Kindergartenjahr die Kindpauschalen zu erhalten.

 

Im städt. Haushalt 2011 und jetziger Finanzplanung stehen keine Mittel für die erfor­derlichen baulichen Investitionen an diesem Gebäude zur Verfügung. Die Vertreter der Ev.-ref. Kirchengemeinde Gruiten, die an diesem Projekt nach ihren bisherigen mündlichen Aussagen als Träger interessiert sind, beziffern vorbehaltlich weiterer Prüfungen das Investitionsvolumen mit rd. 75.000 €. Ferner wurde in dem Gespräch gegenüber der Verwaltung ein Antrag auf Bewilligung / Gewährung eines städt. Trä­gerzuschusses zu den laufenden Betriebskosten von voraussichtlich bis zu 30.000 € angekündigt.

 

Die Mittelbereitstellung für den Investitionsaufwand kann von daher zur Zeit nur durch die Umschichtung von bereits im Haushalt 2011 / jetzigen Finanzplanungszeit­raum eingeplanten investiven Mittel für den Ortsteilspielplatz Hasenhaus (Haushalt 2011 =  30.000 € und Haushalt 2012 = 280.000 €) erfolgen. Der hierfür durch den Rat zu fassende Beschluss ist mit dem Kreis abzustimmen.

 

Die Verwaltung hat zwischenzeitlich Gespräche mit den im Ortsteil Gruiten tätigen Trägern geführt. Danach ist der Träger Waldorfkindergarten Haan e.V. nach Schrei­ben vom 20.01.2012 sowie der Caritasverband im Kreis Mettmann e.V. nach einem am 17.01.2012 mit einem Trägervertreter geführten Telefonat  zur Zeit nicht an die­sem Projekt interessiert. Die Ev.-ref. Kirchengemeinde Gruiten hat mündlich Ihre Bereitschaft erklärt. Die kirchlichen Gremien werden hierüber im Januar beraten.

 

Das alternative Angebot betr. Bereitstellung einer Mietwohnung durch Herrn Dr. Niepenberg (siehe Anlage) ist zu prüfen. Dies betrifft u.a. die bauliche Struktur, Finanzierung, Baurecht, Genehmigung durch das Landesjugendamt.

 

 

Sofern die Ev.-ref. Kirchengemeinde Gruiten mit dem Betrieb der in dieser Vorlage angesprochenen zusätzlichen Waldgruppe (15 Plätze) beauftragt wird, ist die Beschlussfassung zur Kindergartenbedarfsplanung 2012/2013 (siehe Vorlage 51/059/2012) entsprechend zu ergänzen und bei dem Träger eine Gruppenum­wandlung (1 Gruppe Ic umgewandelt nach 1 Gruppe IIc) vorzunehmen.

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

 

Beschluss nach Beratung.

Finanz. Auswirkung:

 

Zur Zeit nicht darstellbar.