Sachverhalt:
Die Firma
Ostermann GmbH & Co. KG plant eine Erweiterung des bestehenden Möbelhauses
Ostermann in Haan um ein Küchenhaus mit einer Verkaufsfläche von rund 5.000 qm.
Die derzeitige Zufahrt von der Landstraße zum Haupteingang ist sehr
unübersichtlich.
Im Rahmen eines
von der Fa. Ostermann in Auftrag gegebenen Verkehrsgutachtens wurde im
Zusammenhang mit der geplanten Erweiterung ein Umbau der derzeitigen Anbindung
zu einem Kreisverkehr untersucht.
Zunächst
wurde im Rahmen einer Verkehrszählung ermittelt, welche Verkehrsbelastungen an
den Zufahrten zum Grundstück des Möbelhauses bereits vorliegen. Anschließend
wurde das zu erwartende Verkehrsaufkommen an einem Tag mit einem 90%-igen
Kundenverkehrsaufkommen und das zu erwartende Verkehrsaufkommen aufgrund der
Erweiterung (Neuverkehr) berechnet und mit der derzeitigen Verkehrsnachfrage auf
dem angrenzenden Straßennetz überlagert.
Im nächsten
Schritt wurden anhand der im Handbuch für die Bemessung von
Straßenverkehrsanlagen HBS (vgl. FGSV, 2009) vorgegebenen Verfahren
verkehrstechnische Berechnungen für zwei Knotenpunkte in Höhe der Zufahrt zu
den Haupteingängen des Möbelhauses durchgeführt.
Es zeigte
sich, dass die untersuchten Knotenpunkte an einem Spitzenwerktag in der Lage
sind, die derzeitigen Verkehrsbelastungen mit einer befriedigenden bzw.
ausreichenden Verkehrsqualität abzuwickeln. An einem Spitzensamstag dagegen
kann die Zufahrt zum Parkplatz des Haupteingangs nicht weiter in Form einer
vorfahrtgeregelten Einmündung betrieben werden. Statt dessen wird ein Umbau des
Knotenpunktes zu einem einstreifigen, vierarmigen Kreisverkehr empfohlen. Der
Planungsentwurf zum Kreisverkehr mit zugehörigem Kurzbericht ist in der Anlage
beigefügt.
Durch die
vorgeschlagene Anbindung verbessert sich die Verkehrssituation auch für den die
Landstraße querenden Fußgängerverkehr. Gleichzeitig trägt der Kreisverkehr zu
einer Geschwindigkeitsreduzierung auf der Landstraße bei.
Abschließend
ist festzustellen, dass die verkehrliche Erschließung des Möbelhauses inkl.
einer Erweiterung um ein Küchenhaus bei der Anlage eines Kreisverkehrs in einer
angemessenen Weise gewährleistet werden kann.
Beschlussvorschlag:
Dem
vorliegenden Planungsvorentwurf wird zugestimmt. Über die weitere Planung
(Entwurfs-/ Ausführungsplanung) wird im nächsten Sitzungstermin des BVVFA
berichtet.
Finanz. Auswirkung:
keine