Betreff
Konzept, Belegungsplan, Außensportanlagen
Antrag von Frau Lukat
Vorlage
51/069/2012
Aktenzeichen
51-3
Art
Antrag

Sachverhalt:

 

Der beigefügte Antrag von Frau Lukat wurde in der Sitzung des Rates der Stadt Haan am 28.02.2012 zur weiteren Beratung an den Schul- und Sportausschuss verwiesen (s. beiliegender Auszug aus der Sitzungsniederschrift).

 

Seitens der Verwaltung wurde die Thematik daraufhin mit den Vertretern des Sportverbandes eingehend diskutiert. Hierbei wurde deutlich, dass die bisherige Praxis den Anforderungen an eine möglichst breit gefächerte Nutzung entspricht und hier kein wesentlicher Änderungs- sondern vielmehr ein Dokumentationsbedarf gegeben ist.

 

Für die Außensportanlagen Hochdahler Straße und Gruiten gibt es Belegungspläne, die zwischen Verwaltung und den jeweils betroffenen Vereinen einvernehmlich abgestimmt sind. Daneben können die Anlagen während der Öffnungszeiten zusätzlich von nicht  vereinsgebundenen Bürgerinnen und Bürgern genutzt werden, was im Rahmen der Vorbereitung sowie der Abnahme für das Deutsche Sportabzeichen sowie für sonstigen Übungszwecke auch regen Anklang findet. Eine Abstimmung zwischen den unterschiedlichen Sportgruppen läuft reibungslos. In der Zwischenzeit wurde an der Sportanlage  Hochdahler Straße ein Schild angebracht, das die Öffnungszeiten ausweist sowie für die Nutzung an Feiertagen auf den aktuellen Aushang verweist. Eine entsprechende Regelung ist auch für Gruiten (nach der Sanierung) sowie die Anlagen an der Adler- und Walder Straße (an der Walder Straße ebenfalls nach der Sanierung des Schulgebäudes, da die Außensportanlage für Ausweichcontainer genutzt wird) vorgesehen.

 

Eine entsprechende Veröffentlichung auf der städtischen Homepage ist sinnvoll und möglichst zeitnah beabsichtigt, so dass auch Änderungen (Schließungen in den Ferien, Sperrung aufgrund witterungsbedingter Verhältnisse etc.) aktuell eingepflegt werden können. Durch die anstehende Sanierung des Sportplatzes in Gruiten wird derzeit in Abstimmung zwischen den beiden Fußball spielenden Vereinen unter Beteiligung der Verwaltung ein Übergangsplan erarbeitet, der nach Fertigstellung ebenfalls bekannt gegeben wird. Das gleiche gilt natürlich auch für die nach der Sanierung abschließend geltenden Belegungspläne für beide Sportstätten.

 

Seitens der Verwaltung ist vorgesehen, die bisherigen Regelungen nicht im wesentlichen zu verändern, sondern vielmehr in geeigneter Form für die Bürger/innen transparent zu machen.