Betreff
Einbringung des Entwurfs des Jahresabschlusses 2010 der Stadt Haan
Vorlage
20/027/2012
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Gemäß § 95 Abs. 3 GO NRW wird der von der Kämmerin aufgestellte und vom Bürgermeister bestätigte Entwurf des Jahresabschlusses 2010 der Stadt Haan vorgelegt. Der Jahresabschluss besteht aus der Bilanz, der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung, den Teilrechnungen, dem Anhang und dem Lagebericht. Die Unterlagen werden vor der Sitzung des Rates verteilt (wegen des Umfangs erhalten alle Stadtverordneten die Teilrechnungen als CD, die Mitglieder des Rechnungsprüfungsausschusses und die Ratsfraktionen zusätzlich die Teilrechnungen in gedruckter Form).

Der im Haushaltsjahr 2010 entstandene Jahresfehlbetrag von 5.316.937,15 Euro wird gemäß der Vorgabe des § 75 Abs. 2 GO NRW durch die Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage gedeckt. Im Haushaltsplan 2010 ist der Jahresfehlbetrag mit 12.147.147 Euro veranschlagt.  Das Jahresergebnis hat sich hauptsächlich durch höhere Steuermehrerträge (Gewerbesteuer, Gemeindeanteil an der Einkommensteuer) und  durch geringere Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen  gegenüber der Veranschlagung im Haushaltsplan 2010 verbessert.

Ermächtigungen für Aufwendungen (Ergebnishaushalt) aus 2010 in das Haushaltsjahr 2011 wurden nicht übertragen.

Die aus 2010 nach 2011 übertragenen Ermächtigungen für Auszahlungen für Investitionen betragen 6.676.898,02 Euro.

 

Der Rat leitet den Jahresabschluss an den Rechnungsprüfungsausschuss.

 

Die Prüfung und Testierung des Jahresabschlusses 2010 gemäß § 101 GO NRW soll am 24.05.2012 im Rechnungsprüfungsausschuss erfolgen und stützt sich auf den Prüfungsbericht der WIBERA Wirtschaftsprüfungsgesellschaft.

 

Danach erfolgt nach Beratung im Haupt- und Finanzausschuss am 26.06.2012 und im Rat am 03.07.2012 gemäß § 96 Abs. 1 GO NRW die Feststellung des Jahresabschlusses 2010 und die Entlastung des Bürgermeisters durch die Ratsmitglieder.

Beschlussvorschlag:

Der Entwurf des Jahresabschlusses zum 31.12.2010 der Stadt Haan wird

zur Kenntnis genommen und zur Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss weitergeleitet.