Betreff
Anbindung des Möbelhauses Ostermann an die Landstraße: Umbau des bestehenden Knotenpunktes zu einem einstreifigen, vierarmigen Kreisverkehr
Vorlage
66/023/2012
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Die Firma Ostermann GmbH & Co. KG plant eine Erweiterung des bestehenden Möbelhauses Ostermann in Haan um ein Küchenhaus mit einer Verkaufsfläche von rund 5.000 qm. Die derzeitige Zufahrt von der Landstraße zum Haupteingang ist sehr unübersichtlich.

Im Rahmen eines von der Fa. Ostermann in Auftrag gegebenen Verkehrsgutachtens wurde im Zusammenhang mit der geplanten Erweiterung ein Umbau der derzeitigen Anbindung zu einem Kreisverkehr untersucht.

Zunächst wurde im Rahmen einer Verkehrszählung ermittelt, welche Verkehrsbelastungen an den Zufahrten zum Grundstück des Möbelhauses bereits vorliegen. Anschließend wurde das zu erwartende Verkehrsaufkommen an einem Tag mit einem 90%-igen Kundenverkehrsaufkommen und das zu erwartende Verkehrsaufkommen aufgrund der Erweiterung (Neuverkehr) berechnet und mit der derzeitigen Verkehrsnachfrage auf dem angrenzenden Straßennetz überlagert.

Im nächsten Schritt wurden anhand der im Handbuch für die Bemessung von Straßenverkehrsanlagen HBS (vgl. FGSV, 2009) vorgegebenen Verfahren verkehrstechnische Berechnungen für zwei Knotenpunkte in Höhe der Zufahrt zu den Haupteingängen des Möbelhauses durchgeführt.

Es zeigte sich, dass die untersuchten Knotenpunkte an einem Spitzenwerktag in der Lage sind, die derzeitigen Verkehrsbelastungen mit einer befriedigenden bzw. ausreichenden Verkehrsqualität abzuwickeln. An einem Spitzensamstag dagegen kann die Zufahrt zum Parkplatz des Haupteingangs nicht weiter in Form einer vorfahrtgeregelten Einmündung betrieben werden. Statt dessen wird ein Umbau des Knotenpunktes zu einem einstreifigen, vierarmigen Kreisverkehr empfohlen. Der Planungsentwurf zum Kreisverkehr mit zugehörigem Kurzbericht ist in der Anlage beigefügt.

Durch die vorgeschlagene Anbindung verbessert sich die Verkehrssituation auch für den die Landstraße querenden Fußgängerverkehr. Gleichzeitig trägt der Kreisverkehr zu einer Geschwindigkeitsreduzierung auf der Landstraße bei.

Abschließend ist festzustellen, dass die verkehrliche Erschließung des Möbelhauses inkl. einer Erweiterung um ein Küchenhaus bei der Anlage eines Kreisverkehrs in einer angemessenen Weise gewährleistet werden kann.

 

Beschlussvorschlag:

 

Dem vorliegenden Planungsvorentwurf wird zugestimmt. Über die weitere Planung (Entwurfs-/ Ausführungsplanung) wird im nächsten Sitzungstermin des BVVFA berichtet.

 

Finanz. Auswirkung:

 

keine