Betreff
Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV) in Haan
hier: Wiedervorlage des Antrags der SPD-Fraktion vom 31.08.2011
Vorlage
61/076/2012
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

1.      Anlass

Mit Schreiben vom 31.08.2011 beantragte die SPD-Fraktion, dass die Buslinie SB50 ab Januar 2012 außerhalb der Ferienzeiten in der Hauptverkehrszeit (HVZ) am Abend zwischen 17 und 19 Uhr einen 20-Minuten-Takt erhält (Anlage 1). Der Antrag wurde in die Sitzung des Bau-, Vergabe-, Verkehrs- und Feuerschutzausschusses (BVVFA) am 15.09.2011 eingebracht. Aufgrund der kurzfristigen Antragstellung konnten bis zur damaligen Sitzung die Machbarkeit und die finanziellen Auswirkungen der Maßnahme nicht ermittelt werden. Der Ausschuss hat den Beschluss gefasst, den Antrag nach Prüfung dieser Sachverhalte erneut vorzulegen.

 

 

 

2.    Machbarkeit der Taktverdichtung

Mit Schreiben vom 09.01.2011 teilte die Rheinbahn mit, dass ab 16.27 Uhr (Düsseldorf, Rheinterrasse) bis 18.47 Uhr ein 20-Minuten Takt zwischen Düsseldorf-Haan-Düsseldorf möglich sei. Um die Maßnahme zum Fahrplanwechsel am 10.06.2012 umsetzen zu können, benötigt die Rheinbahn bis Ende Februar die Zustimmung der Stadt Haan.

 

 

 

3.    Finanzielle Auswirkungen der Taktverdichtung

Die Stadt Haan wird an den Kosten für den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) beteiligt. Der Kreis Mettmann muss infolge seiner Mitgliedschaft im Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) einen Umlagebetrag aufbringen. Gemäß § 6 c der Haushaltssatzung des Kreises Mettmann in Verbindung mit § 56 Abs. 6 der Kreisordnung NRW legt er den Betrag nach buskilometrischen Leistungen auf die betroffenen kreisangehörigen Städte um. In der Kreishaushaltssatzung 2012 wurde der Umlagebetrag für Haan mit 849.867 Euro festgesetzt.

 

Die Rheinbahn teilte mit Schreiben vom 09.01.2012 mit, wie viele Buskilometer/Jahr zusätzlich durch die Leistungsverdichtung für das Stadtgebiet von Haan anfallen würden. Aufgrund einer erforderlichen Nachberechnung liegt das Ergebnis nicht vor.

 

Gemäß des o. g. Schreibens der Rheinbahn vom 09.01.2012 geht die Verwaltung von täglich drei zusätzlichen Fahrten von Düsseldorf nach Haan und zwei zusätzlichen Fahrten von Haan nach Düsseldorf aus.[1] Nach Schätzung der Verwaltung beträgt die Entfernung von der Endhaltestelle Bettina-von-Arnim-Straße zur Stadtgrenze Haan an der Auffahrt zur A 46 rd. 6,5 km. Die einfache Strecke, die der Bus auf Erkrather Stadtgebiet zurücklegt beträgt rd. 3,5 km. Die Taktverdichtung erfolgt montags bis samstags außerhalb der Ferienzeiten. Dies entspricht ca. 223 Tagen/Jahr. Dies würde zu einer jährlichen Mehrleistung auf Haaner Stadtgebiet von ca. 7.500 km und Erkrather Stadtgebiet von ca. 4.000 km führen.

 

Nach Auskunft des Kreises Mettmann am 31.01.2012 beträgt der von der Stadt Haan pro Buskilometer zu zahlende Betrag weiterhin rd. 0,80 Euro (brutto). Dies entspräche Mehrkosten von ca. 6.000 Euro/ Jahr für die zusätzliche Leistung auf Haaner Stadtgebiet. Selbst wenn die Stadt Haan die Überfahrt über Erkrather Stadtgebiet tragen müsste, würden die Kosten für die Mehrleistung nach der oben dargestellten Schätzung nicht mehr als 10.000 Euro/ Jahr betragen. Dies entspräche ca. 1 % des Umlagebetrags für die Stadt Haan. Das Ergebnis der Ermittlungen der Rheinbahn wird nach Eingang zu dieser Sitzungsvorlage nachgereicht.

 

 

 

4.    Stellungnahme der Verwaltung

In der noch aktuellen 1. Fortschreibung des Nahverkehrsplans aus dem Jahr 2004 ist unter dem Punkt „Zielkonzept ÖPNV 2009“ folgende Maßnahme zur Taktverdichtung auf der Buslinie SB50 enthalten: „Die Stadt Haan befürwortet unter der Voraussetzung der finanziellen Machbarkeit eine Bedienung der Linie SB50 in der HVZ im 20-Minuten-Takt.“ Die Maßnahme wurde für die HVZ am Morgen umgesetzt. Aus der fachlichen Perspektive ist es weiterhin sinnvoll, die Taktverdichtung auch für die übrige HVZ umzusetzen. Zurzeit besteht zwischen 15.00 Uhr und 18.30 Uhr ein 30-Minuten-Takt. Eine Taktverdichtung beim SB 50 in der Zeit von etwa 17 bis 19 Uhr würde für Auto fahrende Pendler Anreize schaffen, auf den ÖPNV umzusteigen. Zudem könnte sich die Maßnahme positiv auf die Sicherheit der Fahrgäste in den Bussen auswirken, wenn ggf. durch die Taktverdichtung weniger Fahrgäste stehend über die Autobahn transportiert werden. So wurde berichtet, dass durch die Überfüllung der Busse in der Zeit zwischen 17 und 19 Uhr für viele Fahrgäste auch auf der Autobahn oft nur ein Stehplatz übrig bliebe.

