Betreff
Wahl der Schiedsleute Bezirk II
Vorlage
32-2/012/2012
Art
Beschlussvorlage

 

 

Beschlussvorschlag:

 

1.    Frau / Herr _______________________ wird zur Schiedsperson für den Schiedsbezirk II gewählt.     
     

2.    Frau / Herr ________________________ wird zur stellvertretenden Schiedsperson für den Schiedsbezirk II gewählt.        
     

 

Begründung:

 

1.    Allgemeines:                 
     
Im Schiedsbezirk II sind die Ämter der Schiedsperson und der stellvertretenden Schiedsperson wegen Ablauf der Amtszeit zum 21.02.2012 neu zu besetzen. Da die Vorbereitungsarbeiten einige Zeit in Anspruch genommen haben, konnte eine Neuwahl bis zum 21.02.2012 nicht erfolgen. Die Amtszeit der bisherigen Amtsträger verlängert sich daher, bis die gewählte Schiedsperson und deren Stellvertreter durch das Amtsgericht verpflichtet werden. 
Aufgrund der Presseveröffentlichung haben sich wegen der Nachfolge für das neu zu besetzende Schiedsamt und dessen Stellvertretung insgesamt drei Bürgerinnen und Bürger bei der Verwaltung beworben:          
     
Frau Monika Herder     
Frau Kerstin Beyer       
Herr Michael Henchoz 
 
Die Bewerbungsunterlagen und privaten Anschriften sind aus Gründen des Datenschutzes den Unterlagen für den nichtöffentlichen Teil der Sitzung beigefügt. Über die geschützten Daten der Bewerberinnen und Bewerber darf nur in nichtöffentlicher Sitzung beraten werden.

 

Gesetzliche Voraussetzungen:    
 
Gem. § 2 Abs. 1 des Schiedsamtsgesetzes NRW (SchAG NW) muss die Schiedsperson nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für das Amt geeignet sein.    
Schiedsperson kann nicht sein, wer die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt oder unter Betreuung steht (§ 2 Abs. 2 SchAG NW).
Weiterhin soll Schiedsperson nicht sein:


- wer das 30 Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder bereits 70 Jahre alt ist,     
- wer nicht in dem Schiedsamtsbezirk wohnt,  
-wer durch sonstige, nicht unter Absatz 2 Nr. 2 fallende gerichtliche Anordnung in der
 Verfügung über sein Vermögen beschränkt ist.                      
 
Der Verwaltung sind Hinderungsgründe nicht bekannt geworden, so dass grundsätzlich alle Bewerberinnen und der Bewerber wählbar sind.         

2.    Besetzungsvorschlag:
     
Es gibt folgende Bewerbungen:        

Name

Wohnort in Bezirk

Geschlecht

Alter

Erfahrungen als
Schiedsperson

Herder, Monika

II

Weiblich

65

-

Beyer, Kerstin

I

Weiblich

50

-

Henchoz, Michael

I

Männlich

45

-

     
(Soll-)Besetzungskritierien sind neben Ausbildung und Erfahrung u.a. der Wohnsitz im Schiedsbezirk, Alter und paritätische Besetzung der Schiedsämter.

     
Entsprechend der o.g. Kriterien ist aus den Bewerbern die- oder derjenige zu wählen, der die Aufgaben der Schiedsperson und dessen Stellvertretung zuverlässig wahrnehmen kann.

 

In den verbleibenden Schiedsbezirken ist die Schiedsperson jeweils männlich und die Stellvertretung weiblich.

 
Für Frau Herder spricht die Nähe ihres Wohnsitzes zum Schiedsbezirk, wie auch die im Zusammenhang mit ihrem ehemaligen Beruf als Pädagogin stehende Erfahrung in der Streitschlichtung. Aufgrund ihres Alters wird sie möglicherweise nur eine Wahlperiode als Schiedsfrau zur Verfügung stehen können.

     
Frau Beyer wohnt nicht im Schiedsbezirk II. Allerdings hat sie bereits Erfahrungen als Schöffin am Amtsgericht Wuppertal wie auch am Landgericht Wuppertal. Sie dürfte daher bereits mit gerichtlichen Angelegenheiten und Verfahrensweisen vertraut sein.  Außerdem könnte Sie aufgrund ihres Alters auch für weitere Wahlperioden zur Verfügung stehen.

 

Herr Henchoz wohnt ebenfalls nicht im Schiedsbezirk II. Vorteile zur Wahrnehmung des Schiedsamtes bringt er aufgrund seiner langjährigen beruflichen Erfahrung aus dem Vertrieb mit. Auch er könnte aufgrund seines Alters für weitere Wahlperioden zur Verfügung stehen.

     
Es bleibt dem Rat vorgehalten, die Besetzungskriterien zu gewichten und eine(n) Bewerber(in) auszuwählen.   
     
Gem. der Verwaltungsvorschrift zu § 3 Schiedsamtsgesetz NRW ist die zuständige Bezirksvereinigung der Schiedsleute zur Besetzung der Schiedsämter zu hören. Die Stellungnahme ist den Unterlagen für die nichtöffentliche Sitzung beigefügt.           

4.    Wahl der Schiedspersonen:              
    
Bei der Wahl der Schiedspersonen ist zu beachten, dass gem. den Verwaltungsvorschiften zu § 3 SchAG NW für die Schiedsperson und die stellvertretende Schiedsperson jeweils getrennte Wahlgänge vorgenommen werden.

 

Die Amtszeit der Schiedsperson und des Stellvertreters beträgt fünf Jahre.

Finanz. Auswirkung:

 

keine Veränderungen