Sachverhalt:
Mit der
Änderung des Schulgesetzes zum 01.08.2006 wurde u.a. auch die Bestellung der
Schulleiterin/des Schulleiters einer Schule neu geregelt. Gem. § 61 Abs. 2 Satz 2 und 3 des Schulgesetzes in der
aktuell geltenden Fassung wird die Schulkonferenz um ein stimmberechtigtes
Mitglied erweitert, das der Schulträger entsendet. Bis zu drei Vertreter/innen
des Schulträgers können zudem beratend teilnehmen. Die Vertreter/innen des
Schulträgers dürfen nicht der Schule angehören.
In Haan
erfolgte seinerzeit eine interfraktionelle Einigung, dass der/die jeweilige
Vorsitzende des Schul- und Sportausschusses als stimmberechtigtes Mitglied und
der/die Schuldezernent/in sowie jeweils ein von den beiden stärksten
Ratsfraktionen CDU und SPD zu benenndes Mitglied als beratende Mitglieder
entsendet werden. Die CDU- und SPD-Fraktion haben die Mitglieder benannt und somit
erfolgte ein entsprechender Ratsbeschluss am 13.02.2007. Gleichzeitig wurde
beschlossen, dass das stimmberechtigte Mitglied der Weisung eines mehrheitlich
im Schul- und Sportausschuss gefassten Beschluss unterliegt. Seitens der
Verwaltung wurde darauf hingewiesen, dass dies zu terminlichen Engpässen führen
kann und hier nach entsprechender Erfahrung in der Praxis ggf. Anpassungen
erfolgen sollten.
Im Rahmen
der aktuell laufenden Schulleiter-Besetzungsverfahren an den Grundschulen
Mittelhaan und Unterhaan ist es nun genau zu dieser Zeitnot gekommen, die eine
vorherige Beteiligung des Schul- und Sportausschusses nahezu unmöglich gemacht
haben. Darüber hinaus ist formal eine Beteiligung des Schulträgers erst nach
Wahl durch die Schulkonferenz vorgesehen, so dass auch der/die entsprechende
Bewerber/in offiziell vorab nicht bekannt ist und eine Weisung durch den Schul-
und Sportausschuss auf keiner inhaltlich fundierten Grundlage erfolgen kann.
Aus diesem Grund ist aus Sicht der Verwaltung eine vorherige Beteiligung des
v.g. Ausschusses entbehrlich, zumal der Schulträger nach erfolgter Wahl und
entsprechender Mitteilung durch die Bezirksregierung noch die Möglichkeit hat,
dem Beschluss der Schulkonferenz durch eine 2/3-Mehrheit wirksam entgegen zu
treten.
Da es bei
den bisherigen beratenden Mitgliedern Veränderungen gegeben hat wurden CDU- und
SPD-Fraktion nochmals gebeten, ihre zu entsendenden Mitglieder namentlich zu
benennen. Dies ist in der Zwischenzeit erfolgt und das Ergebnis ist der Anlage
1 zu dieser Vorlage zu entnehmen.
Beschlussvorschlag:
Für die
erweiterte Schulkonferenz der städtischen Haaner Schulen werden seitens des
Schulträgers Vertreter/innen entsprechend der Anlage 1 zu dieser
Sitzungsvorlage entsandt.
Die am
13.02.2007 im Rat der Stadt Haan beschlossene Weisung durch den Schul- und
Sportausschuss wird aufgehoben.
Finanz. Auswirkung:
Keine