Betreff
Verfahren bei der Besetzung von Schulleiterstellen
Vorlage
51/071/2012
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Mit der Änderung des Schulgesetzes zum 01.08.2006 wurde u.a. auch die Bestellung der Schulleiterin/des Schulleiters einer Schule neu geregelt. Gem. § 61   Abs. 2 Satz 2 und 3 des Schulgesetzes in der aktuell geltenden Fassung wird die Schulkonferenz um ein stimmberechtigtes Mitglied erweitert, das der Schulträger entsendet. Bis zu drei Vertreter/innen des Schulträgers können zudem beratend teilnehmen. Die Vertreter/innen des Schulträgers dürfen nicht der Schule angehören.

 

In Haan erfolgte seinerzeit eine interfraktionelle Einigung, dass der/die jeweilige Vorsitzende des Schul- und Sportausschusses als stimmberechtigtes Mitglied und der/die Schuldezernent/in sowie jeweils ein von den beiden stärksten Ratsfraktionen CDU und SPD zu benenndes Mitglied als beratende Mitglieder entsendet werden. Die CDU- und SPD-Fraktion haben die Mitglieder benannt und somit erfolgte ein entsprechender Ratsbeschluss am 13.02.2007. Gleichzeitig wurde beschlossen, dass das stimmberechtigte Mitglied der Weisung eines mehrheitlich im Schul- und Sportausschuss gefassten Beschluss unterliegt. Seitens der Verwaltung wurde darauf hingewiesen, dass dies zu terminlichen Engpässen führen kann und hier nach entsprechender Erfahrung in der Praxis ggf. Anpassungen erfolgen sollten.

 

Im Rahmen der aktuell laufenden Schulleiter-Besetzungsverfahren an den Grundschulen Mittelhaan und Unterhaan ist es nun genau zu dieser Zeitnot gekommen, die eine vorherige Beteiligung des Schul- und Sportausschusses nahezu unmöglich gemacht haben. Darüber hinaus ist formal eine Beteiligung des Schulträgers erst nach Wahl durch die Schulkonferenz vorgesehen, so dass auch der/die entsprechende Bewerber/in offiziell vorab nicht bekannt ist und eine Weisung durch den Schul- und Sportausschuss auf keiner inhaltlich fundierten Grundlage erfolgen kann. Aus diesem Grund ist aus Sicht der Verwaltung eine vorherige Beteiligung des v.g. Ausschusses entbehrlich, zumal der Schulträger nach erfolgter Wahl und entsprechender Mitteilung durch die Bezirksregierung noch die Möglichkeit hat, dem Beschluss der Schulkonferenz durch eine 2/3-Mehrheit wirksam entgegen zu treten.

 

 

 

Da es bei den bisherigen beratenden Mitgliedern Veränderungen gegeben hat wurden CDU- und SPD-Fraktion nochmals gebeten, ihre zu entsendenden Mitglieder namentlich zu benennen. Dies ist in der Zwischenzeit erfolgt und das Ergebnis ist der Anlage 1 zu dieser Vorlage zu entnehmen.

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Für die erweiterte Schulkonferenz der städtischen Haaner Schulen werden seitens des Schulträgers Vertreter/innen entsprechend der Anlage 1 zu dieser Sitzungsvorlage entsandt.

 

Die am 13.02.2007 im Rat der Stadt Haan beschlossene Weisung durch den Schul- und Sportausschuss wird aufgehoben.

 

 

Finanz. Auswirkung:

 

Keine