Betreff
Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung - Änderung der vom Rat am 28.02.2012 beschlossenen Kindergartenbedarfsplanung für die ev.-ref. Kirchengemeinde Gruiten
Vorlage
51/067/2012
Art
Beschlussvorlage
Sachverhalt:
Nach § 60 (1) Gemeindeordnung NRW ist die Dringlichkeitsentscheidung dem Rat in seiner nächsten Sitzung zur Genehmigung vorzulegen.
Auf die Begründung zur Dringlichkeitsentscheidung wird verwiesen.
Beschlussvorschlag:
Die Dringlichkeitsentscheidung vom 07.03.2012 wird genehmigt.
Finanz. Auswirkung:
Siehe Begründung der Dringlichkeitsentscheidung.