 

Die Taktverdichtung auf der Schnellbus-Linie SB 50 wurde auch im Arbeitskreis ÖPNV der Stadt Haan thematisiert. Die Teilnehmer für die politischen Fraktionen im Arbeitskreis ÖPNV sprachen sich dafür aus, dass die im gültigen Nahverkehrsplan des Kreises Mettmann enthaltene Taktverdichtung abends auf der Buslinie SB 50 vorbereitet wird.

 

 

 

5.    Abstimmung mit den Aufgabenträgern

Mit Email vom 05.01.2012 wies der Kreis Mettmann darauf hin, dass er in seiner Funktion als zuständiger Aufgabenträger gehalten sei, die Maßnahme vor ihrer Umsetzung dem Ausschuss für Angelegenheiten des Öffentlichen Personennahverkehrs vorzustellen. Am 31.01.2012 teilte er ergänzend mit, dass die Kreisverwaltung beabsichtige, einen Sachstandsbericht für o. g. Ausschuss zu erarbeiten, sobald die erforderlichen Beschlüsse der Stadt Haan für die Taktverdichtung vorlägen. Die Einbringung könne in der Sitzung am 10.05.2012 erfolgen. Da die Taktverdichtung bereits im wirksamen Nahverkehrsplan des Kreises Mettmann enthalten und auch im Rahmen der Neuaufstellung für den folgenden Nahverkehrsplan bei der Regionalkonferenz Süd besprochen worden sei, könne davon ausgegangen werden, dass der Kreis Mettmann die Taktverdichtung veranlassen werde, wenn Sie von der Stadt Haan gewünscht sei.

 

Von der Angebotsausweitung auf der Buslinie SB 50 wäre auch die Stadt Düsseldorf als benachbarter Aufgabenträger betroffen. Im Nahverkehrsplan der Stadt Düsseldorf ist die Taktverdichtung nicht enthalten. Durch die Verdichtung des Fahrplanangebotes käme es auch auf Düsseldorfer Stadtgebiet zu einer deutlichen Mehrleistung. Die Rheinbahn steht im Gespräch mit der Stadt Düsseldorf zur Klärung, inwieweit die Stadt Düsseldorf bereit ist, diese Mehrleistung mitzutragen. Der Kreis Mettmann, der ebenfalls mit der Stadt Düsseldorf über die Taktverdichtung gesprochen hat, berichtete, dass sich die Stadt Düsseldorf „vorsichtig positiv“ zur Angebotsausweitung auf der Linie SB 50 geäußert habe. Ihre Zustimmung mache sie u. a. von einer ausreichend großen Nachfrage auf der Buslinie abhängig.[2]

 

 

 

Weitere Vorgehensweise

Da die nächsten Termine des HFA (20.03.2012) bzw. des Rates (27.03.2012) für die Umsetzung des Fahrplanes ab 09.01.2011 durch die Rheinbahn zu spät sind, wird es erforderlich sein, den förmlichen Beschluss in der Form einer Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Gemeindeordnung NRW zu fassen.

 

 

 

 



[1] Düsseldorf-Rheinterrasse - Haan, Bettina-von-Arnim-Straße: ca. 16.27 Uhr, 17.27 Uhr, 18.27 Uhr; Haan, Bettina-von-Arnim-Straße - Düsseldorf-Rheinterrasse: ca. 17.27 Uhr, 18.27 Uhr

[2] Bei der Fahrgasterhebung im Jahr 2011 wurde auf der Linie SB 50 Montag bis Donnerstag Richtung Bettina-von-Arnim-Straße ein Mittelwert von 658/ Tag bzw. Richtung Rheinterrasse ein Mittelwert von 792 Fahrgästen/ Tag ermittelt.

Beschlussvorschlag:

 

„1.   Dem Antrag gemäß Schreiben A der SPD-Fraktion vom 31.08.2011 (Anlage zu dieser Sitzungsvorlage) wird zur Umsetzung zum Fahrplanwechsel am 10.06.2012 zugestimmt.

 

2.    Der Kreis Mettmann als Aufgabenträger für den ÖPNV im Kreis Mettmann und die Rheinbahn als berührtes Verkehrsunternehmen werden aufgefordert, die auch im wirksamen Nahverkehrsplan für den Kreis Mettmann enthaltene Taktverdichtung auf der Buslinie SB50 umzusetzen. Der entstehende Mehraufwand wird über die VRR-Umlage entsprechend den geltenden Modalitäten abgerechnet.“

 

Finanz. Auswirkung:

 

Finanzielle Auswirkungen

einmalig €

Folgekosten €

   Nein

   Ja, und zwar:

        noch nicht bekannt