Betreff
Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung - Änderung der vom Rat am 28.02.2012 beschlossenen Kindergartenbedarfsplanung für die ev.-ref. Kirchengemeinde Gruiten
Vorlage
51/067/2012
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Nach § 60 (1) Gemeindeordnung NRW ist die Dringlichkeitsentscheidung dem Rat in seiner nächsten Sitzung zur Genehmigung vorzulegen.

 

Auf die Begründung zur Dringlichkeitsentscheidung wird verwiesen.

Beschlussvorschlag:

 

Die Dringlichkeitsentscheidung vom 07.03.2012 wird genehmigt.

Finanz. Auswirkung:

 

Siehe Begründung der Dringlichkeitsentscheidung.